Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dem Magistratsvortrag M 207 vom 02.11.2018 - Kreisverkehr Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/ Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße - mit folgender Maßgabe zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet:
- Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (PKW"s, Busse und LKWs) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten.
- Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (PKWs, Busse, LKWs) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren.
- Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt.
- Radwege und Radstreifen a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwegen bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und der Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer 30-km-Zonen, in denen Radwege oder Radspuren nach StVO nicht zulässig sind, haben, kann er -sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen.
- Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/ Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt.
- Die Bauphase darf 12 Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligten Ämter Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden.
- Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welchen Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind.
- Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.01.2019,
OF 1145/5 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und
Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dem Magistratsvortrag M 207 vom
02.11.2018 - Kreisverkehr Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/
Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße - mit folgender Maßgabe zu
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert
eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die
folgende Punkte beinhaltet: 1. Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (PKW"s,
Busse und LKWs) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten.
2. Die Bürgersteignase im Bereich
der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet,
dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße
abbiegende Fahrzeuge (PKWs, Busse, LKWs) direkt abbiegen können, ohne die
innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 3. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird
nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren
Fahrbahn (Außenring) getrennt. 4. Radwege und Radstreifen a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwegen bzw.
Radstreifen angelegt. b)
Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße,
Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und der Hedderichstraße
angelegt. c) Die Radwege
unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über Oppenheimer Landstraße führt, werden
hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken
gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten
Einrichtung einer 30-km-Zonen, in denen Radwege oder Radspuren nach StVO nicht
zulässig sind, haben, kann er -sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist -
in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h)
anordnen. 5. Eine Entscheidung über die
beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den
Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/ Holbeinschule (zukünftig
IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll,
wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur
ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 6. Die Bauphase darf 12 Monate nicht überschreiten.
Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind
alle evtl. zu beteiligten Ämter Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor
der Ausschreibung einzubinden. 7. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu
beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welchen
Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die
Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen
Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 8. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des
Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt
werden kann, so wie Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreterinnen
und Vertreter des Verkehrsdezernats in eine der nächsten Sitzungen
einzuladen, um die Planung zum Holbeinkreisel vorzustellen. 2. Die
Vorlage OF 1145/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5
am 15.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1145/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1145/5 wird zurückgestellt, bis eine
Vorstellung erfolgt ist.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
34. Sitzung des OBR 5
am 13.09.2019, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OF 1145/5 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5
am 25.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 484 2019
Die Vorlage OF 1145/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme