Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen Kostenanteil gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3, 12 Absatz 2
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M
113 Betreff:
Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im
Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe
durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); Finanzierungsvorlage für den städtischen
Kostenanteil gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3, 12 Absatz 2
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 31.01.2013, § 2662 (M 255) 1. Im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens
Frankfurt/M., 2. Ausbaustufe, erfolgen Änderungen und Erweiterungen der
Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße durch die Deutsche Bahn AG (DBAG)
entsprechend vorgelegter Plananlage, denen zugestimmt wird. 2. Die erforderlichen Mittel für den städtischen
Kostenanteil in Höhe von 4.644 T€ werden als Investitionskostenzuschuss
bewilligt und freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus
der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) ab 2020 Mittel in Höhe von 4.644 T€ in der
Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001994 - EÜ
Goldsteinstraße zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 12 T€ für
Planungsleistungen verausgabt wurden, b) zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DB
Netz AG eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12
EKrG abgeschlossen wird, welche im Entwurf beigefügt ist, c) für die Straßenbaumaßnahme (rd. 1,2 Mio. €)
außerhalb der Eisenbahnüberführung im Jahr 2022 eine gesonderte
Bau-/Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird, d) der Magistrat zu gegebener Zeit eine Förderung
nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFöG) beantragt und mit einer Förderung in
Höhe von 1.674 T€ gerechnet werden kann, e) die DB AG an die Stadt einen Ablösungsbetrag in
Höhe von rd. 172 T€ zahlt, da ihr durch die Erneuerung der Bauwerke ein
Vorteil hinsichtlich der Unterhaltungskosten entsteht, f) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von
rund 32 T€ sichergestellt ist und diesen Erträgen aus der Auflösung von
Sonderposten in Höhe von jährlich rund 26 T€ gegenüberstehen. Begründung: A) Zielsetzung Die DB AG hat für ihre Gesamtmaßnahme "Umbau des
Eisenbahnknotens Frankfurt/M. Sportfeld, 2. Ausbaustufe" die Planungen wieder
aufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen
Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch
aus. Trotz des noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wären
jedoch Finanzmittel vorbehaltlich einer Umsetzung der Maßnahme zu bewilligen
und freizugeben.
Die Planung sieht die Erweiterung
der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt-Stadion und dem
Vorfeld des Hauptbahnhofes um zwei weitere Gleise vor. Die eingleisige Strecke
3624 entfällt und wird durch die zweigleisige Strecke 3657 ersetzt. Die
Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des
vorhandenen Schienenstranges auf Grundstücken der DB AG. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung aller
bestehenden Kreuzungsbauwerke (Bahn/Straße, Bahn/Wasser) erforderlich. Darunter
fällt auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße, die von der DB AG auf der
Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk erweitert werden soll. Zudem sind die
älteren Bauwerksteile der bestehenden Eisenbahnüberführungen für den
Individualverkehr nicht mehr anforderungsgerecht dimensioniert und weisen
völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf.
So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1,20
Meter, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den
Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die sehr kurvige Trassierung
der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich
unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu
Problemen. Daher war der Magistrat bestrebt, im Planungsverfahren mit der DB AG
darauf hinzuwirken, dass neben den Erweiterungsbauwerken auch die älteren
vorhandenen Bauwerksteile auf eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige
Verkehrsführung in der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt
werden. Nach Abschluss eines von der DB AG
betriebenen Baurechtsverfahren für die Gesamtstrecke nach dem Allgemeinen
Eisenbahngesetz (AEG) wird die DB AG die bauliche Umsetzung dieses wichtigen
Infrastrukturprojektes beginnen können. B) Alternativen 1. Herstellung des neuen Bauwerkes in der Flucht des
vorhandenen älteren Bauwerkes. Damit würden für die Stadt Frankfurt am Main
keine weiteren Kosten entstehen. Allerdings würden die schon heute
unzureichenden Verkehrsverhältnisse durch eine Verlängerung der
Engstellenstrecke dramatisch weiter verschlechtert. Diese Alternative schied
aus Gründen der mangelnden Verkehrssicherheit aus. 2. Herstellung einer zukunftsfähigen Lösung nur für
das neue Bauwerk der DB AG. Die Engstelle am älteren Bestandsbauwerk und damit
die unzureichenden Verkehrsverhältnisse blieben auf unabsehbare Zeit erhalten.
Diese Alternative schied ebenfalls aus Gründen der Verkehrssicherheit und einer
nicht machbaren späteren Nachrüstung zu Gunsten eines komfortableren
Brückenbauwerks aus. 3. Herstellung eines großzügig dimensionierten
Straßenraumes im gesamten Bereich der Eisenbahnüberführung. Dazu wäre es
erforderlich gewesen, auch das westliche Bauwerk komplett zu erneuern. Als
Veranlasser hätte die Stadt Frankfurt am Main die Kosten für den Neubau des
westlichen Bauwerkes nahezu komplett zu tragen. Diese Alternative schied aus
Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit aus. C) Lösung Für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des
Bahnverkehrs verlangt die DB AG eine Erweiterung des Gleiskörpers auf sechs
Gleise und eine damit verbundene Änderung der EÜ Goldsteinstraße. Die Stadt
verlangt hingegen eine Aufweitung des Straßenquerschnitts im Bereich der
Überbauten sowie eine anforderungsgerechte und fahrgeometrische Anpassung der
Straßenverkehrsanlage. Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich
der EÜ Goldsteinstraße orientiert sich pragmatisch am westlichen Bauwerk.
Dieses Bauwerk wurde mit einer lichten Weite von 13,00 m hergestellt. Innerhalb
dieses Querschnittsmaßes ist eine regelkonforme Aufteilung wie folgt möglich:
jeweils 2,50 Meter Gehweg und eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter inkl.
beidseitig 1,50 Meter Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der
Fahrbahn. Beschreibung der
kreuzungsbedingten Maßnahme Änderung Straßenanlagen: - Anpassung und Ausbauarbeiten der
Straßenverkehrsanlage unterhalb der EÜ bis zum Anschluss an den Bestand in den
Übergangsbereichen. -
Herstellung der Straßenentwässerung. - Technische Ausrüstung (Stromversorgung,
Beleuchtungsanlagen usw.). -
Sicherung bzw. Umlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen der Stadt Frankfurt
am Main und Träger Öffentlicher Belange. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen für
die Gesamtmaßnahme durch die DB AG soll ab September 2020 erfolgen, wodurch die
frühzeitige Mittelfreigabe im Jahr 2020 notwendig wird. Die Änderung und Erweiterung der EÜ Goldsteinstraße
selbst soll ab dem Jahr 2023 baulich umgesetzt werden. D) Kosten Der städtische Anteil an den erforderlichen Planungs-
und Baumitteln beträgt rund 4.644 T€. Diese Mittel sind in der Produktgruppe 16.3,
Produktdefinition 5.001994 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung
Goldsteinstraße - im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020 - 2023 eingestellt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen
voraussichtlich 8.152 T€. Darin enthalten sind Umsatzsteuer und
Verwaltungskosten gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung §§ 2, 5. Diese sind in
voller Höhe kreuzungsbedingt und insoweit nach § 12 Nr. 2 EKrG von der DB Netz
AG und der Stadt Frankfurt am Main als Straßenbaulastträger zu tragen. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12
Nr. 2 EKrG - auf die DB Netz AG rund 43 v.H.,
voraussichtlich 3.507.594,49 € und - auf die Stadt Frankfurt am Main rund 57 v.H.,
voraussichtlich 4.643.914,90 €. Kostenübersicht
brutto
1.
Investitionskostenzuschuss
4.643.914,90 €
gerundet 4.644.000,00 €
2.
Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
Bis 2020 (für Planung verausgabt
11.560,59 €
2020
100.000,00 €
2021
100.000,00 €
2022
100.000,00 €
2023
1.100.000,00 €
2024
1.100.000,00 €
2025
1.100.000,00 €
2026
1.032.439,41 €
3.
Folgeinvestitionen:
- keine -
0,00
€
4.
Jahresfolgekosten:
a) Persönliche
Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
1.
Bauunterhaltungskosten
- Straßenbau
500 m2 1,30 €/m2 *)
650,00
€ *) Gemäß
Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung
ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich.
Summe Sachkosten
650,00 €
2. Abschreibung
- Nur Anlagen der DB AG
BND*)
0,00
€ Summe Abschreibung
0,00
€
c) Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung 2,25%* x
(4.644.000€-1.845.650€) / 2
31.481,44 € *) Zinssatz für den
Haushalt 2020/2021 gemäß HH-Rundschreiben vom 05.10.2018
Gesamtsumme
Jahresfolgekosten: 32.131,44
€
5. Jahreserträge:
Auflösung von
Sonderposten 1.845.650,00 € / 70
26.366,43 € * gewogene
durchschnittliche Nutzungsdauer
6. Leistungen
Dritter:
Zuwendungen nach Mobifög
1.674.000,00 €
Einnahmen aus
Bauwerksablösung gem. ABBV 171.650,00 €
Summe Leistungen Dritter
1.845.650,00
€
7.
Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine - 0,00
€ 8. Sonstiges: - nein -
Anlage _Lageplan (ca. 345 KB) Anlage
_Uebersichtsplan (ca.
182 KB) Anlage _Uebersicht_Ueberbauten (ca. 512 KB) Anlage
_Vereinbarungsentwurf (ca.
485 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
18.09.2020, OA 613
Antrag vom
16.09.2020, OF
1778/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.11.2012, M 255
Vortrag des
Magistrats vom 22.07.2022, M 118
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
05.08.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5
am 21.08.2020, TO I, TOP 71 Beschluss: a) Die Vorlage M 113 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 113 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO II, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 113 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 43. Sitzung des OBR 5
am 18.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 613 2020
1. Die Vorlage
M 113 dient unter Hinweis auf OA 613 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 1778/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme)
48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
42
42. Sitzung Ausschuss für Verkehr
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF FRAKTION
43
43. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF FRAKTION
48
48. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
Einstimmige Annahme
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF FRAKTION