Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2013, M 22 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 -
Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I.1 Für das Gebiet Ben-Gurion-Ring in Frankfurt am Main -
Bonames ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.11.2012 zum
Aufstellungsbeschluss. Es
dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte
Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für das
Gebiet innerhalb des nordöstlichen Randes des Ben-Gurion-Rings Planungsrecht
für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die Wiedernutzung der bisher
fast vollständig versiegelten Flächen eines aufgegebenen Verwaltungsstandortes
trägt zum schonenden Umgang mit Ressourcen bei. Ziel ist die Planung eines
durchgrünten Wohngebietes, das an bestehende Wohngebiete im Westen, Süden und
Osten anknüpft.
II. Der Magistrat wird beauftragt,
beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Anpassung des Flächennutzungsplans
im Wege der Berichtigung zu beantragen - § 13a (2) Nr. 2 BauGB Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen Beitrag zur
Bedarfsdeckung von Wohnbaugrundstücken zu leisten, da in Frankfurt weiterhin
mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Die Frankfurter
Bevölkerungsvorausberechnung geht von einem Bevölkerungszuwachs von ca. 20.000
Einwohnern bis zum Jahr 2020 aus. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Fläche der
Innenentwicklung mit weniger als 20.000 qm zulässiger Grundfläche, die wieder
genutzt wird, so dass das Bebauungsplanverfahren nach § 13a (1) BauGB im
beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden kann. Der Regionale Flächennutzungsplan vom 17.10.2011
stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes für den
größeren Teil "Gemischte Baufläche - Bestand" und für einen kleineren Teil im
Nordosten "Wohnbaufläche - Bestand" dar. Da im Bebauungsplan die Ausweisung
"Wohnen" geplant ist, ist der Regionale Flächennutzungsplan für den größten
Teil des Plangebiets gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des
nordöstlichen Ben-Gurion-Rings und ist derzeit im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. 250 vom 21.06.1977 überwiegend als Kerngebiet mit einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4
festgesetzt. Der Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring wird im Norden und
Osten durch den Ben-Gurion-Ring begrenzt, wobei dieser mit einbezogen wird. Im
Westen wird der Geltungsbereich durch einen Park mit Weiher, sowie durch die
bestehende Bebauung auf den Parzellen mit der Flurstücksbezeichnung 162/42 und
319/19, Flur 2, Gemarkung Nieder-Eschbach begrenzt. Im Süden wird die Parzelle
192/51, Flur 2, Gemarkung Nieder-Eschbach in den Geltungsbereich mit
einbezogen. Auf der Grundlage des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 250 wurde auf dem größten Teil des
Geltungsbereiches ein Büro- und Verwaltungsstandort mit großen Parkflächen
entwickelt, der aufgegeben wurde. Im südlichen Teil des Geltungsbereiches
befindet sich ein größerer Bauriegel, der im Erdgeschoss überwiegend Läden und
im ersten Obergeschoss unter anderem ein Ärztezentrum mit mehreren Praxen
beherbergt. Darüber befinden sich Wohnungen. Innerhalb des Ben-Gurion-Rings befindet sich südlich
und westlich des Plangebietes ausschließlich Wohnbebauung, wobei eine größere
Grünanlage mit Weiher den Mittelpunkt bildet. Auch östlich des Ben-Gurion-Rings
grenzt Wohnbebauung an, während im Norden ein Gewerbegebiet liegt, das
überwiegend über die Berner Straße erschlossen ist. Das Gewerbegebiet ist im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 250 als eingeschränktes Gewerbegebiet
festgesetzt und wird auch im Bebauungsplan Nr. 859, der sich noch im
Planverfahren befindet, als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Hier ist
vorgesehen, nur Betriebe zuzulassen, die nach ihren Auswirkungen und Störungen
in Mischgebieten zulässig sind, wobei Tankstellen ausgeschlossen werden.
Aufgrund der überwiegend bestehenden Wohnnutzung, soll mit dem Bebauungsplan
Nr. 894 das Ziel verfolgt werden, die frei werdenden Flächen zu einem
Wohngebiet mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln.
Das Gebiet ist über den Ben-Gurion-Ring erschlossen.
