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ÖPP Ingenieurbauwerke - Aufwandsentschädigung der nach der Aufhebung der Ausschreibung nicht zum Zuge kommenden Bieter bzw. Bietergemeinschaften

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 197 Betreff: ÖPP Ingenieurbauwerke - Aufwandsentschädigung der nach der Aufhebung der Ausschreibung nicht zum Zuge kommenden Bieter bzw. Bietergemeinschaften Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1856 (NR 323) 1. Es dient zur Kenntnis, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 1856 - Frankfurter Brücken - Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme - fünf präqualifizierte Bieter an der europaweiten (Nr. 2010/S 136-209165) Ausschreibung des ÖPP-Projekts "ÖPP-Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main teilgenommen haben, die einen Ersatz ihrer bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 6.119.070,34 € brutto geltend gemacht haben. Zudem hat ein Bieter (Hochtief Solutions AG) eine vergaberechtliche Rüge mit dem Ziel der Wiedereinsetzung des Vergabeverfahrens ausgesprochen. 2. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der Magistrat a) die Forderung eines Bieters (Strauss & Partner Development GmbH) über € 73.793 netto erfüllt hat und b) im Jahre 2012 beschlossen hat, mit einem weiteren Bieter (Hochtief Solutions AG) einen außergerichtlichen Vergleich über 249.900,-- € brutto zu schließen, der auch eine Rücknahme der vergaberechtlichen Rüge umfasst. Die Zahlungen sind bereits erfolgt. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Magistrat zur Vermeidung gegebenenfalls langjähriger gerichtlicher Auseinandersetzungen mit den verbliebenen Bietern Eiffage (vertreten durch Faber Bau GmbH), Bietergemeinschaft VMB (vertreten durch Vinci Concessions Deutschland GmbH) und Strabag Infrastrukturprojekt GmbH unter dem Vorbehalt zustimmender Gremienentscheidung Vergleiche über erhöhte Entschädigungszahlungen vereinbart hat. Hiernach werden an die Bieter bei Verzicht auf weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, erhöhte Entschädigungszahlungen von insgesamt € 2.713.200 brutto geleistet. 4. Die mit den Bietern vereinbarten Vergleiche werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von € 2.713.200 brutto werden bewilligt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass hierfür mit dem Jahresabschluss 2012 eine Rückstellung gebildet wurde. Begründung: Angesichts der sich abzeichnenden deutlich verschärften Haushaltssituation hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main mit Beschluss § 1856 vom 28.06.2012 die Ausschreibung des Projektes "Öffentlich-Private-Partnerschaft - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main (ÖPP)" aufgehoben. Diesem Beschluss folgend wurde das Vergabeverfahren vor der Angebotsabgabe durch die Bieter eingestellt. Vorangegangen war ein zwei Jahre andauerndes Verfahren (Ausschreibungsbekanntmachung im Juli 2010; Aufforderung zur Angebotsabgabe am 17.02.2011). Das Volumen des Projekts war in der Vorlage M 46/2010 auf € 500 Millionen brutto (in Preisen von 2011) beziffert worden. Im Rahmen der Ausschreibung des Verfahrens waren als Aufwandsentschädigung pro Bieter € 75.000 brutto ausgelobt worden. Von den Bietern wurden für die Legung eines verbindlichen Angebots und im Vertrauen auf eine im Wesentlichen gesicherte Finanzierung für das Verfahren erheblich höhere Vorbereitungskosten getätigt. An einem dem Grunde nach bestehenden Anspruch der Bieter auf eine Entschädigung für den ihnen entstandenen Aufwand bestehen keine Zweifel. Daher hat die Stadt Frankfurt am Main mit den Bietern in den vergangenen Monaten Gespräche über die Höhe einer angemessenen erhöhten Bieterentschädigung geführt und oben erwähnte Einigung erzielen können. Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die neben einer zeitlichen Verzögerung der Abwicklung des Verfahrens auch zu einer Erhöhung der Kosten auf Seiten der Stadt führen würden, wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, der folgende Punkte beinhaltet: - Die Stadt gewährt den Bietern unter Berücksichtigung des nachgewiesenen Aufwandes für die Angebotserstellung eine erhöhte Bieterentschädigung. In dieser ist die ausgelobte Bieterentschädigung in Höhe von € 75.000,00 brutto enthalten. - Die Bieter verpflichten sich, mit Abschluss der Vergleichsvereinbarung keine weiteren Ansprüche, gleich welcher Art, aufgrund ihrer Teilnahme an dem Vergabeverfahren gegen die Stadt und/oder gegen Dritte geltend zu machen. - Die Bieter übergeben der Stadt die im Rahmen ihrer Angebotsvorbereitung erstellten Pläne und sonstigen Leistungen. - Die Parteien verpflichten sich, über den Abschluss und den Inhalt dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt für die Stadt nur, soweit sie nicht zur Offenlegung von Informationen verpflichtet ist. Die geltend gemachten Aufwendungen aller Bieter wurden u.a. durch das Revisionsamt auf Vollständigkeit der Nachweise und Plausibilität geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Antrag vom 13.06.2012, NR 323 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung der KAV am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 197 wird zugestimmt. 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4028, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 66 6