ÖPP Ingenieurbauwerke - Aufwandsentschädigung der nach der Aufhebung der Ausschreibung nicht zum Zuge kommenden Bieter bzw. Bietergemeinschaften
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M
197 Betreff:
ÖPP Ingenieurbauwerke - Aufwandsentschädigung der nach der Aufhebung der
Ausschreibung nicht zum Zuge kommenden Bieter bzw. Bietergemeinschaften
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1856 (NR 323) 1. Es dient zur Kenntnis, dass zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 1856 - Frankfurter Brücken -
Einsparungen realisieren im Rahmen einer konventionellen Sanierungsmaßnahme -
fünf präqualifizierte Bieter an der europaweiten (Nr. 2010/S 136-209165)
Ausschreibung des ÖPP-Projekts "ÖPP-Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am
Main teilgenommen haben, die einen Ersatz ihrer bis zu diesem Zeitpunkt
entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 6.119.070,34 € brutto geltend
gemacht haben. Zudem hat ein Bieter (Hochtief Solutions AG) eine
vergaberechtliche Rüge mit dem Ziel der Wiedereinsetzung des Vergabeverfahrens
ausgesprochen.
2. Es dient ferner zur Kenntnis,
dass der Magistrat
a) die Forderung eines Bieters
(Strauss & Partner Development GmbH) über € 73.793 netto erfüllt hat
und b) im Jahre 2012 beschlossen hat, mit
einem weiteren Bieter (Hochtief Solutions AG) einen außergerichtlichen Vergleich über 249.900,--
€ brutto zu schließen, der auch eine Rücknahme der vergaberechtlichen Rüge
umfasst. Die Zahlungen sind bereits erfolgt. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der
Magistrat zur Vermeidung gegebenenfalls langjähriger gerichtlicher
Auseinandersetzungen mit den verbliebenen Bietern Eiffage (vertreten durch
Faber Bau GmbH), Bietergemeinschaft VMB (vertreten durch Vinci Concessions
Deutschland GmbH) und Strabag Infrastrukturprojekt GmbH unter dem Vorbehalt
zustimmender Gremienentscheidung Vergleiche über erhöhte
Entschädigungszahlungen vereinbart hat. Hiernach werden an die Bieter bei
Verzicht auf weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, erhöhte
Entschädigungszahlungen von insgesamt € 2.713.200 brutto geleistet.
4. Die mit den Bietern vereinbarten Vergleiche werden
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von €
2.713.200 brutto werden bewilligt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass
hierfür mit dem Jahresabschluss 2012 eine Rückstellung gebildet wurde. Begründung: Angesichts der sich abzeichnenden deutlich
verschärften Haushaltssituation hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt am Main mit Beschluss § 1856 vom 28.06.2012 die Ausschreibung des
Projektes "Öffentlich-Private-Partnerschaft - Ingenieurbauwerke der Stadt
Frankfurt am Main (ÖPP)" aufgehoben. Diesem Beschluss folgend wurde das Vergabeverfahren
vor der Angebotsabgabe durch die Bieter eingestellt. Vorangegangen war ein zwei
Jahre andauerndes Verfahren (Ausschreibungsbekanntmachung im Juli 2010;
Aufforderung zur Angebotsabgabe am 17.02.2011). Das Volumen des Projekts war in
der Vorlage M 46/2010 auf € 500 Millionen brutto (in Preisen von 2011)
beziffert worden. Im Rahmen der Ausschreibung des Verfahrens waren als
Aufwandsentschädigung pro Bieter € 75.000 brutto ausgelobt worden. Von den Bietern wurden für die Legung eines
verbindlichen Angebots und im Vertrauen auf eine im Wesentlichen gesicherte
Finanzierung für das Verfahren erheblich höhere Vorbereitungskosten getätigt.
An einem dem Grunde nach bestehenden
Anspruch der Bieter auf eine Entschädigung für den ihnen entstandenen Aufwand
bestehen keine Zweifel. Daher hat die Stadt Frankfurt am Main mit den Bietern
in den vergangenen Monaten Gespräche über die Höhe einer angemessenen erhöhten
Bieterentschädigung geführt und oben erwähnte Einigung erzielen können.
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden,
die neben einer zeitlichen Verzögerung der Abwicklung des Verfahrens auch zu
einer Erhöhung der Kosten auf Seiten der Stadt führen würden, wurde ein
außergerichtlicher Vergleich geschlossen, der folgende Punkte beinhaltet:
- Die Stadt gewährt den Bietern unter
Berücksichtigung des nachgewiesenen Aufwandes für die Angebotserstellung eine
erhöhte Bieterentschädigung. In dieser ist die ausgelobte Bieterentschädigung
in Höhe von € 75.000,00 brutto enthalten. - Die Bieter verpflichten sich, mit Abschluss der
Vergleichsvereinbarung keine weiteren Ansprüche, gleich welcher Art, aufgrund
ihrer Teilnahme an dem Vergabeverfahren gegen die Stadt und/oder gegen Dritte
geltend zu machen.
- Die Bieter übergeben der Stadt
die im Rahmen ihrer Angebotsvorbereitung erstellten Pläne und sonstigen
Leistungen. - Die Parteien verpflichten sich,
über den Abschluss und den Inhalt dieser Vereinbarung Stillschweigen zu
bewahren. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt für die Stadt nur, soweit sie
nicht zur Offenlegung von Informationen verpflichtet ist. Die geltend gemachten Aufwendungen aller Bieter
wurden u.a. durch das Revisionsamt auf Vollständigkeit der Nachweise und
Plausibilität geprüft. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46
Antrag vom
13.06.2012, NR 323
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung
der KAV am 25.11.2013, TO I, TOP 5
Beschluss: Der Vorlage M 197 wird zugestimmt.
25. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2013, TO I, TOP 38
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 197 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten und RÖMER (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 197 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung)
27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 20
Beschluss: Der Vorlage M 197 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 4028, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 66 6