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Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg Schützenanlage mit in das Gesamtkonzept einbeziehen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.08.2014, B 305 Betreff: Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg Schützenanlage mit in das Gesamtkonzept einbeziehen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4581 Ziff. 3. - OA 474/14 OBR 13 - Bei der Erstellung des Bebauungsplanes müssen alle äußeren Einflüsse auf das Baugebiet untersucht und berücksichtigt werden. Dabei soll vermieden werden, dass vorhandene Nutzungen durch die angestrebte Entwicklung und beispielsweise eine Neubebauung Einschränkungen erfahren. Dies gilt auch für die Schützenanlage in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 908. Die Schützenanlage wird mit ihren Belangen bei der weiteren Planung entsprechend b erücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.02.2014, OA 474 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 13 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 13.08.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 13 am 16.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.10.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.10.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5116, 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 09.10.2014 Aktenzeichen: 61 00