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Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2013, § 3086 (M 22) I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 894 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 08.10.2014 dargestellt, geändert. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 08.03.2013 durchgeführt worden ist. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Bei dem Gebiet handelt es sich um eine circa 3,3 ha (Hektar) große Fläche, die überplant wird. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasste eine größere Fläche und schloss den südlichen Gebäuderiegel auf dem Flurstück 192/51, Flur 2, Gemarkung Nieder-Eschbach sowie Teile der Flurstücke mit der Bezeichnung 162/42 und 319/19, Flur 2, Gemarkung Nieder-Eschbach im Nordwesten des Plangebietes mit ein. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens erwies sich dieser größere Untersuchungsraum jedoch als nicht planungsrelevant. Daher wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nun enger gefasst. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 2,3 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 12 KB) Anlage 3_Begruendung (ca. 602 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 591 Antrag vom 31.12.2014, OF 253/15 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.02.2013, M 22 Vortrag des Magistrats vom 11.12.2015, M 221 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 591 2015 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 253/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 591 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) zu 2. LINKE.; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 219 = Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll) FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (M 219 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 219 = Annahme im Rahmen OA 591, OA 591 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) NPD (M 219 und OA 591 = Ablehnung) REP (M 219 und OA 591 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5545, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00

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