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ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 1

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. die Vorlage M 46 vom 19.03.2010 zurückzuziehen. 2. zur Sanierung der in der Vorlage genannten Bauwerke ein Verfahren zu erarbeiten, das die Wirtschaftlichkeit des Projektes und die angemessene Beteiligung mittelständischer Unternehmen der Region sicherstellt.
  2. Auskunft darüber zu geben, warum innerhalb der vergangenen vier Jahre an der Entwicklung eines ÖPP-Projektes "Ingenieurbauwerke" gearbeitet wurde, anstatt die Zeit für die Durchführung in Eigenregie voranzutreiben, und wie viel Projektkosten für die bisherige Entwicklungsarbeit angefallen sind. 4. eine Finanzierungs- und Auszahlungsgestaltung für den herkömmlichen Durchführungsweg zu entwickeln, die die haushaltsmäßige Belastung ausreichend berücksichtigt und andererseits Zahlungszeitpunkte vorsieht, die zu einer günstigeren Barwertermittlung führt als die ÖPP-Variante. Begründung: Mit der Vorlage M 46 vom 19.03.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sanierung und betrieblichen Erhaltung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Projekt in Öffentlich-Privater-Partnerschaft. Betroffen hiervon sind 170 unterschiedliche Bauwerke mit einem Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. € für die ersten 5 Jahre und einem Gesamtprojektvolumen von ca. 500 Mio. € (entsprechend einem Barwert von ca. 303 Mio. €) bei einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. In der Vorlage M 46 wird ausgeführt, dass "durch Bündelung mehrerer Leistungsinhalte und einer ausreichenden Anzahl von Bauwerken zu einem Gesamtprojekt eine ÖPP-geeignete Größenordnung erreicht wird, die ÖPP-typischen Vorteile generiert und eine wirtschaftliche Projektrealisierung gewährleistet". Das geplante Projekt soll "erhebliche zeitliche und monetäre Einsparungen sowie signifikante Qualitätssteigerungen gegenüber herkömmlicher Sanierung" aufweisen. So sollen etwa bei "herkömmlicher Sanierung" für die Realisierung - von der Beantragung der Planungsmittel bis zum Baubeginn - durchschnittlich vier Jahre benötigt werden, bei dem ÖPP-Vorhaben jedoch maximal 2 Jahre von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bis zum Baubeginn der dringlichsten Fälle. Die Gründe für diese unterschiedlichen Vorlaufzeiten werden jedoch nicht benannt. Darüber hinaus hatte der Magistrat sich bereits 2006 dazu entschlossen, "einen Grossteil ihrer Ingenieurbauwerke (v. a. Brückenbauwerke) in ein PPP-Projekt zu integrieren und am Markt zu platzieren." (so die Lahmeyer International Gruppe auf ihrer Internetseite; siehe Anlage). Lahmeyer wurde dabei "als technischer Berater in Zusammenarbeit mit einem wirtschaftlichen und rechtlichen Berater mit der Konzeption und Durchführung des Vergabeverfahrens sowie der technischen Ausführungsunterlagen beauftragt". Diese Zeit hätte auch hervorragend dafür genutzt werden können, die jetzt als Nachteil der herkömmlichen Variante angesprochene mangelnde Zeit zu beheben, wie z. B. der Aufbau notwendiger Ressourcen etc. Dass eine derartige - auch kurzfristige - Schaffung zusätzlicher Ressourcen möglich ist, konnte innerhalb der Abwicklung der verschiedenen Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes anschaulich gezeigt werden. Das ÖPP-Verfahren soll eine "Anpassungen der Bauwerke an aktuelle Normen und Planungsgrundsätze" (z.B. Barrierefreiheit), eine qualitativ definierte und wirtschaftlich effiziente betriebliche Unterhaltung ermöglichen. Weiterhin soll das