Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Prüfung des Jahresabschlusses 2009
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M
61 Betreff:
Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Prüfung des Jahresabschlusses 2009
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2009, § 5358 (M
225) Auf Vorschlag der Betriebskommission
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main,
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stadtentwässerung Frankfurt am
Main beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 5, Ziffer 13, in Verbindung mit § 27 Abs. 2
des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.05.1992, ist der Prüfer für den Jahresabschluss
von der Gemeindevertretung zu bestellen. Gemäß § 7, Abs. 3, Ziffer 7 EigBGes gehört es zu den
Aufgaben der Betriebskommission, der Gemeindevertretung den Prüfer für den
Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen -entfällt- C. Lösung Mit Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung vom
29.01.2009 § 5358 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische
Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt zum Prüfer des
Jahresabschlusses 2008 bestellt. Die Betriebskommission hat daher im Umlaufverfahren
am 27.01.2010, gemäß § 6 der Geschäftsordnung in Verbindung mit §7 Abs. 3 Nr. 7
Eigenbetriebsgesetz, beschlossen, der Stadtverordneten-Versammlung
vorzuschlagen, im Hinblick auf eine Kontinuität in der Prüfungshandlung für die
Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main
wiederum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt, zu beauftragen Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit
Schreiben vom 30.07.2008 ein Angebot für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes 2008 abgegeben und gleichzeitig zugesichert, dass dieses
Angebot auch für den Jahresabschluss 2009 konstant gehalten wird. Die Kosten
laut Angebot belaufen sich auf 23.400,-- € zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 19 %. In dem Preis sind die berufsüblichen
Aufenthalts-, Fahrt- und Nebenkosten sowie fünf Berichtsausfertigungen
enthalten. Für jedes weitere benötigte Berichtsexemplar wird ein Einzelpreis in
Höhe von 15,00 € zuzüglich Umsatzsteuer veranschlagt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.11.2008, M 225
Vortrag des
Magistrats vom 31.01.2011, M 32 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 07.04.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.05.2010, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 61
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; LINKE. (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Annahme)
44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 61
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, NPD und Stv. Schenk
(= Annahme) ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Enthaltung)
44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 61
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD
und Stv. Schenk; ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 8215, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 90 3