Erhaltungssatzung Nr. 55 - Frankfurt am Main - Sachsenhausen-Nord - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M
232 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 55 - Frankfurt am
Main - Sachsenhausen-Nord - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1)
Nr. 2 Baugesetzbuch I. Für einen Teilbereich des Stadtteils -
Sachsenhausen-Nord - in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch
aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden
Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum
Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich
ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher
Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem durch Wohnnutzung
geprägten Gebiet des Stadtteils Sachsenhausen-Nord soll die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung erhalten werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am
Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise,
bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie
Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger
Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am
stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile -
Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim,
Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den
bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die
Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen.
Für das Gebiet des Geltungsbereiches der
Erhaltungssatzung Nr. 55 - Sachsenhausen-Nord deutet sich die Verdrängung der
ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und
unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur
gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit
ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten
Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener
Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist
der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung
von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden,
wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der
Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 55 -
Sachsenhausen-Nord umfasst einen Teilbereich des Stadtteils Sachsenhausen. Die
vorhandenen Wohngebäude in diesem Bereich stammen größtenteils aus den Jahren
Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts. Der Wohnungsbestand hat eine der
Bauzeit entsprechende durchschnittliche Ausstattung, der aber bereits in Teilen
schon überdurchschnittlich modernisiert wurde. Hinsichtlich der Wohnungsgrößen
ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls der Bauzeit entsprechende Größen
aufweist. In einer ersten überschlägigen Abschätzung wird davon ausgegangen,
dass aufgrund der Ausstattung der Wohnungen überwiegend noch ein normales
Mietniveau besteht. Der
Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in dem sich überwiegend oder ausschließlich
Wohngebäude oder Wohn- und Geschäftshäuser befinden. Er liegt im nordöstlichen
Bereich des Stadtteils Sachsenhausen. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den
Stadtteil Sachsenhausen-Nord eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt
und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben.
Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft
und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung
ausgewertet ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf
einer Erhaltungssatzung Sachsenhausen-Nord zum Satzungsbeschluss vorlegen.
Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie
für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen
Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme
zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also
auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die schon bestehende Erhaltungssatzung Nr. 41 -
Alt-Sachsenhausen deren Ziel es ist, die städtebauliche Eigenart des Gebietes
aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu schützen, ergänzt im
Überlagerungsbereich die zukünftige "Milieuschutzsatzung"
Sachsenhausen-Nord. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein
externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel
des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_55 (ca. 5,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.02.2015, NR 1125
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 174
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 232 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
37. Sitzung des OBR 5
am 23.01.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 232 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP und fraktionslos gegen
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 232 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 232 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER
zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 232 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M
232 = Enthaltung) 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 232 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 232 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 27
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 5651, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00