Bebauungsplan Nr. 908
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 20 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Der Magistrat stellt sicher, dass die Streuobststreifen erhalten werden und weist vorab geeignete Ausgleichsflächen im Stadtgebiet nach. Begründung: Mit der Vorlage M 20 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straße "Alt-Erlenbach" im Westen, den Feldweg "Am Riedsteg" im Norden, die Kleingartenanlage mit dem "Mühlweg" im Osten und durch den Neuen Friedhof Nieder-Erlenbach im Süden. Das Plangebiet wird komplett von dem Bebauungsplan Nr. 417 - in Kraft getreten am 12.06.1984 - abgedeckt, der für den größten Teil Landwirtschaftliche Fläche und im Süden auf einem schmalen Streifen Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt. In dem Bereich ist noch eine kleine Fläche als Versorgungsfläche Main-Gas-Werke ausgewiesen. Das Plangebiet wird nach Ausführungen des Magistrats derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Es enthält einen Streuobststreifen in der Mitte, dessen Einbeziehung in den Entwurf zu prüfen sein wird, sowie eine landwirtschaftliche Lagerhalle in der Nordost-Spitze. Eine Umsetzung kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Streuobststreifen erhalten werden und vom Magistrat vorab geeignete Ausgleichsflächen im Stadtgebiet nachgewiesen werden.
Inhalt
Antrag vom 11.03.2014, NR 827
Betreff: Bebauungsplan Nr. 908 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 20 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: Der Magistrat stellt sicher, dass die Streuobststreifen erhalten werden und weist vorab geeignete Ausgleichsflächen im Stadtgebiet nach. Begründung: Mit der Vorlage M 20 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straße "Alt-Erlenbach" im Westen, den Feldweg "Am Riedsteg" im Norden, die Kleingartenanlage mit dem "Mühlweg" im Osten und durch den Neuen Friedhof Nieder-Erlenbach im Süden. Das Plangebiet wird komplett von dem Bebauungsplan Nr. 417 - in Kraft getreten am 12.06.1984 - abgedeckt, der für den größten Teil Landwirtschaftliche Fläche und im Süden auf einem schmalen Streifen Öffentliche Grünfläche - Friedhof festgesetzt. In dem Bereich ist noch eine kleine Fläche als Versorgungsfläche Main-Gas-Werke ausgewiesen. Das Plangebiet wird nach Ausführungen des Magistrats derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Es enthält einen Streuobststreifen in der Mitte, dessen Einbeziehung in den Entwurf zu prüfen sein wird, sowie eine landwirtschaftliche Lagerhalle in der Nordost-Spitze. Eine Umsetzung kann nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die Streuobststreifen erhalten werden und vom Magistrat vorab geeignete Ausgleichsflächen im Stadtgebiet nachgewiesen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 20 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 12.03.2014
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden