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Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Prüfung des Jahresabschlusses 2009

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.04.2010, M 61 Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main - Prüfung des Jahresabschlusses 2009 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2009, § 5358 (M 225) Auf Vorschlag der Betriebskommission Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 5, Ziffer 13, in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.1992, ist der Prüfer für den Jahresabschluss von der Gemeindevertretung zu bestellen. Gemäß § 7, Abs. 3, Ziffer 7 EigBGes gehört es zu den Aufgaben der Betriebskommission, der Gemeindevertretung den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen -entfällt- C. Lösung Mit Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung vom 29.01.2009 § 5358 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt zum Prüfer des Jahresabschlusses 2008 bestellt. Die Betriebskommission hat daher im Umlaufverfahren am 27.01.2010, gemäß § 6 der Geschäftsordnung in Verbindung mit §7 Abs. 3 Nr. 7 Eigenbetriebsgesetz, beschlossen, der Stadtverordneten-Versammlung vorzuschlagen, im Hinblick auf eine Kontinuität in der Prüfungshandlung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main wiederum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt, zu beauftragen Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Schreiben vom 30.07.2008 ein Angebot für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2008 abgegeben und gleichzeitig zugesichert, dass dieses Angebot auch für den Jahresabschluss 2009 konstant gehalten wird. Die Kosten laut Angebot belaufen sich auf 23.400,-- € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. In dem Preis sind die berufsüblichen Aufenthalts-, Fahrt- und Nebenkosten sowie fünf Berichtsausfertigungen enthalten. Für jedes weitere benötigte Berichtsexemplar wird ein Einzelpreis in Höhe von 15,00 € zuzüglich Umsatzsteuer veranschlagt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2008, M 225 Vortrag des Magistrats vom 31.01.2011, M 32 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 07.04.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.05.2010, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, NPD und Stv. Schenk (= Annahme) ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Schenk; ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8215, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 Aktenzeichen: 90 3