Goldsteinstraße - Vorplanung des Straßenraumes zwischen der Hahnstraße und der Kalmitstraße und Anpassung der Eisenbahnüberführung
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.11.2012, M
255 Betreff:
Goldsteinstraße - Vorplanung des Straßenraumes zwischen der Hahnstraße und
der Kalmitstraße und Anpassung der Eisenbahnüberführung Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005,
§ 10477 (M 32) I. Die Vorplanung wird
zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung
zu erstellen. b) die Verhandlungen zur Bereinigung
der Eigentumsverhältnisse im Straßenraum westlich der Eisenbahnüberführung
einzuleiten. c) in das Planungsverfahren der
Deutsche Bahn AG (DB AG) die Aufweitung des Straßenraumes an der
Eisenbahnüberführung einzubringen. Die DB AG beabsichtigt, das
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Schieneninfrastruktur
bereits im laufenden Jahr 2012 einzuleiten. d) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist
(FAG/GVFG) und ggf. entsprechende Anträge zu stellen. e) eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen
und diese der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: A) Zielsetzung Die DB AG hat die Planungen für die 2.
Ausbaustufe des Eisenbahnknotens Sportfeld, einem Bestandteil des Projektes
Frankfurt RheinMainplus, wieder aufgenommen. Die Planung sieht die Erweiterung
der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt Stadion und dem
Vorfeld des Hauptbahnhofes um 2 weitere Gleise vor (Anlage 1). Die
Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des
vorhandenen Schienenstranges. In diesem Zusammenhang ist es u. a. erforderlich,
auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße auf der Ostseite um ein weiteres
Brückenbauwerk zu erweitern. Die DB AG beabsichtigt, das
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Schieneninfrastruktur
bereits im laufenden Jahr 2012 einzuleiten. Die ältere der bestehenden Eisenbahnüberführungen
Goldsteinstraße ist nicht anforderungsgerecht dimensioniert und weist völlig
unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf. So beträgt
die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1.20 m, eine Radverkehrsführung fehlt
und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal.
Die eher winklige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße
macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw-
und Linienbusverkehr zu Problemen. Daher ist der Magistrat der Stadt Frankfurt bestrebt,
im Planungsverfahren darauf hinzuwirken, dass das zusätzliche Bauwerk der DB
für eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Trassierung der Straßenachse
Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt wird. Darüber hinaus wird der Neubau
zum Anlass genommen, für die unerträgliche verkehrliche Situation im Bereich
des historischen Bestandsbauwerkes eine stadtverträgliche Lösung zu finden.
B) Alternativen 1. Herstellung des neuen Bauwerkes in
der Flucht des vorhandenen älteren Bauwerkes. Damit würden für die Stadt
Frankfurt am Main keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings würden die schon
heute unzureichenden Verkehrsverhältnisse durch die Verlängerung der Engstelle
drastisch weiter verschlechtert. Diese Alternative scheidet aus Gründen der
Verkehrssicherheit aus. 2. Herstellung einer zukunftsfähigen Lösung nur für
das neue Bauwerk der DB AG. Die Engstelle am älteren Bestandsbauwerk und
damit die unzureichenden Verkehrsverhältnisse blieben auf unabsehbare Zeit
erhalten. Diese Alternative scheidet aus Gründen der Verkehrssicherheit
aus. 3. Herstellung eines großzügig
dimensionierten Straßenraumes im gesamten Bereich der Eisenbahnüberführung.
Dazu wäre es erforderlich, auch das westliche Bauwerk komplett zu erneuern. Als
Veranlasser hätte die Stadt Frankfurt am Main die Kosten für den Neubau des
westlichen Bauwerkes nahezu komplett zu tragen. Diese Alternative scheidet aus
Kostengründen aus.
C) Lösung Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich
der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße orientiert sich pragmatisch am
westlichen Bauwerk. Dieses Bauwerk wurde mit einer lichten Weite von
13.00 m hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist eine
regelkonforme und anforderungsgerechte Aufteilung wie folgt möglich: jeweils
2.50 m Gehweg und eine Fahrbahnbreite von 8.00 m inkl. beidseitig
1.50 m Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs innerhalb der
Fahrbahn. Mit der Trassierung dieses
Regelquerschnittes in der Achse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ergibt sich -
unter Beachtung der schleppkurvenbedingten Aufweitungen im Kurvenbereich für
den Busbegegnungsverkehr - die im Lageplan dargestellte Lösung (Anlage 2).
