ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 1
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,
- die Vorlage M 46 vom 19.03.2010 zurückzuziehen. 2. zur Sanierung der in der Vorlage genannten Bauwerke ein Verfahren zu erarbeiten, das die Wirtschaftlichkeit des Projektes und die angemessene Beteiligung mittelständischer Unternehmen der Region sicherstellt.
- Auskunft darüber zu geben, warum innerhalb der vergangenen vier Jahre an der Entwicklung eines ÖPP-Projektes "Ingenieurbauwerke" gearbeitet wurde, anstatt die Zeit für die Durchführung in Eigenregie voranzutreiben, und wie viel Projektkosten für die bisherige Entwicklungsarbeit angefallen sind. 4. eine Finanzierungs- und Auszahlungsgestaltung für den herkömmlichen Durchführungsweg zu entwickeln, die die haushaltsmäßige Belastung ausreichend berücksichtigt und andererseits Zahlungszeitpunkte vorsieht, die zu einer günstigeren Barwertermittlung führt als die ÖPP-Variante. Begründung: Mit der Vorlage M 46 vom 19.03.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sanierung und betrieblichen Erhaltung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Projekt in Öffentlich-Privater-Partnerschaft. Betroffen hiervon sind 170 unterschiedliche Bauwerke mit einem Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. € für die ersten 5 Jahre und einem Gesamtprojektvolumen von ca. 500 Mio. € (entsprechend einem Barwert von ca. 303 Mio. €) bei einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. In der Vorlage M 46 wird ausgeführt, dass "durch Bündelung mehrerer Leistungsinhalte und einer ausreichenden Anzahl von Bauwerken zu einem Gesamtprojekt eine ÖPP-geeignete Größenordnung erreicht wird, die ÖPP-typischen Vorteile generiert und eine wirtschaftliche Projektrealisierung gewährleistet". Das geplante Projekt soll "erhebliche zeitliche und monetäre Einsparungen sowie signifikante Qualitätssteigerungen gegenüber herkömmlicher Sanierung" aufweisen. So sollen etwa bei "herkömmlicher Sanierung" für die Realisierung - von der Beantragung der Planungsmittel bis zum Baubeginn - durchschnittlich vier Jahre benötigt werden, bei dem ÖPP-Vorhaben jedoch maximal 2 Jahre von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bis zum Baubeginn der dringlichsten Fälle. Die Gründe für diese unterschiedlichen Vorlaufzeiten werden jedoch nicht benannt. Darüber hinaus hatte der Magistrat sich bereits 2006 dazu entschlossen, "einen Grossteil ihrer Ingenieurbauwerke (v. a. Brückenbauwerke) in ein PPP-Projekt zu integrieren und am Markt zu platzieren." (so die Lahmeyer International Gruppe auf ihrer Internetseite; siehe Anlage). Lahmeyer wurde dabei "als technischer Berater in Zusammenarbeit mit einem wirtschaftlichen und rechtlichen Berater mit der Konzeption und Durchführung des Vergabeverfahrens sowie der technischen Ausführungsunterlagen beauftragt". Diese Zeit hätte auch hervorragend dafür genutzt werden können, die jetzt als Nachteil der herkömmlichen Variante angesprochene mangelnde Zeit zu beheben, wie z. B. der Aufbau notwendiger Ressourcen etc. Dass eine derartige - auch kurzfristige - Schaffung zusätzlicher Ressourcen möglich ist, konnte innerhalb der Abwicklung der verschiedenen Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes anschaulich gezeigt werden. Das ÖPP-Verfahren soll eine "Anpassungen der Bauwerke an aktuelle Normen und Planungsgrundsätze" (z.B. Barrierefreiheit), eine qualitativ definierte und wirtschaftlich effiziente betriebliche Unterhaltung ermöglichen. Weiterhin soll das ÖPP-Verfahren dir Übertragung der Verantwortung für die langfristige Nutzbarkeit und damit des Risikos der Werterhaltung auf den privaten Partner übertragen werden, wobei die Stadt bei jeglichen Vertragsverletzungen bis hin zu einer Insolvenz des privaten Partners abgesichert sein soll. Der Vorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass die bauliche und betriebliche Erhaltung auch im bisherigen Verfahren fortgeführt werden könnte. Hierbei seien jedoch zunehmend Sperrungen unvermeidbar, da die so entstehenden Schäden oft nicht kurzfristig bzw. mit einfachen Eingriffen beseitigt werden könnten. Offen bleibt die Frage, aus welchen Gründen diese Sperrungen bei dem nunmehr angestrebten ÖPP-Verfahren nicht vorgenommen werden müssen. Zudem soll der Anteil der mittelständischen Unternehmen aus der Region am gesamten Leistungsumfang ist bei ÖPP-Verfahren "deutlich höher sein als bei konventionellen Verfahren". Nicht ausgeführt wird dabei, aus welchen Gründen dies der Fall sein soll. Ebenso führt der Magistrat nicht aus, was er unter "deutlich höher" versteht, d.h. wie hoch der prozentuale Anteil im konventionellen bzw. im ÖPP-Verfahren ist. ÖPP-Projekte benachteiligen im Gegensatz zu den Ausführungen des Magistrats mittelständische Unternehmen, da diese sich nicht an der ÖPP-Ausschreibung beteiligen können. Theoretisch können mittelständische Unternehmen zwar als Subunternehmen auftreten, jedoch hat die Stadt keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Weise dies geschieht. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. hat dies in einem Schreiben an die im Römer vertreten Fraktionen vom 04.05.2010 auch klar artikuliert und seine Bedenken gegen das Projekt zum Ausdruck gebracht. Eine Beteiligung mittelständischer Unternehmen der Region steht zunächst das anvisierte Projektvolumen entgegen: "Hierfür kommt nur eine ganz geringe Anzahl an Bauunternehmen in Europa oder ein Finanzinvestor in Betracht, der das Projekt insgesamt übernimmt. Eine Realisierung durch den Mittelstand ist in der vorliegenden Form, auch in Arbeitsgemeinschaften, nicht denkbar". Auch kann das "geplante ÖPP-Projekt . . keinen juristisch "wasserfesten" Ansatz beinhalten, der den ÖPP-Auftragnehmer zwingend verpflichtet, den Mittelstand aus der Region einzubinden. Es handelt sich lediglich um Absichtserklärungen und Wünsche, deren Realisierung in das Ermessen des ÖPP-Auftragnehmers gestellt wird". Der Verband stellt auch die vom Magistrat dargestellte Wirtschaftlichkeit in Frage: "Bei der Kostenschätzung wird von Sanierungsinvestitionen in Höhe von etwa 95 Mio. Euro ausgegangen, während die Planungs-, Kontroll-, Management- und Finanzierungskosten hingegen 212 Mio. Euro betragen sollen. Diese hohen Summen könnten auch bei konventionellen Vergabeverfahren eingesetzt werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf negative Erfahrungen von Funktionsbauverträgen im Straßenbau. Die Bauwirtschaft musste feststellen, dass bei Pilotprojekten auf den Auftragnehmer untragbare Risiken abgewälzt worden sind. Daher müssen unter kaufmännischen Gesichtspunkten von privater Seite entsprechend hohe Risikozuschläge eingerechnet werden, die zu einer Verteuerung eines solchen Projektes führen". Der Magistrat führt in der Vorlage M 46 aus, dass "die Fremdkapitalgeber weitergehende Risiken als bei einer herkömmlichen kommunalen Finanzierung" übernehmen. Nicht dargestellt wird, auf welche Weise diese Risiken abgesichert werden bzw. aus welchen Gründen die Übernahme höherer Risiken durch Kapitalgeber finanziell günstiger sein sollen als im konventionellen Verfahren mit der Übernahme geringerer Risiken. Die Kostenschätzung geht für die Beseitigung der dokumentierten Schäden innerhalb der ersten 5 Jahre von einem Investitionsvolumen in Höhe von etwa 83 Mio. € (brutto, Preisstand 2005, entspr. 95 Mio €, Preisstand 2011) für die Bauwerke im Portfolio aus. Insgesamt ergibt sich für die ersten 5 Jahre ein Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. € (brutto, Preisstand 2011, ohne Risikokosten). Hinzu treten Planungs- und Managementkosten sowie Finanzierungskosten, die der Höhe nach von den baulichen und betrieblichen Kosten (Art und Anzahl der Maßnahmen) abhängen. Das Gesamtprojektvolumen wird unter Berücksichtigung aller über den Projektzeitraum anfallenden Leistungen der baulichen und betrieblichen Erhaltung sowie dazugehöriger Planungs- und Managementleistungen auf nominal ca. 500 Mi. € (brutto, in Preisen von 2011, inkl. Finanzierungs- und Risikokosten) geschätzt. Dies entspricht einem Barwert von ca. 303 Mio. €. Nicht untersucht wurden jedoch verschiedene wesentliche Aspekte. Zunächst ist völlig offen, wie sich die Schnittstellen zu anderen Dienstleistern darstellen, da sich erhebliche Probleme bei der rechtlichen und tatsächlichen Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortung (Straßenreinigung, Winterdienst) ergeben können. Von den Investoren werden zur Anpassung an die Inflation Wertsicherungsklauseln über die gesamte Laufzeit gefordert. Zwangsläufige Folge ist, dass sich die Stadt mögliche Preis- oder Zinsvorteile nicht selbst sichern kann. Dieser Aspekt wurde in der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Varianten nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass ein ÖPP-Projekt in der geplanten Größenordnung über viele Jahre erhebliche Haushaltmittel bindet, die dann nicht mehr zur Disposition stehen. Nicht absehbar ist weiterhin, wie sich die Mobilität bzw. Verkehrsverhältnisse in 30 Jahren entwickeln. Die Anforderungen an den Verkehrsraum sind über diesen Zeitraum nicht absehbar, eine derartig langfristige Bindung alleine aus diesem Grund nicht sinnvoll. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgt in der Regel nach der so genannten Barwertmethode. Dabei werden die Barwerte der beiden Alternativen verglichen. Das sind die nach ihrem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt abgezinsten Auszahlungsbeträge. Ein späterer Auszahlungszeitpunk führt dabei zu einer höheren Abzinsung und damit zu einem geringeren Barwert des Auszahlungsbetrages, mit dem er in den Vergleich eingeht. Das kann dazu führen, dass zwei Alternativen mit dem gleichen absoluten Gesamtauszahlungsbetrag zu unterschiedlichen Barwerten führen, je nach Fälligkeit der einzelnen Auszahlungen während der Laufzeit des Projektes. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht diesen Effekt. In beiden Varianten kommen insgesamt EUR 10.000 über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Auszahlung. Unterschiedlich sind nur die Auszahlungszeitpunkte der Einzelzahlungen. Bei Variante 1 werden jährlich EUR 1.000 gezahlt, während bei Variante 2 jeweils EUR 2.000 nur in den letzten fünf Jahren und bei Variante 3 in den ersten fünf Jahren gezahlt werden. Im Ergebnis unterscheidet sich der Barwert bei gleicher Auszahlungsgesamtsumme von Variante 1 und 2 um EUR 937 zu Gunsten von Variante 2, das sind 12,13%; und bei Vergleich der Varianten 1 und 3 ebenfalls um EUR 937 aber zu Gunsten von Variante
- Im vorliegenden Fall des ÖPP-Projektes "Ingenieurbauwerke" liegen die absoluten Kosten der ÖPP-Variante (EUR 507 Mio.) sogar über denjenigen der herkömmlichen PSC-Variante (PSC: EUR 480 Mio.). Aufgrund der Gestaltung der Auszahlungszeitpunkte kommt es aber für die ÖPP-Variante zu einem besseren Barwert. Dies könnte bei entsprechender Finanzierungs- und Auszahlungsgestaltung auch bei der herkömmlichen Variante erreicht werden. Anlage 1 (ca. 1,5 MB)
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.05.2010, NR 1860 Betreff: ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 1
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird
aufgefordert, 1. die Vorlage M 46 vom 19.03.2010
zurückzuziehen.
2. zur Sanierung der in der
Vorlage genannten Bauwerke ein Verfahren zu erarbeiten, das die
Wirtschaftlichkeit des Projektes und die angemessene Beteiligung
mittelständischer Unternehmen der Region sicherstellt. 3. Auskunft darüber zu geben, warum innerhalb der
vergangenen vier Jahre an der Entwicklung eines ÖPP-Projektes
"Ingenieurbauwerke" gearbeitet wurde, anstatt die Zeit für die Durchführung in
Eigenregie voranzutreiben, und wie viel Projektkosten für die bisherige
Entwicklungsarbeit angefallen sind. 4. eine Finanzierungs- und Auszahlungsgestaltung für
den herkömmlichen Durchführungsweg zu entwickeln, die die haushaltsmäßige
Belastung ausreichend berücksichtigt und andererseits Zahlungszeitpunkte
vorsieht, die zu einer günstigeren Barwertermittlung führt als die
ÖPP-Variante. Begründung: Mit der
Vorlage M 46 vom 19.03.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zur Sanierung und betrieblichen Erhaltung von
Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Projekt in
Öffentlich-Privater-Partnerschaft. Betroffen hiervon sind 170 unterschiedliche
Bauwerke mit einem Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. € für die ersten 5
Jahre und einem Gesamtprojektvolumen von ca. 500 Mio. € (entsprechend
einem Barwert von ca. 303 Mio. €) bei einer Gesamtlaufzeit von 30
Jahren. In der Vorlage M 46 wird ausgeführt,
dass "durch Bündelung mehrerer Leistungsinhalte und einer ausreichenden Anzahl
von Bauwerken zu einem Gesamtprojekt eine ÖPP-geeignete Größenordnung erreicht
wird, die ÖPP-typischen Vorteile generiert und eine wirtschaftliche
Projektrealisierung gewährleistet". Das geplante Projekt soll "erhebliche
zeitliche und monetäre Einsparungen sowie signifikante Qualitätssteigerungen
gegenüber herkömmlicher Sanierung" aufweisen. So sollen etwa bei "herkömmlicher Sanierung" für die
Realisierung - von der Beantragung der Planungsmittel bis zum Baubeginn -
durchschnittlich vier Jahre benötigt werden, bei dem ÖPP-Vorhaben jedoch
maximal 2 Jahre von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bis
zum Baubeginn der dringlichsten Fälle. Die Gründe für diese unterschiedlichen
Vorlaufzeiten werden jedoch nicht benannt. Darüber hinaus hatte der Magistrat sich bereits 2006
dazu entschlossen, "einen Grossteil ihrer Ingenieurbauwerke (v. a.
Brückenbauwerke) in ein PPP-Projekt zu integrieren und am Markt zu platzieren."
(so die Lahmeyer International Gruppe auf ihrer Internetseite; siehe Anlage).
Lahmeyer wurde dabei "als technischer Berater in Zusammenarbeit mit einem
wirtschaftlichen und rechtlichen Berater mit der Konzeption und Durchführung
des Vergabeverfahrens sowie der technischen Ausführungsunterlagen
beauftragt". Diese Zeit hätte auch hervorragend
dafür genutzt werden können, die jetzt als Nachteil der herkömmlichen Variante
angesprochene mangelnde Zeit zu beheben, wie z. B. der Aufbau notwendiger
Ressourcen etc. Dass eine derartige - auch kurzfristige - Schaffung
zusätzlicher Ressourcen möglich ist, konnte innerhalb der Abwicklung der
verschiedenen Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes anschaulich gezeigt
werden. Das ÖPP-Verfahren soll eine
"Anpassungen der Bauwerke an aktuelle Normen und Planungsgrundsätze" (z.B.
Barrierefreiheit), eine qualitativ definierte und wirtschaftlich effiziente
betriebliche Unterhaltung ermöglichen. Weiterhin soll das ÖPP-Verfahren dir
Übertragung der Verantwortung für die langfristige Nutzbarkeit und damit des
Risikos der Werterhaltung auf den privaten Partner übertragen werden, wobei die
Stadt bei jeglichen Vertragsverletzungen bis hin zu einer Insolvenz des
privaten Partners abgesichert sein soll. Der Vorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass die
bauliche und betriebliche Erhaltung auch im bisherigen Verfahren fortgeführt
werden könnte. Hierbei seien jedoch zunehmend Sperrungen unvermeidbar, da die
so entstehenden Schäden oft nicht kurzfristig bzw. mit einfachen Eingriffen
beseitigt werden könnten. Offen bleibt die Frage, aus welchen Gründen diese
Sperrungen bei dem nunmehr angestrebten ÖPP-Verfahren nicht vorgenommen werden
müssen. Zudem soll der Anteil der
mittelständischen Unternehmen aus der Region am gesamten Leistungsumfang ist
bei ÖPP-Verfahren "deutlich höher sein als bei konventionellen Verfahren".
Nicht ausgeführt wird dabei, aus welchen Gründen dies der Fall sein soll.
Ebenso führt der Magistrat nicht aus, was er unter "deutlich höher" versteht,
d.h. wie hoch der prozentuale Anteil im konventionellen bzw. im ÖPP-Verfahren
ist. ÖPP-Projekte benachteiligen im
Gegensatz zu den Ausführungen des Magistrats mittelständische Unternehmen, da
diese sich nicht an der ÖPP-Ausschreibung beteiligen können. Theoretisch können
mittelständische Unternehmen zwar als Subunternehmen auftreten, jedoch hat die
Stadt keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Weise dies geschieht. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.
hat dies in einem Schreiben an die im Römer vertreten Fraktionen vom 04.05.2010
auch klar artikuliert und seine Bedenken gegen das Projekt zum Ausdruck
gebracht. Eine Beteiligung mittelständischer Unternehmen der Region steht
zunächst das anvisierte Projektvolumen entgegen: "Hierfür kommt nur eine ganz
geringe Anzahl an Bauunternehmen in Europa oder ein Finanzinvestor in Betracht,
der das Projekt insgesamt übernimmt. Eine Realisierung durch den Mittelstand
ist in der vorliegenden Form, auch in Arbeitsgemeinschaften, nicht denkbar".
Auch kann das "geplante ÖPP-Projekt . . keinen juristisch "wasserfesten" Ansatz
beinhalten, der den ÖPP-Auftragnehmer zwingend verpflichtet, den Mittelstand
aus der Region einzubinden. Es handelt sich lediglich um Absichtserklärungen
und Wünsche, deren Realisierung in das Ermessen des ÖPP-Auftragnehmers gestellt
wird". Der Verband stellt auch die vom
Magistrat dargestellte Wirtschaftlichkeit in Frage: "Bei der Kostenschätzung
wird von Sanierungsinvestitionen in Höhe von etwa 95 Mio. Euro ausgegangen,
während die Planungs-, Kontroll-, Management- und Finanzierungskosten hingegen
212 Mio. Euro betragen sollen. Diese hohen Summen könnten auch bei
konventionellen Vergabeverfahren eingesetzt werden. Wir verweisen in diesem
Zusammenhang auf negative Erfahrungen von Funktionsbauverträgen im Straßenbau.
Die Bauwirtschaft musste feststellen, dass bei Pilotprojekten auf den
Auftragnehmer untragbare Risiken abgewälzt worden sind. Daher müssen unter
kaufmännischen Gesichtspunkten von privater Seite entsprechend hohe
Risikozuschläge eingerechnet werden, die zu einer Verteuerung eines solchen
Projektes führen". Der Magistrat führt in der Vorlage M 46 aus, dass
"die Fremdkapitalgeber weitergehende Risiken als bei einer herkömmlichen
kommunalen Finanzierung" übernehmen. Nicht dargestellt wird, auf welche Weise
diese Risiken abgesichert werden bzw. aus welchen Gründen die Übernahme höherer
Risiken durch Kapitalgeber finanziell günstiger sein sollen als im
konventionellen Verfahren mit der Übernahme geringerer Risiken. Die Kostenschätzung geht für die Beseitigung der
dokumentierten Schäden innerhalb der ersten 5 Jahre von einem
Investitionsvolumen in Höhe von etwa 83 Mio. € (brutto, Preisstand 2005,
entspr. 95 Mio €, Preisstand 2011) für die Bauwerke im Portfolio aus.
Insgesamt ergibt sich für die ersten 5 Jahre ein Investitionsbedarf von etwa
135 Mio. € (brutto, Preisstand 2011, ohne Risikokosten). Hinzu treten
Planungs- und Managementkosten sowie Finanzierungskosten, die der Höhe nach von
den baulichen und betrieblichen Kosten (Art und Anzahl der Maßnahmen) abhängen.
Das Gesamtprojektvolumen wird unter Berücksichtigung aller über den
Projektzeitraum anfallenden Leistungen der baulichen und betrieblichen
Erhaltung sowie dazugehöriger Planungs- und Managementleistungen auf nominal
ca. 500 Mi. € (brutto, in Preisen von 2011, inkl. Finanzierungs- und
Risikokosten) geschätzt. Dies entspricht einem Barwert von ca. 303 Mio. €.
Nicht untersucht wurden jedoch
verschiedene wesentliche Aspekte. Zunächst ist völlig offen, wie sich die
Schnittstellen zu anderen Dienstleistern darstellen, da sich erhebliche
Probleme bei der rechtlichen und tatsächlichen Abgrenzung von Zuständigkeiten
und Verantwortung (Straßenreinigung, Winterdienst) ergeben können. Von den Investoren werden zur Anpassung an die
Inflation Wertsicherungsklauseln über die gesamte Laufzeit gefordert.
Zwangsläufige Folge ist, dass sich die Stadt mögliche Preis- oder Zinsvorteile
nicht selbst sichern kann. Dieser Aspekt wurde in der Gegenüberstellung der
unterschiedlichen Varianten nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass ein
ÖPP-Projekt in der geplanten Größenordnung über viele Jahre erhebliche
Haushaltmittel bindet, die dann nicht mehr zur Disposition stehen. Nicht
absehbar ist weiterhin, wie sich die Mobilität bzw. Verkehrsverhältnisse in 30
Jahren entwickeln. Die Anforderungen an den Verkehrsraum sind über diesen
Zeitraum nicht absehbar, eine derartig langfristige Bindung alleine aus diesem
Grund nicht sinnvoll. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgt in der
Regel nach der so genannten Barwertmethode. Dabei werden die Barwerte der
beiden Alternativen verglichen. Das sind die nach ihrem jeweiligen
Auszahlungszeitpunkt abgezinsten Auszahlungsbeträge. Ein späterer
Auszahlungszeitpunk führt dabei zu einer höheren Abzinsung und damit zu einem
geringeren Barwert des Auszahlungsbetrages, mit dem er in den Vergleich
eingeht. Das kann dazu führen, dass zwei Alternativen mit dem gleichen
absoluten Gesamtauszahlungsbetrag zu unterschiedlichen Barwerten führen, je
nach Fälligkeit der einzelnen Auszahlungen während der Laufzeit des
Projektes. Das nachfolgende Beispiel
verdeutlicht diesen Effekt. In beiden Varianten kommen insgesamt EUR 10.000
über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Auszahlung. Unterschiedlich sind nur
die Auszahlungszeitpunkte der Einzelzahlungen. Bei Variante 1 werden jährlich
EUR 1.000 gezahlt, während bei Variante 2 jeweils EUR 2.000 nur in den
letzten fünf Jahren und bei Variante 3 in den ersten fünf Jahren gezahlt
werden. Im Ergebnis unterscheidet sich der Barwert bei
gleicher Auszahlungsgesamtsumme von Variante 1 und 2 um EUR 937 zu Gunsten von
Variante 2, das sind 12,13%; und bei Vergleich der Varianten 1 und 3 ebenfalls
um EUR 937 aber zu Gunsten von Variante 1. Im vorliegenden Fall des ÖPP-Projektes
"Ingenieurbauwerke" liegen die absoluten Kosten der ÖPP-Variante (EUR 507 Mio.)
sogar über denjenigen der herkömmlichen PSC-Variante (PSC: EUR 480 Mio.).
Aufgrund der Gestaltung der Auszahlungszeitpunkte kommt es aber für die
ÖPP-Variante zu einem besseren Barwert. Dies könnte bei entsprechender
Finanzierungs- und Auszahlungsgestaltung auch bei der herkömmlichen Variante
erreicht werden. Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Antragsteller:
FAG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Achim Fey Vertraulichkeit:
Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Versandpaket:
19.05.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.05.2010, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
6. Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7.
Die
Beratung der Vorlage NR 1862 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
8. Die Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
9.
Die
Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
10. Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
11.
Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 30 Der Antrag der
SPD-Fraktion, die Vertraulichkeit des Revisionsberichtes zur Vorlage M 46
aufzuheben, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP gegen die Stimmen von
SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER abgelehnt. Bericht:
TO I
Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
6. Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7.
Die
Vorlage NR 1862 wird abgelehnt. 8.
Die
Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
9. Die Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
10.
Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11.
Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12.
Die Beratung der Vorlage OA 1130 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 8.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 9.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
Stv. Schenk (NR 1862 = Ablehnung) 44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: 1.
a)
Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hübner,
Reininger, Fey, Rinn, Ursula Busch, Majer, Schenk, zu Löwenstein sowie von
Stadtkämmerer Becker und Stadtrat Sikorski dienen zur Kenntnis.
2.
Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3.
Die
Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
6. Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
7.
Die
Vorlage NR 1862 wird abgelehnt. 8.
Die
Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
9. Die Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
10.
Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11.
Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12.
Die Beratung der Vorlage OA 1130 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. zu a) CDU, SPD,
GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER,
ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL
und Stv. Schenk
zu 4. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER,
ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 6.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL
und Stv. Schenk
zu 7. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk
zu 9.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER,
ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 10.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL
und Stv. Schenk
zu 11. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk
zu 12.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER,
ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk 42. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
4.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
5.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
6.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
7.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
8.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
9.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
10.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
11.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
12.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
13.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
14.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
15.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA
1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA
1130 und OA 1133 zugestimmt. 2.
Die
Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5.
Die
Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6.
Der
Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
7.
Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt.
8.
Der
Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
9.
Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA
1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
12.
Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt.
14.
Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt.
16.
Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt.
17.
Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum)
zu
2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und
FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 4.
a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD,
LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU,
GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 6.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 7.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und
FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 9. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im
Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung);
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12.
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 14.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 16.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (=
Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie
FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR
1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA
1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung)
NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR
1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA
1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 =
Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR
1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA
1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 =
vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832,
NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 =
Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und
Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren)
45. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA
1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M
46:
Stadtverordnete Ayyildiz Nein
Stadtverordneter Baier Ja
Stadtverordneter Baumgärtner Nein
Stadtverordnete Becker Nein
Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein
Stadtverordnete Bender Ja
Stadtverordneter Brillante fehlt
Stadtverordneter Bührmann Ja
Stadtverordnete Burkert Ja
Stadtverordnete Ursula Busch Nein
Stadtverordneter Hans Busch Nein
Stadtverordneter Cunitz Ja
Stadtverordneter Daum Ja
Stadtverordnete David fehlt
Stadtverordnete Demaria Ja
Stadtverordneter Diehl Ja
Stadtverordnete Dörhöfer Ja
Stadtverordneter Dürr fehlt
Stadtverordnete Enzmann Nein
Stadtverordneter Feldmann Nein
Stadtverordnete Feldmayer Ja
Stadtverordneter Fey Nein
Stadtverordneter Dr. Galanos Ja
Stadtverordnete Gauls Ja
Stadtverordneter Gerhardt Ja
Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja
Stadtverordnete Hanisch Ja
Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja
Stadtverordnete auf der Heide Ja
Stadtverordneter Heumann Ja
Stadtverordneter Heuser Ja
Stadtverordneter Holtz fehlt
Stadtverordneter Hübner Nein
Stadtverordneter Kirchner Ja
Stadtverordneter Klingelhöfer Nein
Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein
Stadtverordnete Krauße Ja
Stadtverordneter Krebs fehlt
Stadtverordnete Lang Ja
Stadtverordneter Lange Ja
Stadtverordneter Langer fehlt
Stadtverordnete Latsch Nein
Stadtverordnete Dr. Lehr Ja
Stadtverordneter zu Löwenstein Ja
Stadtverordnete Loizides Ja
Stadtverordneter Mack Nein
Stadtverordneter Majer Ja
Stadtverordnete Meister Ja
Stadtverordneter Mertens Ja
Stadtverordnete Momsen Ja
Stadtverordneter Müller Nein
Stadtverordneter Ochs fehlt
Stadtverordneter Oesterling fehlt
Stadtverordneter Paris Nein
Stadtverordneter Paulsen Ja
Stadtverordneter Pürsün Ja
Stadtverordneter Quirin Ja
Stadtverordneter Rätzke Ja
Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein
Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja
Stadtverordneter Reininger Nein
Stadtverordnete Rinn Ja
Stadtverordnete Sautner Nein
Stadtverordneter Schenk Ja
Stadtverordnete Scheurich Nein
Stadtverordneter Schneeweis Ja
Stadtverordneter Schneider Ja
Stadtverordneter Scholz Ja
Stadtverordnete Seitz Nein
Stadtverordneter Dr. Seubert Ja
Stadtverordneter Siegler Ja
Stadtverordneter Stapf fehlt
Stadtverordneter Stock Ja
Stadtverordnete Streb-Hesse Nein
Stadtverordnete Tafel-Stein Ja
Stadtverordnete Dr. Teufel Ja
Stadtverordnete Thiele Nein
Stadtverordnete Triantafillidou Ja
Stadtverordneter Trinklein fehlt
Stadtverordneter Viehl Nein
Stadtverordnete Volpp Nein
Stadtverordneter Vowinckel Ja
Stadtverordneter Wagner Ja
Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim
Ja
Stadtverordnete Sylvia Weber Nein
Stadtverordneter Arnold Weber Nein
Stadtverordnete Weil-Döpel Nein
Stadtverordnete Weißbach Ja
Stadtverordnete Dr. Weyland Ja
Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein
Stadtverordneter Yüksel Nein
Stadtverordneter Zarcadas fehlt
Stadtverordneter Zieran fehlt
2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt.
3.
Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt.
4.
Die
Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5.
Die
Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6.
Der
Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
7.
Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt.
8.
Der
Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
9.
Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA
1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
12.
Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt.
14.
Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt.
16.
Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt.
17.
a)
Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch,
Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer
Becker dienen zur Kenntnis. 18.
a)
Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu
Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP
und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 3.
CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 4.
a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD,
LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU,
GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme)
zu 5.
CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und
FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung)
zu 7.
CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE.,
FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung)
sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 9.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes
Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 10.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv.
Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR
1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12.
CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 13.
CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE.,
FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und
Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15.
CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und
FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP
und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme)
zu 17.
zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (=
vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (=
Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD,
GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme
im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 8172, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 § 8335, 45. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10