Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße
Begründung
Fischerfeldstraße/Lange Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 13 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes insoweit ausgeschlossen wird, dass Grünflächen in dem vom Bebauungsplan Nr. 897 betroffenen Areal einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden. Begründung: Mit der Vorlage M 13 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße / Lange Straße. Als Ziel der Planung gibt der Magistrat an, Planungssicherheit für die weitere städtebauliche Entwicklung des Quartiers herzustellen, wobei die vorhandene Wohnnutzung gesichert und weiterentwickelt sowie eine unerwünschte kerngebietstypische Nutzungen verhindert werden soll. Weiterhin soll der Magistrat beauftragt werden, beim Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen, "soweit sich im weiteren Verfahren ein Erfordernis bestätigt". Der weiteren Begründung ist jedoch nicht zu entnehmen, was konkret damit gemeint sein soll. Der Magistrat verfolgt mit dem Plan das Ziel, den Wohnungsbestand in dem betroffenen Gebiet zu sichern und - aufgrund vorhandener Nachfrage - zu erweitern. Zusätzliche Wohnbebauung ließe sich dabei zum einen durch eine Nachverdichtung im Bestand oder durch Umnutzung von bislang anderweitig genutzten Flächen realisieren. Der Magistrat lässt dabei jedoch offen, welche Flächen für eine Umnutzung konkret vorgesehen sind. Soweit es sich dabei z.B. um eine bisherige gewerbliche Nutzung handelt, erscheint dies unproblematisch, nicht jedoch wenn geplant ist, bisherige Grünflächen für eine Bebauung heranzuziehen. Es wird daher beantragt, der Vorlage mit der Maßgabe zuzustimmen, dass eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes insoweit ausgeschlossen wird, dass Grünflächen in dem vom Bebauungsplan Nr. 897 betroffenen Areal einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden.
Inhalt
Antrag vom 26.02.2014, NR 817
Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 13 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes insoweit ausgeschlossen wird, dass Grünflächen in dem vom Bebauungsplan Nr. 897 betroffenen Areal einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden. Begründung: Mit der Vorlage M 13 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße / Lange Straße. Als Ziel der Planung gibt der Magistrat an, Planungssicherheit für die weitere städtebauliche Entwicklung des Quartiers herzustellen, wobei die vorhandene Wohnnutzung gesichert und weiterentwickelt sowie eine unerwünschte kerngebietstypische Nutzungen verhindert werden soll. Weiterhin soll der Magistrat beauftragt werden, beim Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen, "soweit sich im weiteren Verfahren ein Erfordernis bestätigt". Der weiteren Begründung ist jedoch nicht zu entnehmen, was konkret damit gemeint sein soll. Der Magistrat verfolgt mit dem Plan das Ziel, den Wohnungsbestand in dem betroffenen Gebiet zu sichern und - aufgrund vorhandener Nachfrage - zu erweitern. Zusätzliche Wohnbebauung ließe sich dabei zum einen durch eine Nachverdichtung im Bestand oder durch Umnutzung von bislang anderweitig genutzten Flächen realisieren. Der Magistrat lässt dabei jedoch offen, welche Flächen für eine Umnutzung konkret vorgesehen sind. Soweit es sich dabei z.B. um eine bisherige gewerbliche Nutzung handelt, erscheint dies unproblematisch, nicht jedoch wenn geplant ist, bisherige Grünflächen für eine Bebauung heranzuziehen. Es wird daher beantragt, der Vorlage mit der Maßgabe zuzustimmen, dass eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes insoweit ausgeschlossen wird, dass Grünflächen in dem vom Bebauungsplan Nr. 897 betroffenen Areal einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 13 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.03.2014
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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