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Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.02.2013, M 22 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Ben-Gurion-Ring in Frankfurt am Main - Bonames ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 02.11.2012 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll für das Gebiet innerhalb des nordöstlichen Randes des Ben-Gurion-Rings Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Die Wiedernutzung der bisher fast vollständig versiegelten Flächen eines aufgegebenen Verwaltungsstandortes trägt zum schonenden Umgang mit Ressourcen bei. Ziel ist die Planung eines durchgrünten Wohngebietes, das an bestehende Wohngebiete im Westen, Süden und Osten anknüpft. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung zu beantragen - § 13a (2) Nr. 2 BauGB Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen Beitrag zur Bedarfsdeckung von Wohnbaugrundstücken zu leisten, da in Frankfurt weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Die Frankfurter Bevölkerungsvorausberechnung geht von einem Bevölkerungszuwachs von ca. 20.000 Einwohnern bis zum Jahr 2020 aus. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Fläche der Innenentwicklung mit weniger als 20.000 qm zulässiger Grundfläche, die wieder genutzt wird, so dass das Bebauungsplanverfahren nach § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden kann. Der Regionale Flächennutzungsplan vom 17.10.2011 stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes für den größeren Teil "Gemischte Baufläche - Bestand" und für einen kleineren Teil im Nordosten "Wohnbaufläche - Bestand" dar. Da im Bebauungsplan die Ausweisung "Wohnen" geplant ist, ist der Regionale Flächennutzungsplan für den größten Teil des Plangebiets gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB zu berichtigen. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des nordöstlichen Ben-Gurion-Rings und ist derzeit im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 250 vom 21.06.1977 überwiegend als Kerngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 festgesetzt. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring wird im Norden und Osten durch den Ben-Gurion-Ring begrenzt, wobei dieser mit einbezogen wird. Im Westen wird der Geltungsbereich durch einen Park mit Weiher, sowie durch die bestehende Bebauung auf den Parzellen mit der Flurstücksbezeichnung 162/42 und 319/19, Flur 2, Gemarkung Nieder-Eschbach begrenzt. Im Süden wird die Parzelle 192/51, Flur 2, Gemarkung Nieder-Eschbach in den Geltungsbereich mit einbezogen. Auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 250 wurde auf dem größten Teil des Geltungsbereiches ein Büro- und Verwaltungsstandort mit großen Parkflächen entwickelt, der aufgegeben wurde. Im südlichen Teil des Geltungsbereiches befindet sich ein größerer Bauriegel, der im Erdgeschoss überwiegend Läden und im ersten Obergeschoss unter anderem ein Ärztezentrum mit mehreren Praxen beherbergt. Darüber befinden sich Wohnungen. Innerhalb des Ben-Gurion-Rings befindet sich südlich und westlich des Plangebietes ausschließlich Wohnbebauung, wobei eine größere Grünanlage mit Weiher den Mittelpunkt bildet. Auch östlich des Ben-Gurion-Rings grenzt Wohnbebauung an, während im Norden ein Gewerbegebiet liegt, das überwiegend über die Berner Straße erschlossen ist. Das Gewerbegebiet ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 250 als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt und wird auch im Bebauungsplan Nr. 859, der sich noch im Planverfahren befindet, als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Hier ist vorgesehen, nur Betriebe zuzulassen, die nach ihren Auswirkungen und Störungen in Mischgebieten zulässig sind, wobei Tankstellen ausgeschlossen werden. Aufgrund der überwiegend bestehenden Wohnnutzung, soll mit dem Bebauungsplan Nr. 894 das Ziel verfolgt werden, die frei werdenden Flächen zu einem Wohngebiet mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Das Gebiet ist über den Ben-Gurion-Ring erschlossen. Es liegt in fußläufiger Entfernung zur Stadtbahnstation Bonames Mitte, an der die Stadtbahnlinien U2 und U9 verkehren und ist zudem mit einer städtischen Buslinie erschlossen. Für den Individualverkehr ist die ca. 1,5 km entfernte Anschlussstelle Nieder-Eschbach der Bundesautobahn A 661 über das Straßennetz Berner Straße und Züricher Straße gut zu erreichen. Nahversorgungsmöglichkeiten bestehen im Gebiet selbst durch das kleine Zentrum Ben-Gurion-Ring 52 - 58, das durch die geplante Wohnbebauung gestärkt wird und durch einen Discounter in der Arnoldstraße 11 - 15. Weitere Einkaufsmöglichkeiten bietet das ca. 1 km entfernte Stadtteilzentrum Bonames in der Ortsmitte. Im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach in der Berner Straße befinden sich darüber hinaus zwei Discounter. Das Gebiet bietet somit gute Voraussetzungen, um den bestehenden Wohnstandort am Ben-Gurion-Ring zu arrondieren und einen Beitrag zur Entwicklung von neuem Wohnbauland zu leisten. Entlang des Ben-Gurion-Rings ist eine vier- bis fünfgeschossige Blockrandbebauung mit Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Hauptwohnrichtung mit Balkonen und Dachgärten orientiert sich nach Süden und Westen zum ruhigen Blockinnenbereich. Die innere Erschließung erfolgt über eine neu zu schaffende Straße, die im Osten und im Norden an den Ben-Gurion-Ring anschließt. Westlich des Geltungsbereiches befinden sich ein Park und ein Weiher. Diese Grün- und Freiflächen werden mit in die Planung einbezogen und sollen ihre Fortsetzung im Planungsgebiet finden. Ziel ist die Schaffung eines durchgrünten Wohngebietes mit hoher Wohnqualität. Im Blockinnenbereich sind zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit Gärten und Dachgärten geplant, die verschiedene Wohnformen ermöglichen. Wohn- bzw. Fußwege, die in Nord-Süd-Richtung verlaufen, führen zu Vernetzungen innerhalb des neu zu entwickelnden Wohnquartiers als auch zu Anbindungen an vorhandene Wegebeziehungen. zu II. Im Flächennutzungsplan ist das Areal für den größten Teil des Bebauungsplanes als "Gemischte Baufläche - Bestand" dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Ziele des Bebauungsplans Nr. 894 angepasst werden. Anlage _Plan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.04.2013, NR 582 Anregung vom 08.03.2013, OA 340 Antrag vom 06.03.2013, OF 160/15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 06.02.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 340 2013 1. Der Vorlage M 22 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 160/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: a) Der Betreff lautet: "Ausweisung von sozialer Infrastruktur" b) "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring und der zukünftigen Nutzung des Planungsgebietes weitere Bereiche für Elemente der sozialen Infrastruktur vorzusehen." Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung NPD zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Herr Drephal gegen Herr Meier und NPD (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2013, TO II, TOP 2 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 340 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 582 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 340 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die OA 340 berücksichtigt und ein Platz für eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen wird sowie 30% der Wohnbauflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festgesetzt werden) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 582) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 22 und OA 340 = Annahme, NR 582 = Ablehnung) NPD (M 22 = Enthaltung, NR 582 und OA 340 = Ablehnung) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2013, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 582 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 340 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die OA 340 berücksichtigt und ein Platz für eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen wird sowie 30% der Wohnbauflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festgesetzt werden) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 582) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 582 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 340 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 582); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP gegen FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 22 = Annahme mit der Maßgabe, dass die OA 340 berücksichtigt und ein Platz für eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen wird sowie 30% der Wohnbauflächen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festgesetzt werden, NR 582 = Ablehnung, OA 340 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 22 und OA 340 = Annahme, NR 582 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3086, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013 Aktenzeichen: 61 00

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