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Wasserpark hier: Maßnahmen zur Erhaltung der öffentlichen Zugänglichkeit

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 01.03.2010, M 35

Betreff: Wasserpark hier: Maßnahmen zur Erhaltung der öffentlichen Zugänglichkeit Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.02.2008, § 3545 I. Dem Abschluss des Vertrages (Anlage 2) zur Mitbenutzung, Unterhaltung und Verkehrssicherung der Parkanlage .Wasserpark' zwischen der Stadt Frankfurt am Main (vertreten durch das Grünflächenamt) und der Hessenwasser GmbH wird zugestimmt. II. Den vorgesehenen Maßnahmen zur Vertragserfüllung wird zugestimmt (s. Anlage 11 zum Nutzungsvertrag). III. Der Magistrat wird beauftragt, die Maßnahmen im Benehmen mit der Hessenwasser durchzuführen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung aus dem Produktbereich 22 Umwelt, 22.09 -Grün- und Freiflächen erfolgt (Maßnahme 5.002756 - Boehlepark - Maßnahmen zur öffentlichen Zugänglichkeit). V. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen auf 160.000,- € belaufen werden. VI. Der Mittelbedarf von 160.000,- € wird freigegeben. VII. Es dient zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten für die öffentliche Zugänglichkeit des denkmalgeschützten Wasserparks auf 108.300,- € belaufen werden. Hierbei entfallen Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen für Sachkosten 84.700,- € für Kapitalkosten 23.600,- € Die Deckung der anfallenden Sachkosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Die endgültigen Mittel für den Kapitaldienst werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt und in künftigen Haushalten berücksichtigt. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. Begründung: A. Zielsetzung Der zu Zeit allgemein zugängliche, denkmalgeschützte Park zwischen der Friedberger Landstraße und der Dortelweiler Straße, westlich des Friedhofs Bornheim, gehört der Hessenwasser GmbH und wurde bisher von dieser unterhalten. Unter der Oberfläche des Parks befindet sich ein Wasserspeicher, der Teile der Stadt Frankfurt mit Trinkwasser versorgt. Nach Aussage der Hessenwasser GmbH wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen das Aufsichtspersonal, das sich neben dem Betrieb der Trinkwasseranlage bisher auch um die Pflege und Aufsicht des Parks kümmerte, ab Juli 2009 nicht mehr zur Verfügung stehen. Es besteht die Absicht der Hessenwasser GmbH, den Park zu diesem Zeitpunkt zu schließen. Für die Öffentlichkeit ist äußerlich kaum erkennbar, dass der Park nicht in der Zuständigkeit eines städtischen Fachamtes ist. Der Park wird als öffentlicher Park angesehen und hat durch die im Westen angrenzenden, neuen Baufelder an Attraktivität für die Freizeitgestaltung gewonnen. In weiterer Umgebung ist erst der Günthersburgpark als öffentlich nutzbare Grünfläche erreichbar. Damit der Wasserpark als wohnungsnahe, innerstädtische Freifläche auch zukünftig den Bürgerinnen und Bürgern Frankfurts zur Verfügung steht, soll die Parkpflege von der Hessenwasser GmbH in der Zuständigkeit an die Stadt Frankfurt übergehen. Der Park ist zum größten Teil in den rechtkräftigen Bebauungsplänen NO 41 b Nr.1 und NO 41d Nr.1 als öffentliche Parkanlage festgesetzt. Die Regularien zur Nutzung des Parks sollen in einem Gestattungsvertrag zwischen der Hessenwasser GmbH und der Stadt Frankfurt am Main (vertreten durch das zuständige Fachamt) niedergeschrieben werden, der die langfristige Zugänglichkeit sichert. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft des Eigentümers, den Park für die Öffentlichkeit weiter offen zu halten. Der Parknutzung durch die Öffentlichkeit steht jedoch das Interesse für die Hessenwasser GmbH mit der Trinkwasserversorgung der Stadt Frankfurt am Main gegenüber. Dies muss im Vertrag Ausdruck finden. B. Alternativen: Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, so wird der Park von der Hessenwasser GmbH geschlossen und steht der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung. C. Lösung: Zwischen dem zuständigen Fachamt und der Hessenwasser GmbH wurde ein Vertragsentwurf erarbeitet (s. Anlage). Nach Unterzeichnung geht der Park in die Betreuung der Stadt Frankfurt über und wird dauerhaft unterhalten. In den vergangenen Jahren wurde durch die Hessenwasser GmbH nur eine sehr minimale Pflege der Grünflächen und Wege vorgenommen, sodass intensive Überarbeitungen erforderlich sind, um den allgemeinen Standard städtischer Parks und Grünanlagen zu erreichen. Mit Unterzeichnung des Vertrages, der Verpflichtung, ertüchtigende Maßnahmen durchzuführen und der Übernahme der Pflege durch das Fachamt ist gewährleistet, dass der Park weiterhin der Bevölkerung als Grünfläche zur Verfügung steht. Im Vertrag werden neben den gängigen Regularien in Gestattungsverträgen wie Laufzeit, Kündigung, Gerichtsstand u.a. geregelt: - welche Flächen der Stadt Frankfurt zur Nutzung übergeben werden - die erforderlichen Ertüchtigungsarbeiten, u.a. der Bau und der Betrieb einer öffentlichen Toilette, um Gefährdungen des Trinkwassers durch oberflächliche Verunreinigungen weitestgehend auszuschließen, die Einzäunung des Betriebsgebäudes - die durchzuführenden Pflegarbeiten - Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers und zur Sicherstellung der Versorgung - Schließdienst - Winterdienst Die vorhandenen Bäume werden eingemessen und bewertet, damit zukünftig den gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherheit der Bäume durch das Fachamt Rechnung getragen werden kann. Die Überarbeitung der Flächen erfolgt zum Teil über dem Wasserspeicher. Deshalb sind bei der Ausführung (und späteren Pflege) entsprechende maximale Belastungen der Decke zu beachten. Weitere Erschwernisse sind nicht bekannt. Die denkmalgeschützten Bauten bleiben aufgrund ihrer unmittelbaren Verknüpfung mit der Trinkwasserversorgung im Verantwortungsbereich der Hessenwasser GmbH.


