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Goldsteinstraße - Vorplanung des Straßenraumes zwischen der Hahnstraße und der Kalmitstraße und Anpassung der Eisenbahnüberführung

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.11.2012, M 255 Betreff: Goldsteinstraße - Vorplanung des Straßenraumes zwischen der Hahnstraße und der Kalmitstraße und Anpassung der Eisenbahnüberführung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 (M 32) I. Die Vorplanung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. b) die Verhandlungen zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse im Straßenraum westlich der Eisenbahnüberführung einzuleiten. c) in das Planungsverfahren der Deutsche Bahn AG (DB AG) die Aufweitung des Straßenraumes an der Eisenbahnüberführung einzubringen. Die DB AG beabsichtigt, das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Schieneninfrastruktur bereits im laufenden Jahr 2012 einzuleiten. d) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/GVFG) und ggf. entsprechende Anträge zu stellen. e) eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen und diese der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: A) Zielsetzung Die DB AG hat die Planungen für die 2. Ausbaustufe des Eisenbahnknotens Sportfeld, einem Bestandteil des Projektes Frankfurt RheinMainplus, wieder aufgenommen. Die Planung sieht die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt Stadion und dem Vorfeld des Hauptbahnhofes um 2 weitere Gleise vor (Anlage 1). Die Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des vorhandenen Schienenstranges. In diesem Zusammenhang ist es u. a. erforderlich, auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße auf der Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk zu erweitern. Die DB AG beabsichtigt, das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Schieneninfrastruktur bereits im laufenden Jahr 2012 einzuleiten. Die ältere der bestehenden Eisenbahnüberführungen Goldsteinstraße ist nicht anforderungsgerecht dimensioniert und weist völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf. So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1.20 m, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die eher winklige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu Problemen. Daher ist der Magistrat der Stadt Frankfurt bestrebt, im Planungsverfahren darauf hinzuwirken, dass das zusätzliche Bauwerk der DB für eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt wird. Darüber hinaus wird der Neubau zum Anlass genommen, für die unerträgliche verkehrliche Situation im Bereich des historischen Bestandsbauwerkes eine stadtverträgliche Lösung zu finden. B) Alternativen 1. Herstellung des neuen Bauwerkes in der Flucht des vorhandenen älteren Bauwerkes. Damit würden für die Stadt Frankfurt am Main keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings würden die schon heute unzureichenden Verkehrsverhältnisse durch die Verlängerung der Engstelle drastisch weiter verschlechtert. Diese Alternative scheidet aus Gründen der Verkehrssicherheit aus. 2. Herstellung einer zukunftsfähigen Lösung nur für das neue Bauwerk der DB AG. Die Engstelle am älteren Bestandsbauwerk und damit die unzureichenden Verkehrsverhältnisse blieben auf unabsehbare Zeit erhalten. Diese Alternative scheidet aus Gründen der Verkehrssicherheit aus. 3. Herstellung eines großzügig dimensionierten Straßenraumes im gesamten Bereich der Eisenbahnüberführung. Dazu wäre es erforderlich, auch das westliche Bauwerk komplett zu erneuern. Als Veranlasser hätte die Stadt Frankfurt am Main die Kosten für den Neubau des westlichen Bauwerkes nahezu komplett zu tragen. Diese Alternative scheidet aus Kostengründen aus. C) Lösung Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße orientiert sich pragmatisch am westlichen Bauwerk. Dieses Bauwerk wurde mit einer lichten Weite von 13.00 m hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist eine regelkonforme und anforderungsgerechte Aufteilung wie folgt möglich: jeweils 2.50 m Gehweg und eine Fahrbahnbreite von 8.00 m inkl. beidseitig 1.50 m Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs innerhalb der Fahrbahn. Mit der Trassierung dieses Regelquerschnittes in der Achse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ergibt sich - unter Beachtung der schleppkurvenbedingten Aufweitungen im Kurvenbereich für den Busbegegnungsverkehr - die im Lageplan dargestellte Lösung (Anlage 2). Die Trassierung eröffnet dabei die im GVP-Beschluss enthaltene Option, die Straßenbahnlinie 15 vom Haardwaldplatz über die Achse Kalmitstraße - Goldsteinstraße in die Bürostadt Niederrad hinein zu verlängern. Diese Verlängerung ist aber nicht Bestandteil dieses Projektes. Die Kalmitstraße wird in der Bestandsbreite angeschlossen. Der untergeordnete Ast der Goldsteinstraße (vom Knoten wegführende Einbahnstraße) wird abgesetzt von der Eisenbahnüberführung im rechten Winkel an die Kalmitstraße angebunden. Die entstehende Fläche wird baulich als Gehweg hergestellt. Westlich der Eisenbahnüberführung wird in diesem Zusammenhang der Anschluss an die Hahnstraße funktionsgerecht neu beordnet. Beidseitig werden die Gehwege in der Regelbreite 2.50 m bis zur Hahnstraße fortgesetzt. Die Schutzstreifen für den Radverkehr können bis an die Hahnstraße herangeführt werden. Innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsfläche besteht zusätzlich der Spielraum, die Fahrbahn für einen Linksabbiegefahrstreifen aufzuweiten. In diesem Zusammenhang ist eine Beordnung der südlich an die heutige Fahrbahn angrenzenden Flächen erforderlich. Die Eigentumsverhältnisse (privat/öffentlich) sind derzeit nicht deckungsgleich mit den bestehenden und den geplanten Nutzungen. D) Kosten Die erforderlichen Planungsmittel betragen ca. 475.000,00 €. Diese sind in der Produktgruppe 16.3, Produktdefinition 5.001994 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße - im Zuge der Haushaltsaufstellung 2013, Finanzplanung 2013-2016 entsprechend dem Bedarf wie folgt beantragt: 2012 45.000,00 € 2013 170.000,00 € 2014 125.000,00 € 2015 135.000,00 €. Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung der Straßenplanung werden über eine Flächenpauschale geschätzt. Die überplante Fläche außerhalb des DB-Projektes beträgt ca. 3.000 m2. Bei einem Ansatz von 300 Euro/m2 (Bruttogesamtkosten) zzgl. pauschal 100.000 Euro für die Anpassung der Lichtsignalanlage ergeben sich überschlägig Gesamtkosten für den Straßenbau außerhalb der DB-Maßnahme in Höhe von rund 1 Mio. Euro. Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main an der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße wird nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) ermittelt. Dabei wird der Mehraufwand für die größere lichte Weite unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Vorteilsausgleich anhand des tatsächlichen Entwurfes und von Fiktiventwürfen ermittelt. Eine Planungsvereinbarung wird derzeit mit der DB AG abgeschlossen. Nach erster überschlägiger Schätzung der DB wird der städtische Anteil ca. 2,5 Mio. Euro betragen. Anlage 1_Uebersicht (ca. 1,7 MB) Anlage 2_Lageplan (ca. 342 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 118 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 14.11.2012 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 255 wird zugestimmt. 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Vorlage M 255 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 255 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Zurückstellung der Vorlage); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 255 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2012, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 255 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 17. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 255 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2013, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2013, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2013, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2662, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013 Aktenzeichen: 61 10

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