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Förderung des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens Bereitstellung finanzieller Mittel für die Realisierung des gemeinschaftlichen Wohnprojektes Kolle (Hausprojekt Kolle GmbH)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Es wird zugestimmt, dass die Hausprojekt Kolle GmbH, Schöffenstraße in Griesheim, ein zinsloses Darlehn in Höhe von 750.000,- € zur Deckung zukünftiger, nicht planbarer Kostensteigerungen für die Zeit von 13 Jahren ab Auszahlung erhält. II. Die erforderlichen Mittel für die Hausprojekt Kolle GmbH mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 750.000,- € werden mit der Maßgabe bewilligt und freigegeben, dass der Stadt die Aufwände für die Kapitalbereitstellung ersetzt werden. III. Es dient zur Kenntnis, a) dass die Mittel auf dem Projekt 5.007173 "Liegenschaftsfonds" zur Verfügung stehen und diese unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Magistrat zum Jahresabschluss 2022 stehen. b) dass im Darlehnsvertrag Modalitäten zur Sicherung der Rückzahlung getroffen werden, die eine Verzinsung vorsehen. Für eine Dauer von 5 Jahren nach Baufertigstellung ist keine Verzinsung vorgesehen. c) dass die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 5 T€ sichergestellt ist.

Begründung

A. Allgemeines

Im Jahr 2005 hat sich die Stadt Frankfurt am Main mit den Leitlinien Wohnen zum Ziel gesetzt, gemeinschaftliches Wohnen und innovative Wohnformen als städtebauliches Instrument zu fördern. Dieses Vorhaben wurde zuletzt mit dem Baulandbeschluss für die Stadt Frankfurt am Main nochmals bekräftigt. Das Hausprojekt Kolle GmbH hat im Rahmen des Konzeptverfahrens (§5783/2015) für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen der Stadt Frankfurt am Main den Zuschlag für die Schöffenstraße in Griesheim erhalten. Auf der seit längerem brachliegenden Fläche in Griesheim plant die Hausprojekt Kolle GmbH Wohnraum für 40 Personen zu bauen, wobei mehr als 50% des entstehenden Wohnraums geförderter Wohnraum ist und in den Räumlichkeiten des EG von den zukünftigen Bewohnern soziale und kulturelle Angebote für das Quartier organisiert werden. Der Bauantrag ist zwischenzeitlich genehmigt worden. Die Preissteigerungen bei Baumaterialien und der Baufinanzierung haben nun dazu geführt, dass das kreditgebende Finanzierungsinstitut der Hausprojekt Kolle GmbH kurzfristig den Nachweis eines zusätzlichen finanziellen Puffers, der bei der Bank auf ein separates Konto zu hinterlegen ist, verlangt, um zukünftige, nicht planbare Kostensteigerungen abzusichern. Das ehrenamtlich getragene Projekt verfügt aber über diese nun zusätzlich benötigten finanziellen Mittel nicht und konnte diese aufgrund der kurzfristig veränderten Finanzierungsbedingungen auch nicht einplanen. Da das Hausprojekt Kolle GmbH zudem in seiner Finanzplanung die bestehenden Fördermöglichkeiten der der Stadt Frankfurt und des Landes Hessen schon vollumfänglich berücksichtigt hat, können die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel nicht durch bestehende Förderprogramme erbracht werden. Die Auszahlung eines zinslosen Darlehns mit Mitteln des Liegenschaftsfonds (§1849/2012) ist jedoch möglich. Das Ziel des Liegenschaftsfonds ist, zum einen städtebauliche Missstände wie in der Schöffenstraße in Griesheim zu beheben. Zum anderen soll die Errichtung bezahlbaren Wohnraums und zugleich innovative und gemeinschaftliche Wohnprojekte wie das Hausprojekt Kolle GmbH gefördert werden. Die vorgesehene temporäre Verwendung der Mittel für ein zinsloses Darlehn entspricht dieser Zielsetzung.

B. Finanzielle Auswirkungen

Die Liegenschaft bleibt als ungenutzte Brachfläche und damit als städtebaulicher Missstand weiterhin bestehen. Dringend benötigter bezahlbarer und geförderter Wohnraum entsteht nicht.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Um die problematische Situation zu beenden, soll dem gemeinschaftlichen Hausprojekt Kolle GmbH ein zinsloses Darlehn in Höhe von 750.000 Euro als Baukostenpuffer für die Zeit von 13 Jahren ab Auszahlung bereitgestellt werden. Die benötigten finanziellen Mittel werden durch den Liegenschaftsfonds der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellt. Nach Baufertigstellung werden nicht verbrauchte Mittel des Darlehns umgehend an den Liegenschaftsfonds zurückgezahlt. Eventuell verwendete Mittel werden an den Liegenschaftsfonds in Raten zurückgezahlt, sodass spätestens 13 Jahre nach Auszahlung des Darlehns, dieses wieder vollständig zurückgezahlt ist.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 17
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG
Sitzung 20
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG
Sitzung 22
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
a) Der Vorlage M 60 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Meyer, Papke, Dr. Kochsiek, Yilmaz und Fuchs dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG
Sitzung 21
OBR 6
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 60 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke FDP
Ablehnung:
CDU Bff Und Fraktionslos