Auf dem Gelände sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand und ausgehend von der bisherigen Nutzung keine Altlasten vorhanden. Um mit der Planung zu beginnen und die erforderlichen Maßnahmen zeitnah durchzuführen, werden die notwendigen Mittel in Höhe von 160.000,- € aus dem Produktbereich 22 - Umwelt, Produktgruppe 22.9 - Grün- und Freiflächen, Maßnahmennummer 5.002756 .Boehlepark' herangezogen. Das Projekt Boehlepark wurde aus haushaltskapazitären Gründen zurückgestellt und wird gegebenenfalls im Haushalt 2012 erneut angemeldet. Die Hessenwasser GmbH hat darauf gedrängt, den Gestattungsvertrag möglichst früh im Jahr 2009 abzuschließen. Daher wurde eine Übergangsregelung bis zur Unterzeichnung des Vertrages vereinbart. D. Kosten

  1. Geschätzte Gesamtkosten = 160.000,- €

  2. Finanzbedarfszeitraum/Jahresraten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2010 160.000 € 160.000,- € 3.1 Jahresfolgekosten Produktgruppe 22.09 -Grün- und Freiflächen
    • a)Pflege der Grünflächen (Rasenmahd, Gehölz- und Heckenschnitt, Überarbeitung der Wegeflächen, Baumarbeiten) 36.000,- €
    • b)Sachkosten für die Gesamtmaßnahme Schließdienst 7.800,- € Reinigung der Anlage 16.000,- € Winterdienst Gehwege außerhalb des Parks 4.900,- € Betrieb Toilette 20.000,- € Gesamtsumme Sachkosten: 48.700,- €
    • c)Kapitaldienst c.1.) Kapitaldienst für die Gesamtmaßnahme von 160.000,- € c.1.1) Kalkulatorische Verzinsung 4,75 % von 160.000,- € = 7.600,- € c.1.2) Abschreibung 10 % von 160.000,- € = 16.000,- € Der voraussichtliche Kapitaldienst bei der Produktgruppe 22.09 für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 23.600,- € Jährliche Folgekosten insgesamt: 108.300,- €

  3. Jahreserträge - keine -

  4. Leistungen Dritter - keine -

  5. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine -

  6. Sonstiges - entfällt - Anlage Kostenschaet zung (nichtöffentlich - ca. 15 KB) Anlage Nutzungsvertrag&nb sp; (ca. 778 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 16.04.2010, OA 1102 Antrag vom 13.04.2010, OF 1035/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3, 5 Versandpaket: 03.03.2010