ÖPP-Verfahren dir Übertragung der Verantwortung für die langfristige Nutzbarkeit und damit des Risikos der Werterhaltung auf den privaten Partner übertragen werden, wobei die Stadt bei jeglichen Vertragsverletzungen bis hin zu einer Insolvenz des privaten Partners abgesichert sein soll. Der Vorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass die bauliche und betriebliche Erhaltung auch im bisherigen Verfahren fortgeführt werden könnte. Hierbei seien jedoch zunehmend Sperrungen unvermeidbar, da die so entstehenden Schäden oft nicht kurzfristig bzw. mit einfachen Eingriffen beseitigt werden könnten. Offen bleibt die Frage, aus welchen Gründen diese Sperrungen bei dem nunmehr angestrebten ÖPP-Verfahren nicht vorgenommen werden müssen. Zudem soll der Anteil der mittelständischen Unternehmen aus der Region am gesamten Leistungsumfang ist bei ÖPP-Verfahren "deutlich höher sein als bei konventionellen Verfahren". Nicht ausgeführt wird dabei, aus welchen Gründen dies der Fall sein soll. Ebenso führt der Magistrat nicht aus, was er unter "deutlich höher" versteht, d.h. wie hoch der prozentuale Anteil im konventionellen bzw. im ÖPP-Verfahren ist. ÖPP-Projekte benachteiligen im Gegensatz zu den Ausführungen des Magistrats mittelständische Unternehmen, da diese sich nicht an der ÖPP-Ausschreibung beteiligen können. Theoretisch können mittelständische Unternehmen zwar als Subunternehmen auftreten, jedoch hat die Stadt keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Weise dies geschieht. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. hat dies in einem Schreiben an die im Römer vertreten Fraktionen vom 04.05.2010 auch klar artikuliert und seine Bedenken gegen das Projekt zum Ausdruck gebracht. Eine Beteiligung mittelständischer Unternehmen der Region steht zunächst das anvisierte Projektvolumen entgegen: "Hierfür kommt nur eine ganz geringe Anzahl an Bauunternehmen in Europa oder ein Finanzinvestor in Betracht, der das Projekt insgesamt übernimmt. Eine Realisierung durch den Mittelstand ist in der vorliegenden Form, auch in Arbeitsgemeinschaften, nicht denkbar". Auch kann das "geplante ÖPP-Projekt . . keinen juristisch "wasserfesten" Ansatz beinhalten, der den ÖPP-Auftragnehmer zwingend verpflichtet, den Mittelstand aus der Region einzubinden. Es handelt sich lediglich um Absichtserklärungen und Wünsche, deren Realisierung in das Ermessen des ÖPP-Auftragnehmers gestellt wird". Der Verband stellt auch die vom Magistrat dargestellte Wirtschaftlichkeit in Frage: "Bei der Kostenschätzung wird von Sanierungsinvestitionen in Höhe von etwa 95 Mio. Euro ausgegangen, während die Planungs-, Kontroll-, Management- und Finanzierungskosten hingegen 212 Mio. Euro betragen sollen. Diese hohen Summen könnten auch bei konventionellen Vergabeverfahren eingesetzt werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf negative Erfahrungen von Funktionsbauverträgen im Straßenbau. Die Bauwirtschaft musste feststellen, dass bei Pilotprojekten auf den Auftragnehmer untragbare Risiken abgewälzt worden sind. Daher müssen unter kaufmännischen Gesichtspunkten von privater Seite entsprechend hohe Risikozuschläge eingerechnet werden, die zu einer Verteuerung eines solchen Projektes führen". Der Magistrat führt in der Vorlage M 46 aus, dass "die Fremdkapitalgeber weitergehende Risiken als bei einer herkömmlichen kommunalen Finanzierung" übernehmen. Nicht dargestellt wird, auf welche Weise diese Risiken abgesichert werden bzw. aus welchen Gründen die Übernahme höherer Risiken durch Kapitalgeber finanziell günstiger sein sollen als im konventionellen Verfahren mit der Übernahme geringerer Risiken. Die Kostenschätzung geht für die Beseitigung der dokumentierten Schäden innerhalb der ersten 5 Jahre von einem Investitionsvolumen in Höhe von etwa 83 Mio. € (brutto, Preisstand 2005, entspr. 