Bebauungsplan Nr. 897 - Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 13 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897 -
Fischerfeldstraße/Lange Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1)
BauGB I.1 Für das Gebiet Fischerfeldstraße / Lange Straße in
Frankfurt am Main - Innenstadt ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 09.07.2013 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan soll Planungssicherheit für die
weitere städtebauliche Entwicklung des Quartiers hergestellt werden. Er soll
die vorhandene Wohnnutzung sichern und weiterentwickeln, als auch unerwünschte
kerngebietstypische Nutzungen verhindern. II. Soweit sich im weiteren Verfahren ein Erfordernis
bestätigt, wird der Magistrat beauftragt, beim Regionalverband
FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu
beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 897 - Fischerfeldstraße / Lange Straße liegt im Stadtteil
Innenstadt und umfasst eine Fläche von etwa 21,75 ha. Er schließt südlich an
den Bebauungsplan Nr. 546 - Breite Gasse an und umfasst das Gebiet zwischen
Battonnstraße und Allerheiligentor im Norden, Obermainanlage im Osten, Mainufer
im Süden und Kurt-Schumacher-Straße im Westen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen
Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen
ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz
prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht.
Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven
Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet des Geltungsbereichs des
Bebauungsplanes Nr. 897 kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist Ziel der Stadt Frankfurt am Main, das Wohnen
in der Innenstadt zu stärken und damit zur Belebung der Innenstadt beizutragen.
Die Innenstadt soll als Wohnstandort aufgewertet, für viele
Bevölkerungsschichten attraktiv gemacht und ein vielfältiges Wohnungsangebot
geschaffen werden, das Voraussetzung für eine sozial ausgeglichene
Bevölkerungsstruktur ist. Bestand und städtebauliche Situation Mit der urbanen, vielfältigen Mischung, der
Konzentration zentraler und kultureller Einrichtungen sowie den zahlreichen
Angeboten für Freizeit, Gastronomie und Einkaufen bietet die Innenstadt im
Vergleich zum Wohnen an der Peripherie gute Standortvorteile für at-traktives
Wohnen mit kurzen Wegen. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in
innerstädtischen Quartieren trägt außerdem zur allgemeinen Verkehrsvermeidung
durch Verminderung von Pendelbeziehungen zwischen Innenstadt und Außenbezirken
bei und leistet damit einen Beitrag zu einer umweltfreundlichen und
nachhaltigen Stadtentwicklung. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne NO 1c Nr.1 -
Konstabler Wache (in Kraft getreten am 01.03.1974) und SO 1a Nr.1 -
Obermainbrücke (in Kraft getreten am 10.10.1967) tragen den geänderten
Rahmenbedingungen nicht mehr Rechnung, um die im Plangebiet beabsichtigte
städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. In den Bebauungsplänen ist für den
Bereich nördlich der Fischerfeldstraße überwiegend Kerngebiet (MK) und für den
Bereich südlich der Fischerfeldstraße Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Mit dem geltenden Planungsrecht bestehen Defizite in der Steuerung des
Baugeschehens. In den Kerngebieten können die Umwandlung von Flächen in
gewerbliche Nutzungen nicht verhindert, als auch unerwünschte oder schädliche
kerngebietstypische Nutzungen nicht abgewehrt werden. Insbesondere lässt sich
die stadtplanerisch gewünschte Belebung der Innenstadt durch zusätzliche
Wohnnutzung nicht oder nur eingeschränkt erzielen. Planungsgrundlagen Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain werden im Plangebiet sowohl "gemischte
Bauflächen - Bestand" als auch "Wohnbauflächen - Bestand" dargestellt.
Weiterhin gibt es im Gebiet drei "Flächen für den Gemeinbedarf - Bestand",
wovon zwei als Standorte für "Krankenhaus" ausgewiesen sind. Im Osten des
Gebiets ist der Anlagenring als "Grünfläche - Parkanlage" und im Norden eine
"Grünfläche - Friedhof" dargestellt. Die Fischerfeldstraße ist als
"überörtliche Fahrradroute - Bestand" definiert. Entlang des Mainufers sind
eine weitere "überörtliche Fahrradroute - Bestand" sowie eine
"Schienenverkehrsstrecke - Bestand" ausgewiesen. Ebenso verläuft durch die
Lange Straße eine "Schienenverkehrsstrecke - Bestand". Weiterhin verläuft am
östlichen Rand des Geltungsbereiches im Bereich des Anlagenrings eine "Sonstige
Produktenleitung - Bestand". Zudem ist das Plangebiet in der Beikarte 2
"Regionaler Einzelhandel" als zentraler Versorgungsbereich dargestellt, wobei
im Nordosten ein kleiner Randbereich als Versorgungskern ausgewiesen wird.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zu prüfen,
ob eine Änderung des RegFNP erforderlich wird. Konzept und städtebaulicher Entwurf Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll das
geltende Planungsrecht angepasst werden, um die bestehende Wohnnutzung
planungsrechtlich abzusichern und die Konversion von gewerblich genutzten
Grundstücken zu Wohnbaugrundstücken zu fördern und zu sichern. Die Blöcke
beidseitig der Langen Straße sind bereits heute geprägt durch einen hohen
Anteil an Wohnbebauung mit unterschiedlichen Wohnformen. Diese in ihrer
Eigenart nicht den Zielen des vorhandenen Mischgebietes entsprechende
Nutzungsstruktur soll gesichert und gestärkt und durch eine behutsame
Nachverdichtung weiterentwickelt werden. Dabei ist im Einzelnen zu prüfen, inwieweit
Blockränder ergänzt und Innenbereiche bzw. Innenhöfe und Straßen intensiver
begrünt werden können, um trotz der hoch verdichteten Innenstadtlage und in
Anbetracht der prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels dennoch adäquate
bioklimatische Verhältnisse gewährleisten zu können. Der Bebauungsplan soll steuernd Impulse für eine
nachhaltige Entwicklung zu einem lebendigen innerstädtischen Quartier geben.
Dabei berücksichtigen die Planungsüberlegungen auch den Aspekt der Ressourcen
schonenden Umnutzung und Verdichtung von bestehenden Bauflächen- und
Gebäudepotentialen. Die Gebietsmitte könnte in Zukunft ein
Entwicklungspotential für Wohnen in der östlichen Innenstadt bieten. Zu II. Da die Planung eine Neustrukturierung vorsieht, ist
gegebenenfalls entsprechend der endgültigen Nutzungsaufteilung im Bebauungsplan
eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten
Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Anlage _Lageplan (ca. 5,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
26.02.2014, NR 817
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 07.02.2020, M 29 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 13 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des OBR 1
am 18.02.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 13 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 13 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 29. Sitzung des OBR 1
am 18.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 817 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen RÖMER (=
Annahme im Rahmen NR 817); CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen
FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss) 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 817 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten
gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 817)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 13 und NR 817 =
Annahme) NPD (M 13 und NR 817 = Enthaltung)
30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 17
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 817 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten,
ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 817); NPD
(= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER,
ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 4419, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00