Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hier: Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot für den Jahresfahrplan 2021
Beschlussvorschlag
- Dem Leistungsangebot und den Zusatzleistungen für das Fahrplanjahr 2021 wird zugestimmt. Auf eine Dynamisierung der Partnerschaftsfinanzierung im regionalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Die finanzielle Belastung Frankfurts im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung für den SPNV beträgt voraussichtlich 1.989 T€/a und die des regionalen Busnahverkehrs (RBNV) 239 T€/a und somit in Summe 2.228 T€/a.
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß Beschluss des RMV-Aufsichtsrates vom 16.03.2005 seit dem Fahrplanjahr 2005 ein geändertes - für den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main aufwandsneutrales - Abrechnungsverfahren zur Berechnung des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV durchgeführt wird. Demnach wird - sofern durch eine positive SPNV-Umlage möglich - ein Teil des Partnerschaftsfinanzierungsanteils SPNV über eine Belastung der SPNV-Umlage finanziert. Für 2021 beträgt dieser Anteil 210 T€ und ist im o.g. Betrag für den SPNV von 1.989 T€ enthalten.
- Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, im Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2020/21 für den Jahresfahrplan 2021 finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaftsfinanzierung in Höhe von 2.228 T€ einzugehen. Diese Mittel werden im Doppelhaushalt 2020/21 in der Produktgruppe 16.10 bereitgestellt.
Begründung
A. Allgemeines
Das regionale Leistungsangebot -Schiene- des RMV besteht aus dem SPNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen und deren wesentliches Merkmal der Integrale Taktfahrplan (Rhein-Main-Takt) mit einem 15-/30-/60-Minuten-Takt im S-Bahn-Netz ist. Auf der Grundlage der Verkehrs-Service-Verträge (VSV), die der RMV mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossen hat, wurde ein neues Grundangebot bzw. eine neue Grundleistung auf der Basis des Jahresfahrplanes 2003 fixiert. Diese wird mit der Fortschreibung der hierfür in den vergangenen Fahrplanperioden vereinbarten Finanzierungsregeln - nach Abzug der dem regionalen SPNV zugeordneten Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus Bundes- bzw. Landesmitteln und Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften - finanziert.
B. Finanzielle Auswirkungen
Das regionale Leistungsangebot -Bus- des RMV besteht aus dem RBNV-Grundangebot sowie aus Zusatzleistungen, die eine Verbesserung dieses Grundangebotes darstellen. Dabei wird eine Angebotsgestaltung angestrebt, welche gemeinsam mit dem SPNV ein integriertes Gesamtkonzept darstellt. Wesentlich sind dabei für den RBNV folgende Linienkonzepte gemäß dem regionalen Nahverkehrsplan: - Direktverbindungen zwischen nachfragestarken zentralen Orten mit kurzen Reisezeiten - Linien zur Bedienung von Verkehrskorridoren - Linien zur räumlichen Erschließung. Zielsetzung ist die Fortführung und weitere Verbesserung des bewährten Rhein-Main-Takts.
D. Klimaschutz
Auf eine Dynamisierung der Verrechnungspreise der Zusatzleistungen im SPNV wurde auf der Grundlage des RMV-Aufsichtsratsbeschlusses vom 21.11.2012 ab 2013 verzichtet. Zusätzlich hat der RMV-Aufsichtsrat am 21.11.2013 beschlossen, die Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften ab 2014 zu halbieren. Des Weiteren unterliegen die vom RMV initiierten Mehrverkehre im RBNV-Expressbusnetz (X-Linien) gemäß Beschluss des RMV-AR vom 20.11.2019 nicht mehr der Partnerschaftsfinanzierung. Außerdem verzichtete der RMV auf eine Anpassung der Partnerschaftsfinanzierung im Rahmen der Eröffnung der S-Bahn-Anbindung von Gateway Gardens.