95 Mio €, Preisstand 2011) für die Bauwerke im Portfolio aus. Insgesamt ergibt sich für die ersten 5 Jahre ein Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. € (brutto, Preisstand 2011, ohne Risikokosten). Hinzu treten Planungs- und Managementkosten sowie Finanzierungskosten, die der Höhe nach von den baulichen und betrieblichen Kosten (Art und Anzahl der Maßnahmen) abhängen. Das Gesamtprojektvolumen wird unter Berücksichtigung aller über den Projektzeitraum anfallenden Leistungen der baulichen und betrieblichen Erhaltung sowie dazugehöriger Planungs- und Managementleistungen auf nominal ca. 500 Mi. € (brutto, in Preisen von 2011, inkl. Finanzierungs- und Risikokosten) geschätzt. Dies entspricht einem Barwert von ca. 303 Mio. €. Nicht untersucht wurden jedoch verschiedene wesentliche Aspekte. Zunächst ist völlig offen, wie sich die Schnittstellen zu anderen Dienstleistern darstellen, da sich erhebliche Probleme bei der rechtlichen und tatsächlichen Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortung (Straßenreinigung, Winterdienst) ergeben können. Von den Investoren werden zur Anpassung an die Inflation Wertsicherungsklauseln über die gesamte Laufzeit gefordert. Zwangsläufige Folge ist, dass sich die Stadt mögliche Preis- oder Zinsvorteile nicht selbst sichern kann. Dieser Aspekt wurde in der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Varianten nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass ein ÖPP-Projekt in der geplanten Größenordnung über viele Jahre erhebliche Haushaltmittel bindet, die dann nicht mehr zur Disposition stehen. Nicht absehbar ist weiterhin, wie sich die Mobilität bzw. Verkehrsverhältnisse in 30 Jahren entwickeln. Die Anforderungen an den Verkehrsraum sind über diesen Zeitraum nicht absehbar, eine derartig langfristige Bindung alleine aus diesem Grund nicht sinnvoll. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgt in der Regel nach der so genannten Barwertmethode. Dabei werden die Barwerte der beiden Alternativen verglichen. Das sind die nach ihrem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt abgezinsten Auszahlungsbeträge. Ein späterer Auszahlungszeitpunk führt dabei zu einer höheren Abzinsung und damit zu einem geringeren Barwert des Auszahlungsbetrages, mit dem er in den Vergleich eingeht. Das kann dazu führen, dass zwei Alternativen mit dem gleichen absoluten Gesamtauszahlungsbetrag zu unterschiedlichen Barwerten führen, je nach Fälligkeit der einzelnen Auszahlungen während der Laufzeit des Projektes. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht diesen Effekt. In beiden Varianten kommen insgesamt EUR 10.000 über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Auszahlung. Unterschiedlich sind nur die Auszahlungszeitpunkte der Einzelzahlungen. Bei Variante 1 werden jährlich EUR 1.000 gezahlt, während bei Variante 2 jeweils EUR 2.000 nur in den letzten fünf Jahren und bei Variante 3 in den ersten fünf Jahren gezahlt werden. Im Ergebnis unterscheidet sich der Barwert bei gleicher Auszahlungsgesamtsumme von Variante 1 und 2 um EUR 937 zu Gunsten von Variante 2, das sind 12,13%; und bei Vergleich der Varianten 1 und 3 ebenfalls um EUR 937 aber zu Gunsten von Variante
  3. Im vorliegenden Fall des ÖPP-Projektes "Ingenieurbauwerke" liegen die absoluten Kosten der ