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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Prüfung des Jahresabschlusses 2010

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 31.01.2011, M 32

Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Prüfung des Jahresabschlusses 2010


Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8215 (M 61) Auf Vorschlag der Betriebskommission Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 5, Ziffer 13, in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.02.2005, ist der Prüfer für den Jahresabschluss von der Gemeindevertretung zu bestellen. Gemäß § 7, Abs. 3, Ziffer 7 EigBGes gehört es zu den Aufgaben der Betriebskommission, der Gemeindevertretung den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen -entfällt- C. Lösung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 § 8215 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt zum Prüfer des Jahresabschlusses 2009 bestellt. Die Betriebskommission hat daher im Umlaufverfahren am 02.12.2010, gemäß § 6 der Geschäftsordnung in Verbindung mit §7 Abs. 3 Nr. 7 Eigenbetriebsgesetz, beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, im Hinblick auf eine Kontinuität in der Prüfungshandlung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main wiederum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt, zu beauftragen Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Schreiben vom 30.07.2008 ein Angebot für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2008 abgegeben und gleichzeitig zugesichert, dass dieses Angebot auch für den Jahresabschluss 2010 konstant gehalten wird. Die Kosten laut Angebot belaufen sich auf 23.400,-- € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. In dem Preis sind die berufsüblichen Aufenthalts-, Fahrt- und Nebenkosten sowie fünf Berichtsausfertigungen enthalten. Für jedes weitere benötigte Berichtsexemplar wird ein Einzelpreis in Höhe von 15,00 € zuzüglich Umsatzsteuer veranschlagt.