Es liegt in fußläufiger Entfernung zur Stadtbahnstation Bonames Mitte, an der
die Stadtbahnlinien U2 und U9 verkehren und ist zudem mit einer städtischen
Buslinie erschlossen. Für den Individualverkehr ist die ca. 1,5 km entfernte
Anschlussstelle Nieder-Eschbach der Bundesautobahn A 661 über das Straßennetz
Berner Straße und Züricher Straße gut zu erreichen. Nahversorgungsmöglichkeiten
bestehen im Gebiet selbst durch das kleine Zentrum Ben-Gurion-Ring 52 - 58, das
durch die geplante Wohnbebauung gestärkt wird und durch einen Discounter in der
Arnoldstraße 11 - 15. Weitere Einkaufsmöglichkeiten bietet das ca. 1 km
entfernte Stadtteilzentrum Bonames in der Ortsmitte. Im Gewerbegebiet
Nieder-Eschbach in der Berner Straße befinden sich darüber hinaus zwei
Discounter. Das Gebiet bietet somit gute Voraussetzungen, um den bestehenden
Wohnstandort am Ben-Gurion-Ring zu arrondieren und einen Beitrag zur
Entwicklung von neuem Wohnbauland zu leisten. Entlang des Ben-Gurion-Rings ist eine vier- bis
fünfgeschossige Blockrandbebauung mit Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die
Hauptwohnrichtung mit Balkonen und Dachgärten orientiert sich nach Süden und
Westen zum ruhigen Blockinnenbereich. Die innere Erschließung erfolgt über eine neu zu
schaffende Straße, die im Osten und im Norden an den Ben-Gurion-Ring
anschließt. Westlich des Geltungsbereiches
befinden sich ein Park und ein Weiher. Diese Grün- und Freiflächen werden mit
in die Planung einbezogen und sollen ihre Fortsetzung im Planungsgebiet finden.
Ziel ist die Schaffung eines durchgrünten Wohngebietes mit hoher Wohnqualität.
Im Blockinnenbereich sind zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit Gärten und
Dachgärten geplant, die verschiedene Wohnformen ermöglichen. Wohn- bzw.
Fußwege, die in Nord-Süd-Richtung verlaufen, führen zu Vernetzungen innerhalb
des neu zu entwickelnden Wohnquartiers als auch zu Anbindungen an vorhandene
Wegebeziehungen.
zu II. Im Flächennutzungsplan ist das Areal für den größten
Teil des Bebauungsplanes als "Gemischte Baufläche - Bestand" dargestellt. Der
Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Ziele des
Bebauungsplans Nr. 894 angepasst werden. Anlage _Plan (ca.
1,5 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.04.2013, NR 582
Anregung vom
08.03.2013, OA 340
Antrag vom
06.03.2013, OF
160/15 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.12.2014, M 219
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket:
06.02.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR
15 am 08.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 340 2013
1. Der Vorlage
M 22 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 160/15 wird in der folgenden
geänderten Fassung beschlossen: a) Der Betreff lautet: "Ausweisung
von sozialer Infrastruktur" b) "Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring und der zukünftigen
Nutzung des Planungsgebietes weitere Bereiche für Elemente der sozialen
Infrastruktur vorzusehen." Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung NPD
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Herr Drephal gegen Herr Meier
und NPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP 18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP
30 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2013, TO II, TOP 2
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
19. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 582 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 340 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die OA 340 berücksichtigt und
ein Platz für eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen wird sowie 30% der
Wohnbauflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau
festgesetzt werden) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 582)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER gegen FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 22 und OA 340 = Annahme, NR 582 =
Ablehnung) NPD (M 22 = Enthaltung, NR 582 und OA 340 = Ablehnung)
20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2013, TO II, TOP 2
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 582 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 340 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die OA 340 berücksichtigt und
ein Platz für eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen wird sowie 30% der
Wohnbauflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau
festgesetzt werden) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 582)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER gegen FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 582 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 340 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und
REP gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 582); NPD (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD
und REP gegen FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 22 = Annahme mit der Maßgabe, dass die OA 340
berücksichtigt und ein Platz für eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen
wird sowie 30% der Wohnbauflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauGB für
geförderten Wohnungsbau festgesetzt werden, NR 582 = Ablehnung, OA 340 =
Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 22 und OA 340 = Annahme, NR 582 = Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 3086, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013 Aktenzeichen: 61 00