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Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); - Mehrkostenvorlage für den städtischen Kostenanteil gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) §§ 3, 12 Abs. 2

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass a) sich die für die Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld,
  2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) ermittelten Gesamtkosten- und Maßnahmenansätze von 8.152 T€ um 2.390 T€ auf voraussichtlich 10.542 T€ erhöhen. b) sich auf dieser Grundlage der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem mit Beschluss vom 01.10.2020, § 6445 (M 113), freigegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 4.644 T€ um 1.527 T€ auf 6.171 T€ erhöht.
  3. Die zusätzlichen Ausgaben für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 1.527 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die zusätzlichen Mittel stehen auf dem Projekt zur Verfügung.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001994 - EÜ Goldsteinstraße mit 6.325 T€ veranschlagt ist und bisher bereits rd. 77 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden,
    • b)die Stadt einen erneuten Antrag auf Förderung nach dem Mobilitätsfördergesetz (Mobifö
    • G)stellen wird. Somit ergeben sich gegenüber der bisherigen Beschlussfassung § 6445 (M 113) voraussichtlich zusätzliche Fördermittel in Höhe von rd. 618 T€ (gesamt 2.292 T€). Die endgültige Höhe der Zuwendungen ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid,
    • c)die DB AG an die Stadt einen um rd. 15 T€ höheren Ablösungsbetrag (gesamt rd. 187 T€) zahlt, da ihr durch die Erneuerung der Bauwerke ein Vorteil hinsichtlich der Unterhaltungskosten entsteht,
    • d)zwischen der Stadt und der DB AG eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG abgeschlossen wird,
    • e)sich die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme (rd. 1,5 Mio. €) außerhalb der Eisenbahnüberführung auf das Jahr 2025 verschiebt und eine gesonderte Bau-/ Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Mittel für den Straßenbau stehen noch nicht zur Verfügung.
    • f)die aufgrund der Mehrausgaben um rund 27 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (gesamt 126 T€) sichergestellt sind und diesen erhöhte jährliche Erträge in Höhe von rd. 9 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.

Begründung

A. Allgemeines

Die DB AG hat für ihre Gesamtmaßnahme "Umbau des Eisenbahnknotens Frankfurt/M. Sportfeld, 2. Ausbaustufe" die Planungen wiederaufgenommen und ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss steht noch aus. Trotz des noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wären jedoch Finanzmittel vorbehaltlich einer Umsetzung der Maßnahme zu bewilligen und freizugeben. Die Planung sieht die Erweiterung der Schieneninfrastruktur zwischen dem Bahnhof Frankfurt-Stadion und dem Vorfeld des Hauptbahnhofes um zwei weitere Gleise vor. Die eingleisige Strecke 3624 entfällt und wird durch die zweigleisige Strecke 3657 ersetzt. Die Herstellung der zusätzlichen Gleise erfolgt im Wesentlichen östlich des vorhandenen Schienenstranges auf Grundstücken der DB AG. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung aller bestehenden Kreuzungsbauwerke (Bahn/Straße, Bahn/Wasser) erforderlich. Darunter fällt auch die Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße, die von der DB AG auf der Ostseite um ein weiteres Brückenbauwerk erweitert werden soll. Zudem sind die älteren Bauwerksteile der bestehenden Eisenbahnüberführungen für den Individualverkehr nicht mehr anforderungsgerecht dimensioniert und weisen völlig unzureichende Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer auf. So beträgt die Gehwegbreite abschnittsweise nur 1,20 Meter, eine Radverkehrsführung fehlt und die Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr der Kraftfahrzeuge zu schmal. Die sehr kurvige Trassierung der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße macht die Situation zusätzlich unübersichtlich und führt insbesondere im Lkw- und Linienbusverkehr zu Problemen. Daher war der Magistrat der Stadt Frankfurt bestrebt, im Planungsverfahren mit der DB AG darauf hinzuwirken, dass neben den Erweiterungsbauwerken auch die älteren vorhandenen Bauwerksteile auf eine anforderungsgerechte und zukunftsfähige Verkehrsführung in der Straßenachse Kalmitstraße - Goldsteinstraße ausgelegt werden. Nach Abschluss eines von der DB AG betriebenen Baurechtsverfahren für die Gesamtstrecke nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) wird die DB AG die bauliche Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojektes beginnen können. Im Zuge der Fortschreibung der Planung und Aktualisierung der Baukosten sowie der Vorbereitung zum Ausschreibungsverfahren durch die DB AG haben sich Mehrkosten seitens DB AG ergeben. Die kreuzungsbedingten Gesamtkosten beinhalten auch die auf 20% erhöhte Verwaltungspauschale.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des Bahnverkehrs verlangt die DB AG eine Erweiterung des Gleiskörpers auf sechs Gleise und eine damit verbundene Änderung der EÜ Goldsteinstraße. Die Stadt verlangt hingegen eine Aufweitung des Straßenquerschnitts im Bereich der Überbauten sowie eine anforderungsgerechte und fahrgeometrische Anpassung der Straßenverkehrsanlage. Der Ansatz zur Verbesserung der Situation im Bereich der EÜ Goldsteinstraße musste sich pragmatisch am westlichen Bauwerk orientieren. Dieses Bauwerk wurde seinerzeit mit einer lichten Weite von 13,00 Meter hergestellt. Innerhalb dieses Querschnittsmaßes ist aktuell aufgrund der gestiegenen Qualitätsansprüche an Radverkehrsanlagen jedoch keine regelkonforme Aufteilung gem. "Radentscheid" mehr möglich. Daher wird die ursprüngliche Schutzstreifenlösung im Bereich der Eisenbahnbrücken zu Gunsten eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs von jeweils mindestens drei Meter Breite aufgegeben. Die ursprüngliche Lösung (siehe Anlage "Lageplan") wird somit vor der Ausführung überarbeitet.

D. Klimaschutz

Der städtische Anteil an den erforderlichen Planungs- und Baukosten beträgt insgesamt rund 6.171 T€. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 10.542 T€, darin enthalten sind Umsatzsteuer und Verwaltungskosten gem. Eisenbahnkreuzungsverordnung §§ 2, 5. Sie sind in voller Höhe kreuzungsbedingt und sind insoweit nach § 12 Nr.2 EKrG von der DB AG und von der Stadt Frankfurt als Straßenbaulastträger zu tragen. Von den kreuzungsbedingten Kosten entfallen nach § 12 Nr. 2 EKrG - auf die DB AG rund 43 v.H., voraussichtlich 4.535.928,91 € und - auf die Stadt Frankfurt rund 57 v.H., voraussichtlich 6.005.388,56 €.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 10
Sonderausschusses für Controlling und Revision
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF CDU
Sitzung 13
OBR 5
TO I, TOP 48
Angenommen
Auskunftsersuchen V 486 2022 1. Der Vorlage M 118 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 10
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT BFF-BIG FRAKTION AFD
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 13
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 15
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 118 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen