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Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3, 12 Absatz 2

Vorlagentyp: M

Begründung

A. Allgemeines

Die DB AG hat für ihre Gesamtmaßnahme "Umbau des Eisenbahnknotens Frankfurt/M. Sportfeld, 2. Ausbaustufe" die Planungen wieder aufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus. Trotz des noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wären jedoch Finanzmittel vorbehaltlich einer Umsetzung der Maßnahme zu bewilligen und freizugeben. Die Planung sieht die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt-Stadion und dem Vorfeld des Hauptbahnhofes um zwei weitere Gleise vor. Die eingleisige Strecke 3624 entfällt und wird durch die zweigleisige Strecke 3657 ersetzt. Die Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des vorhandenen Schienenstranges auf Grundstücken der DB AG. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung aller bestehenden Kreuzungsbauwerke (Bahn/Straße, Bahn/Wasser) erforderlich. Darunter fällt auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße, die von der DB AG auf der Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk erweitert werden soll. Zudem sind die älteren Bauwerksteile der bestehenden Eisenbahnüberführungen für den Individualverkehr nicht mehr anforderungsgerecht dimensioniert und weisen völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf. So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1,20 Meter, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die sehr kurvige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu Problemen. Daher war der Magistrat bestrebt, im Planungsverfahren mit der DB AG darauf hinzuwirken, dass neben den Erweiterungsbauwerken auch die älteren vorhandenen Bauwerksteile auf eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Verkehrsführung in der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt werden. Nach Abschluss eines von der DB AG betriebenen Baurechtsverfahren für die Gesamtstrecke nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wird die DB AG die bauliche Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes beginnen können.

B. Finanzielle Auswirkungen

  1. Herstellung des neuen Bauwerkes in der Flucht des vorhandenen älteren Bauwerkes. Damit würden für die Stadt Frankfurt am Main keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings würden die schon heute unzureichenden Verkehrsverhältnisse durch eine Verlängerung der Engstellenstrecke dramatisch weiter verschlechtert. Diese Alternative schied aus Gründen der mangelnden Verkehrssicherheit aus.
  2. Herstellung einer zukunftsfähigen Lösung nur für das neue Bauwerk der DB AG. Die Engstelle am älteren Bestandsbauwerk und damit die unzureichenden Verkehrsverhältnisse blieben auf unabsehbare Zeit erhalten. Diese Alternative schied ebenfalls aus Gründen der Verkehrssicherheit und einer nicht machbaren späteren Nachrüstung zu Gunsten eines komfortableren Brückenbauwerks aus.
  3. Herstellung eines großzügig dimensionierten Straßenraumes im gesamten Bereich der Eisenbahnüberführung. Dazu wäre es erforderlich gewesen, auch das westliche Bauwerk komplett zu erneuern. Als Veranlasser hätte die Stadt Frankfurt am Main die Kosten für den Neubau des westlichen Bauwerkes nahezu komplett zu tragen. Diese Alternative schied aus Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit aus.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des Bahnverkehrs verlangt die DB AG eine Erweiterung des Gleiskörpers auf sechs Gleise und eine damit verbundene Änderung der EÜ Goldsteinstraße. Die Stadt verlangt hingegen eine Aufweitung des Straßenquerschnitts im Bereich der Überbauten sowie eine anforderungsgerechte und fahrgeometrische Anpassung der Straßenverkehrsanlage. Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich der EÜ Goldsteinstraße orientiert sich pragmatisch am westlichen Bauwerk. Dieses Bauwerk wurde mit einer lichten Weite von 13,00 m hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist eine regelkonforme Aufteilung wie folgt möglich: jeweils 2,50 Meter Gehweg und eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter inkl. beidseitig 1,50 Meter Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Beschreibung der kreuzungsbedingten Maßnahme Änderung Straßenanlagen: - Anpassung und Ausbauarbeiten der Straßenverkehrsanlage unterhalb der EÜ bis zum Anschluss an den Bestand in den Übergangsbereichen. - Herstellung der Straßenentwässerung. - Technische Ausrüstung (Stromversorgung, Beleuchtungsanlagen usw.). - Sicherung bzw. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt Frankfurt am Main und Träger Öffentlicher Belange. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme durch die DB AG soll ab September 2020 erfolgen, wodurch die frühzeitige Mittelfreigabe im Jahr 2020 notwendig wird. Die Änderung und Erweiterung der EÜ Goldsteinstraße selbst soll ab dem Jahr 2023 baulich umgesetzt werden.

D. Klimaschutz

Der städtische Anteil an den erforderlichen Planungs- und Baumitteln beträgt rund 4.644 T€. Diese Mittel sind in der Produktgruppe 16.3, Produktdefinition 5.001994 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße - im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020 - 2023 eingestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 8.152 T€. Darin enthalten sind Umsatzsteuer und Verwaltungskosten gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung §§ 2, 5. Diese sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und insoweit nach § 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main als Straßenbaulastträger zu tragen. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG - auf die DB Netz AG rund 43 v.H., voraussichtlich 3.507.594,49 € und - auf die Stadt Frankfurt am Main rund 57 v.H., voraussichtlich 4.643.914,90 €.

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 42
OBR 5
TO I, TOP 71
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 23
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 16
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 113 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 43
OBR 5
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung OA 613 2020 1. Die Vorlage M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
FRAKTION
Sitzung 48
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Ablehnung:
FRAKTION ÖkoLinX-ARL

Verknüpfte Vorlagen