Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M
219 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier:
Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen
Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2013, § 3086 (M 22)
I. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 894 wird, wie im vorgelegten
Bebauungsplanentwurf vom 08.10.2014 dargestellt, geändert. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 08.03.2013
durchgeführt worden ist. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem
Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte (nicht maßstäblich,
dient nur zur Information) Zu I.:
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine circa 3,3 ha
(Hektar) große Fläche, die überplant wird. Der Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses umfasste eine größere Fläche und schloss den südlichen
Gebäuderiegel auf dem Flurstück 192/51, Flur 2, Gemarkung Nieder-Eschbach sowie
Teile der Flurstücke mit der Bezeichnung 162/42 und 319/19, Flur 2, Gemarkung
Nieder-Eschbach im Nordwesten des Plangebietes mit ein. Im Laufe des
Bebauungsplanverfahrens erwies sich dieser größere Untersuchungsraum jedoch als
nicht planungsrelevant. Daher wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nun
enger gefasst. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen, Lösung
sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des
Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
(2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca.
2,3 MB) Anlage
2_Textteil (ca. 12 KB)
Anlage 3_Begruendung (ca. 602 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
16.01.2015, OA 591
Antrag vom
31.12.2014, OF
253/15 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.02.2013, M 22
Vortrag des
Magistrats vom 11.12.2015, M 221
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15
Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR
15 am 16.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 591 2015
1. Der Vorlage
M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 253/15 wird als Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 591 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen OA 591) zu 2. LINKE.; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 219 = Annahme mit der Maßgabe,
dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei
finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer
Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden
soll) FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (M 219 = Annahme)
37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe,
dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei
finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer
Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden
soll.) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten (M 219 = Annahme im Rahmen OA 591, OA 591 = Annahme)
ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) NPD (M 219 und OA 591
= Ablehnung) REP (M 219 und OA 591 = Annahme)
38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 35
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen
LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der
Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich
frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter
sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt
werden soll.) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
RÖMER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 5545, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00