Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg Schützenanlage mit in das Gesamtkonzept einbeziehen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.08.2014, B
305 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg Schützenanlage mit in das
Gesamtkonzept einbeziehen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4581 Ziff.
3. - OA 474/14 OBR 13 -
Bei der Erstellung des Bebauungsplanes müssen alle
äußeren Einflüsse auf das Baugebiet untersucht und berücksichtigt werden. Dabei
soll vermieden werden, dass vorhandene Nutzungen durch die angestrebte
Entwicklung und beispielsweise eine Neubebauung Einschränkungen erfahren.
Dies gilt auch für die Schützenanlage in
unmittelbarer Nähe zum Plangebiet des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Nr. 908. Die Schützenanlage wird mit ihren Belangen bei der weiteren Planung
entsprechend b erücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.02.2014, OA 474
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 13 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 13.08.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
13 am 16.09.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung der KAV am
29.09.2014, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis.
33. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.10.2014, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis) 33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.10.2014, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en):
§ 5116, 33. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 09.10.2014 Aktenzeichen: 61 00