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Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main in der XIX. Wahlperiode hier: Mitglieder des Personalrates

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass das stellvertretende Mitglied der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Herr Ralf Domann, aus dem Personalrat der Stadtentwässerung Frankfurt am Main ausgeschieden ist.
  2. Gemäß § 6 (7) des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 09.06.1989 wird Herr Ralf Domann aus der Betriebskommission abberufen.
  3. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 c) der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird auf Vorschlag des Personalrats, für die Dauer der Wahlzeit des Personalrats, Frau Silke Baumann als Stellvertreterin für das Mitglied Volker Überall in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main gewählt.

Begründung

Gemäß § 6 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 09.06.1989 in Verbindung mit der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main gehören der Betriebskommission außer Vertretern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung 2 Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebs und jeweils Stellvertreter an. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrats gewählt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 17
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass das stellvertretende Mitglied der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Herr Ralf Domann, aus dem Personalrat der Stadtentwässerung Frankfurt am Main ausgeschieden ist. 2. Gemäß § 6 (7) des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 wird Herr Ralf Domann aus der Betriebskommission abberufen. 3. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 5 Abs. 1 c) der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird auf Vorschlag des Personalrats für die Dauer der Wahlzeit des Personalrats Frau Silke Baumann als Stellvertreterin für das Mitglied Volker Überall in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main gewählt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 22
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 27
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass das stellvertretende Mitglied der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Herr Ralf Domann, aus dem Personalrat der Stadtentwässerung Frankfurt am Main ausgeschieden ist. 2. Gemäß § 6 (7) des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 wird Herr Ralf Domann aus der Betriebskommission abberufen. 3. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 5 Abs. 1 c) der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird auf Vorschlag des Personalrats für die Dauer der Wahlzeit des Personalrats Frau Silke Baumann als Stellvertreterin für das Mitglied Volker Überall in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main gewählt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei