Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld, 2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DBAG); - Mehrkostenvorlage für den städtischen Kostenanteil gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG) §§ 3, 12 Abs. 2

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass a) sich die für die Änderung und Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Goldsteinstraße im Zuge des Umbaus des Eisenbahnknotens Frankfurt/M.-Sportfeld,
  2. Ausbaustufe durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) ermittelten Gesamtkosten- und Maßnahmenansätze von 8.152 T€ um 2.390 T€ auf voraussichtlich 10.542 T€ erhöhen. b) sich auf dieser Grundlage der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main gegenüber dem mit Beschluss vom 01.10.2020, § 6445 (M 113), freigegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 4.644 T€ um 1.527 T€ auf 6.171 T€ erhöht.
  3. Die zusätzlichen Ausgaben für den städtischen Kostenanteil in Höhe von 1.527 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die zusätzlichen Mittel stehen auf dem Projekt zur Verfügung.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001994 - EÜ Goldsteinstraße mit 6.325 T€ veranschlagt ist und bisher bereits rd. 77 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) die Stadt einen erneuten Antrag auf Förderung nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiföG) stellen wird. Somit ergeben sich gegenüber der bisherigen Beschlussfassung § 6445 (M 113) voraussichtlich zusätzliche Fördermittel in Höhe von rd. 618 T€ (gesamt 2.292 T€). Die endgültige Höhe der Zuwendungen ergibt sich aus dem zu erwartenden Förderbescheid, c) die DB AG an die Stadt einen um rd. 15 T€ höheren Ablösungsbetrag (gesamt rd. 187 T€) zahlt, da ihr durch die Erneuerung der Bauwerke ein Vorteil hinsichtlich der Unterhaltungskosten entsteht, d) zwischen der Stadt und der DB AG eine Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach §§ 3, 12 EKrG abgeschlossen wird, e) sich die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme (rd. 1,5 Mio. €) außerhalb der Eisenbahnüberführung auf das Jahr 2025 verschiebt und eine gesonderte Bau-/ Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Mittel für den Straßenbau stehen noch nicht zur Verfügung. f) die aufgrund der Mehrausgaben um rund 27 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (gesamt 126 T€) sichergestellt sind und diesen erhöhte jährliche Erträge in Höhe von rd. 9 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

10
10. Sitzung Sonderausschuss für Controlling und Revision
TO I
⏸ Zurückgestellt

Einstimmige Annahme

13
13. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)

Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen