Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 20
Betreff: Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Südlich Am Riedsteg in Frankfurt am Main - Nieder-Erlenbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 09.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist die Arrondierung des Ortsteils Nieder-Erlenbach nördlich des neuen Friedhofs. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet geschaffen werden, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. In die Planung soll auch die im Ortsteil dringend benötigte Turnhalle integriert werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg liegt im Norden des Frankfurter Stadtteils Nieder-Erlenbach gegenüber den Gewerbegebieten Am Fuchsloch und Am Mittelpfad und umfasst ein Fläche von zirka 6,9 ha. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straße "Alt-Erlenbach" im Westen, den Feldweg "Am Riedsteg" im Norden, die Kleingartenanlage mit dem "Mühlweg" im Osten und durch den Neuen Friedhof Nieder-Erlenbach im Süden. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Im geplanten Wohngebiet sollen überwiegend Einfamilienhäuser entstehen, ergänzt durch Geschosswohnungsbauten an ausgewählten Stellen. Mit dieser Mischung soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. In die Planung soll eine Sporthalle integriert werden, die im Ortsteil Nieder-Erlenbach von Vereinen und gegebenenfalls auch von Schulen zur Gewährleistung des Schulsports benötigt wird. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt den größten Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans als "Wohnbaufläche geplant" und im Süden des Gebiets einen schmalen Streifen als "Grünfläche - Friedhof" dar, der zukünftig auch zu Wohnbaufläche werden soll. Dieser untergeordnete Teilbereich umfasst eine Fläche von weniger als 1 ha. Durch diese flächenmäßig geringfügige Abweichung wird die Grundkonzeption des RegFNP nicht berührt und eine Änderung des RegFNP ist somit nicht notwendig. Das Plangebiet wird komplett von dem Bebauungsplan Nr. 417 - in Kraft getreten am 12.06.1984 - abgedeckt, der für den größten Teil Landwirtschaftliche Fläche und im Süden auf einem schmalen Streifen Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt. In dem Bereich ist noch eine kleine Fläche als Versorgungsfläche Main-Gas-Werke ausgewiesen. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das Plangebiet stellt eines der letzten ortsnahen Erweiterungsgebiete von Nieder-Erlenbach dar, nachdem das Baugebiet "Am Fuchsloch" bebaut ist und in Nieder-Erlenbach West derzeit die Bodenordnung begonnen wird. Ziel der Planung ist die Arrondierung des Ortsteils nördlich des neuen Friedhofs zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet im Westen und den Kleingärten im Osten, wobei mit der südlichen Begrenzung des Plangebiets ca. 50 m in die Erweiterungsfläche des Friedhofs eingegriffen wird. Dieser als Friedhofsfläche festgesetzte Streifen wird für diesen Zweck nicht mehr benötigt. Das Plangebiet wird derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Es enthält einen Streuobststreifen in der Mitte, dessen Einbeziehung in den Entwurf zu prüfen sein wird, sowie eine landwirtschaftliche Lagerhalle in der Nordost-Spitze. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Das Plangebiet ist mit den Buslinien 65, 29 und 27 über die Stationen "Am Riedsteg" und "Mecklenburger Straße" gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Anlage _Lageplan (ca. 3,9 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 827 Anregung vom 18.02.2014, OA 474 Antrag vom 04.02.2014, OF 190/13