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Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 07.02.2020, M 29 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4419 (M 13) I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 04.10.2016 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 26.08.2016 bis 30.09.2016 durchgeführt worden sind. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB öffentlich auszulegen. II. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB. III. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient zur Information) Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anlage 1_BPlan (ca. 8,1 MB) Anlage 2_Textteil_BPlan (ca. 191 KB) Anlage 3_Bgr_BPlan (ca. 3,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2020, OF 1297/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 13 Anregung vom 19.05.2020, OA 554 Vortrag des Magistrats vom 07.06.2024, M 76 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.02.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage M 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 29 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 554 2020 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1297/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5493, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5591, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 Aktenzeichen: 61 00

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

39
39. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

42
42. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Ablehnung:
LINKE
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
39
39. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Ablehnung:
LINKE
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
44
44. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ablehnung:
LINKE ÖkoLinX-ARL
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
40
40. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
✓ Angenommen

zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung); zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)

Ablehnung:
LINKE FDP
Annahme:
SPD CDU GRÜNE BFF Die PARTEI U.B.