Barrierefreier Ausbau Bahnhof Frankfurt-Griesheim hier: Baumfällvorlage
Beschlussvorschlag
- Der Fällung der Bäume wird zugestimmt.
- Die Baumwerte der zu fällenden Bäume gemäß Wertberechnung des Grünflächenamts 5.194€ für Baum 50, 5.843€ für Baum 51 sowie 4.981€ für Baum 103 beträgt.
- Ersatzpflanzungen im näheren Umfeld in Abstimmung mit dem Fachamt vorgenommen werden.
Begründung
Die Deutsche Bahn S&S AG plant umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen zum Schaffen einer barrierefreien Erreichbarkeit des Bahnhofs in Frankfurt Griesheim. Hierzu zählen insbesondere Rampen für Rollstuhlfahrer, die Installation von Aufzügen sowie die Sanierung der beiden Personenunterführungen. Im Süden der östlichen Unterführung ist die Positionierung eines Aufzugs aufgrund der streng limitierten Platzverhältnisse zwischen Straße, Gleis und Treppenzugang nur im Bereich außerhalb des Vorplatzes sowie des Bahnsteigs möglich. Im unmittelbaren Bereich des geplanten Aufzugs befinden sich zwei Bäume, Nr. 50 und 51. Laut Stellungnahme des Grünflächenamts der Stadt Frankfurt und nach Begehung des betroffenen Areals, werden an den zwei Bäumen selbst mit entsprechenden Baumschutzmaßnahmen irreparable Wurzel- und Kronenschäden zu erwarten sein. Die Vitalität beider Bäume wäre nachhaltig geschädigt. Beide Bäume werden infolgedessen gefällt werden müssen, um einer Gefahr durch fallende Äste und ein nachträgliches Absterben der Bäume zu verhindern. In Absprache mit dem Grünflächenamt der Stadt Frankfurt werden diese an geeigneter Stelle durch Ersatzpflanzungen kompensiert. Im Norden der Personenunterführung mündet der neue Treppenzugang in unmittelbarer Nähe des Baum 103. Für die neue Treppenanlage muss dieser Baum entfernt werden, da die Baufahrzeuge eine Andienungsmöglichkeit für den Bau der Treppenanlage benötigen. Darüber hinaus muss nach Bauabschluss die Zugänglichkeit nach der Richtlinie der DB und der Stadt Frankfurt am Main für öffentliche Zuwegungen zur Unterführung, auch in Katastrophenfällen, gewährleistet sein. Dieser Baum wird auch an geeigneter Stelle und in Rücksprache mit dem Grünflächenamt kompensiert. Die bestehenden Bäume können aufgrund ihres Zustandes/ihrer Vitalität nicht mehr verpflanzt werden. Die insgesamt drei entfallenden Bäume werden durch Ersatzpflanzungen in Abstimmung mit dem Grünflächenamt ersetzt. Damit wird der Ausgleich der entfallenen Bäume umfänglich gewährleistet. Für die Baumersatzpflanzungen werden nach den städtischen Ausbaustandards insgesamt 5 Jahre Pflege vorgesehen, bis diese in die Unterhaltung des Grünflächenamtes gehen.