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Erhaltungssatzung Nr. 55 - Frankfurt am Main - Sachsenhausen-Nord - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 232 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 55 - Frankfurt am Main - Sachsenhausen-Nord - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch I. Für einen Teilbereich des Stadtteils - Sachsenhausen-Nord - in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem durch Wohnnutzung geprägten Gebiet des Stadtteils Sachsenhausen-Nord soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise, bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile - Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen. Für das Gebiet des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung Nr. 55 - Sachsenhausen-Nord deutet sich die Verdrängung der ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden, wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 55 - Sachsenhausen-Nord umfasst einen Teilbereich des Stadtteils Sachsenhausen. Die vorhandenen Wohngebäude in diesem Bereich stammen größtenteils aus den Jahren Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts. Der Wohnungsbestand hat eine der Bauzeit entsprechende durchschnittliche Ausstattung, der aber bereits in Teilen schon überdurchschnittlich modernisiert wurde. Hinsichtlich der Wohnungsgrößen ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls der Bauzeit entsprechende Größen aufweist. In einer ersten überschlägigen Abschätzung wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Ausstattung der Wohnungen überwiegend noch ein normales Mietniveau besteht. Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet in dem sich überwiegend oder ausschließlich Wohngebäude oder Wohn- und Geschäftshäuser befinden. Er liegt im nordöstlichen Bereich des Stadtteils Sachsenhausen. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den Stadtteil Sachsenhausen-Nord eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben. Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung ausgewertet ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Sachsenhausen-Nord zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die schon bestehende Erhaltungssatzung Nr. 41 - Alt-Sachsenhausen deren Ziel es ist, die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu schützen, ergänzt im Überlagerungsbereich die zukünftige "Milieuschutzsatzung" Sachsenhausen-Nord. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_55 (ca. 5,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2015, NR 1125 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 174 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 232 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 232 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 232 = Enthaltung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 232 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5651, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00