Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Wirtschaftsplan 2024 mit einem Jahresfehlbetrag 2024 im Erfolgsplan von 17.634.228 € mit Einnahmen und Ausgaben in Vermögensplan von 18.281.228 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm von 522.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2024 von 18.753.802 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Durch Neufassung der Betrauungsakte zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) teilt sich die geplante Ausgleichsleistung auf folgende Teilbeträge auf: DAWI 1 (Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe): 7.465.980 € DAWI 2 (Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit): 11.287.822 € und den Wirtschaftsplan 2025 mit einem Jahresfehlbetrag 2025 im Erfolgsplan von 18.276.217 € mit Einnahmen und Ausgaben in Vermögensplan von 19.203.217 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm von 802.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung 2025 von 19.424.136 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags zu beschließen. Durch Neufassung der Betrauungsakte zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) teilt sich die geplante Ausgleichsleistung auf folgende Teilbeträge auf: DAWI 1 (Einrichtungen der Jugend- und Erziehungshilfe): 7.830.948 € DAWI 2 (Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit): 11.593.188 €.
Begründung
A. Allgemeines
Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der zur Abgeltung geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 der Betrauungsakte ein angemessener Gewinnaufschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß § 3.5 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main vom 14.07.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist.
D. Klimaschutz
Der Wirtschaftsplan 2024 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen und endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von 17.634 T€. Die von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Einlage in die Kapitalrücklage für das Jahr 2024 beträgt 14.987 T€. Der Wirtschaftsplan 2025 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen und endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von 18.276 T€. Die von der Stadt Frankfurt am Main vorgesehene Einlage in die Kapitalrücklage für das Jahr 2025 beträgt 14.987 T€. Die fortgeschriebene mittelfristige Finanzplanung 2026-2029 basiert auf den in der Anlage dargestellten und erläuterten Kalkulationen. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2022 die geplante Ausgleichsleistung für das Jahr 2023 mit 16.192.094 € (§ 2673) beschlossen. Für das Jahr 2024 beträgt die zulässige Ausgleichsleistung 18.753.802 €. Für das Jahr 2025 beträgt die zulässige Ausgleichsleistung 19.424.136 €.