Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 07.02.2020, M 29 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 -
Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung -
§ 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, §
4419 (M 13) I. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 04.10.2016 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom
26.08.2016 bis 30.09.2016 durchgeführt worden sind. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung
ist nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB öffentlich auszulegen.
II. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1)
BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB
a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB a.F. i.V.m.
§ 245c (1) BauGB. III. Der Magistrat wird
ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m.
§ 245c (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder
ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) a.F. i.V.m. § 245c
(1) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht
maßstäblich, dient zur Information) Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der
Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
(2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut
öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Anlage 1_BPlan (ca.
8,1 MB) Anlage
2_Textteil_BPlan (ca.
191 KB) Anlage 3_Bgr_BPlan (ca. 3,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
18.05.2020, OF
1297/1 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 13
Anregung vom
19.05.2020, OA 554
Vortrag des
Magistrats vom 07.06.2024, M 76 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 12.02.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1
am 10.03.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage M 29 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 55
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 29 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 39. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 48
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 29 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 30
Beschluss: Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
40. Sitzung des OBR 1
am 19.05.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 554 2020
1. Der Vorlage
M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1297/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen
LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B.
gegen FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5493, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5591, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 Aktenzeichen: 61 00
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
39
39. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
Einstimmige Annahme
42
42. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Ablehnung:
LINKE
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
39
39. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung)
Ablehnung:
LINKE
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
44
44. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ablehnung:
LINKE ÖkoLinX-ARL
Annahme:
CDU SPD GRÜNE AfD FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER
40
40. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung); zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Ablehnung:
LINKE FDP
Annahme:
SPD CDU GRÜNE BFF Die PARTEI U.B.