Fahrradfreundliche Nebenstraßen - Umgestaltung Oeder Weg - Umsetzung provisorischer Maßnahmen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Der fahrradfreundlichen Umgestaltung des Oeder Wegs entsprechend des vorgelegten Konzeptes wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme zur provisorischen Umsetzung des Vorhabens mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 1.340 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Verwendung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 durch die Stadtverordnetenversammlung.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007.005 - Radverkehr die Mittel in Höhe von 1.340 T€ zur Verfügung stehen, von denen bis zum 31.12.2021 bereits rd. 37 T€ (5.007.005.500.118) verausgabt sind,
- b)die finanzielle Abwicklung über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition erfolgt, wobei die im Jahr 2021 bereits verausgabten Mittel von rund 37 T€ entsprechend zuzuordnen sind
- c)anteilige Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 144 T€ in den jeweiligen Budgets entstehen und deren Finanzierung sichergestellt ist.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 29.08.2019, § 4424 zur Magistratsvorlage M 47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und dem inhaltlich damit einhergehenden interfraktionellen Parteienantrag NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossen, den Radverkehr in Frankfurt massiv zu fördern und in diesem Rahmen Radverkehrsanlagen sicherer zu gestalten und entsprechend ausgewählte Straßen und Kreuzungen im Zeichen der Verkehrswende anforderungsgerecht umzubauen. Ein wichtiger, im Beschluss explizit benannter Baustein ist der Prüfauftrag zur "Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr", bei denen der Kfz-Durchgangsverkehr deutlich reduziert und die Umgestaltung mit der Zielrichtung der Ausweisung als Fahrradstraßen umgesetzt werden sollen. Zunächst wird der Prüfauftrag mit 11 Straßen und Wegeverbindungen, die überwiegend in den innenstadtnahen Bereichen liegen, verbunden. Die Fahrradfreundlichkeit drückt sich auf Grund der verkehrlichen Leitziele und Wechselwirkungen im Regelfall nicht nur in der einseitigen Förderung der radverkehrlichen Infrastruktur aus, sondern berücksichtigt gleichwertig die Anforderungen für einen sicheren und komfortablen Fußverkehr und Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Anwohnerschaft und den flanierenden Einkaufs- und Freizeitverkehr. Ebenfalls soll mehr Grün, dort wo es geht, der Aufheizung der Straßenräume entgegenwirken.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der motorisierte Individualverkehr (MIV) ist im Bestand die dominierende Verkehrsart im Oeder Weg und beansprucht den begrenzten Straßenraum nach heutigem Empfinden entsprechend über Gebühr, was die Sicherheit und den Komfort anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt. Im Zeichen der politisch in Frankfurt verankerten Mobilitätswende mit dem Ziel einer autoarmen Innenstadt soll der MIV zu Gunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel deutlich reduziert und der Straßenraum gerechter aufgeteilt werden. Der Verkehr im Oeder Weg wurde gemäß den Planungen auf eine durchgehende Fahrgassenbreite für den Kfz- und Radverkehr von 5,50 m ausgerichtet. Nur im Bereich zwischen Anlagenring und Querstraße mit einer Einbahnstraßenregelung beträgt die Fahrgassenbreite 4,50 m. In Bereichen ohne Parkstreifen wurde am Fahrbahnrand ein 2,00 m breiter, sog. Multifunktionsstreifen eingerichtet, in Bereichen mit Parkstreifen wurde dieser zu einem Multifunktionsstreifen umfunktioniert. Zwischen Multifunktionsstreifen und Fahrgasse wurde ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen eingerichtet, der die sog. Dooring-Zone und somit einen Gefährdungsbereich für den Radverkehr darstellt und nicht überfahren werden soll. Dies dient der Sicherheit des Radverkehrs.
D. Klimaschutz
Keine.