Politische Beteiligung im Beirat zur Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen
Begründung
Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage 26 aus 2015 wird mit der Maßgabe zugestimmt, a) dass in den Beirat zur Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen jeweils ein Stadtverordneter oder eine Stadtverordnete aus den drei größten Fraktionen im Stadtparlament berufen wird. Auf die Berufung des oder der Vorsitzenden des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen wird verzichtet. b) dass sich interessierte Gruppen auch dann für ein Projekt bewerben können, wenn sie sich zuvor nicht bei der Koordinations- und Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. registri ert haben. Begründung: Eine größere politische Beteiligung ist auch bei der Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen erwünscht. Die Teilnahme an den Vergabeverfahren von nur einem oder einer Stadtverordneten in Form des bzw. der Vorsitzenden des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen gewährleistet nur eingeschränkt eine breite politische Beteiligung. Daher soll der Beirat durch die Berufung von je einem Vertreter oder einer Vertreterin der drei größten im Stadtparlament vertretenen Fraktionen ausgeweitet werden. Die Beteiligung des jeweiligen Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin bleibt bestehen, damit die Kenntnisse der Situation vor Ort einfließen können. Wenngleich die vorherige Registrierung die Abläufe auf Seiten der Koordinations- und Beratungsstelle vereinfachen mag, soll jedoch keine diesbezügliche Pflicht geschaffen werden, um sich bewerben zu können. Es gibt keinen Grund, hier ein zusätzliches Hindernis für die Bewerbung von interessierten Gruppen im konkreten Fall zu schaffen.
Inhalt
Antrag vom 12.03.2015, NR 1159
Betreff: Politische Beteiligung im Beirat zur Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage 26 aus 2015 wird mit der Maßgabe zugestimmt, a) dass in den Beirat zur Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen jeweils ein Stadtverordneter oder eine Stadtverordnete aus den drei größten Fraktionen im Stadtparlament berufen wird. Auf die Berufung des oder der Vorsitzenden des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen wird verzichtet. b) dass sich interessierte Gruppen auch dann für ein Projekt bewerben können, wenn sie sich zuvor nicht bei der Koordinations- und Beratungsstelle des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. registri ert haben. Begründung: Eine größere politische Beteiligung ist auch bei der Vergabe von Grundstücken an Wohninitiativen erwünscht. Die Teilnahme an den Vergabeverfahren von nur einem oder einer Stadtverordneten in Form des bzw. der Vorsitzenden des Ausschusses für Planen, Bauen und Wohnen gewährleistet nur eingeschränkt eine breite politische Beteiligung. Daher soll der Beirat durch die Berufung von je einem Vertreter oder einer Vertreterin der drei größten im Stadtparlament vertretenen Fraktionen ausgeweitet werden. Die Beteiligung des jeweiligen Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin bleibt bestehen, damit die Kenntnisse der Situation vor Ort einfließen können. Wenngleich die vorherige Registrierung die Abläufe auf Seiten der Koordinations- und Beratungsstelle vereinfachen mag, soll jedoch keine diesbezügliche Pflicht geschaffen werden, um sich bewerben zu können. Es gibt keinen Grund, hier ein zusätzliches Hindernis für die Bewerbung von interessierten Gruppen im konkreten Fall zu schaffen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 18.03.2015