Die Trassierung eröffnet dabei die im GVP-Beschluss
enthaltene Option, die Straßenbahnlinie 15 vom Haardwaldplatz über die Achse
Kalmitstraße - Goldsteinstraße in die Bürostadt Niederrad hinein zu verlängern.
Diese Verlängerung ist aber nicht Bestandteil dieses Projektes. Die Kalmitstraße wird in der Bestandsbreite
angeschlossen. Der untergeordnete Ast der Goldsteinstraße (vom Knoten
wegführende Einbahnstraße) wird abgesetzt von der Eisenbahnüberführung im
rechten Winkel an die Kalmitstraße angebunden. Die entstehende Fläche wird
baulich als Gehweg hergestellt. Westlich der Eisenbahnüberführung wird in diesem
Zusammenhang der Anschluss an die Hahnstraße funktionsgerecht neu beordnet.
Beidseitig werden die Gehwege in der Regelbreite 2.50 m bis zur Hahnstraße
fortgesetzt. Die Schutzstreifen für den Radverkehr können bis an die Hahnstraße
herangeführt werden. Innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten
Verkehrsfläche besteht zusätzlich der Spielraum, die Fahrbahn für einen
Linksabbiegefahrstreifen aufzuweiten. In diesem Zusammenhang ist eine Beordnung
der südlich an die heutige Fahrbahn angrenzenden Flächen erforderlich. Die
Eigentumsverhältnisse (privat/öffentlich) sind derzeit nicht deckungsgleich mit
den bestehenden und den geplanten Nutzungen. D) Kosten Die erforderlichen Planungsmittel betragen ca.
475.000,00 €. Diese sind in der Produktgruppe 16.3, Produktdefinition
5.001994 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße - im Zuge der
Haushaltsaufstellung 2013, Finanzplanung 2013-2016 entsprechend dem Bedarf wie
folgt beantragt:
2012 45.000,00 €
2013
170.000,00 €
2014
125.000,00 €
2015
135.000,00 €.
Die Gesamtkosten (brutto) für die
bauliche Umsetzung der Straßenplanung werden über eine Flächenpauschale
geschätzt. Die überplante Fläche außerhalb des DB-Projektes beträgt ca.
3.000 m2. Bei einem Ansatz von 300 Euro/m2 (Bruttogesamtkosten) zzgl.
pauschal 100.000 Euro für die Anpassung der Lichtsignalanlage ergeben sich
überschlägig Gesamtkosten für den Straßenbau außerhalb der DB-Maßnahme in Höhe
von rund 1 Mio. Euro. Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main an der
Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße wird nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EKrG) ermittelt. Dabei wird der Mehraufwand für die größere lichte Weite unter
Berücksichtigung von Abschreibungen und Vorteilsausgleich anhand des
tatsächlichen Entwurfes und von Fiktiventwürfen ermittelt. Eine
Planungsvereinbarung wird derzeit mit der DB AG abgeschlossen. Nach erster
überschlägiger Schätzung der DB wird der städtische Anteil ca. 2,5 Mio. Euro
betragen. Anlage 1_Uebersicht (ca. 1,7 MB) Anlage
2_Lageplan (ca. 342 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2005, M 32
Vortrag des
Magistrats vom 27.07.2020, M 113
Vortrag des
Magistrats vom 22.07.2022, M 118
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 14.11.2012 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung
der KAV am 26.11.2012, TO I, TOP 13
Beschluss: Der Vorlage M 255 wird zugestimmt.
16. Sitzung des OBR 5
am 30.11.2012, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage M 255 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2012, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 255 auf
den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und
FDP (= Zurückstellung der Vorlage); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2012, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 255 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2012, TO II, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 255 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
17. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 255 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FAG
16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.01.2013, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 255 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2013, TO II, TOP 2
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 255 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 18. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2013, TO II, TOP 18
Beschluss: Der Vorlage M 255 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 2662, 18. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013 Aktenzeichen: 61 10