Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Prüfung des Jahresabschlusses 2010
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 31.01.2011, M
32 Betreff:
Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Prüfung des Jahresabschlusses 2010
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8215 (M 61)
Auf Vorschlag der Betriebskommission
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt, mit der
Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main
beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 5, Ziffer 13, in Verbindung mit § 27 Abs. 2
des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 10.02.2005, ist der Prüfer für den Jahresabschluss
von der Gemeindevertretung zu bestellen. Gemäß § 7, Abs. 3, Ziffer 7 EigBGes gehört es zu den
Aufgaben der Betriebskommission, der Gemeindevertretung den Prüfer für den
Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen -entfällt- C. Lösung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
27.05.2010 § 8215 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische
Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt zum Prüfer des
Jahresabschlusses 2009 bestellt. Die Betriebskommission hat daher im Umlaufverfahren
am 02.12.2010, gemäß § 6 der Geschäftsordnung in Verbindung mit §7 Abs. 3 Nr. 7
Eigenbetriebsgesetz, beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung
vorzuschlagen, im Hinblick auf eine Kontinuität in der Prüfungshandlung für die
Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main
wiederum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt, zu beauftragen Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit
Schreiben vom 30.07.2008 ein Angebot für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes 2008 abgegeben und gleichzeitig zugesichert, dass dieses
Angebot auch für den Jahresabschluss 2010 konstant gehalten wird. Die Kosten
laut Angebot belaufen sich auf 23.400,-- € zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 19 %. In dem Preis sind die berufsüblichen
Aufenthalts-, Fahrt- und Nebenkosten sowie fünf Berichtsausfertigungen
enthalten. Für jedes weitere benötigte Berichtsexemplar wird ein Einzelpreis in
Höhe von 15,00 € zuzüglich Umsatzsteuer veranschlagt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.04.2010, M 61
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2011, M 232
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 02.02.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 17.05.2011, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 32
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (=
Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und
REP (= Annahme) 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 19.05.2011, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 32
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, FAG, NPD und
REP; Bunte (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 55, 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 19.05.2011 Aktenzeichen: 90 3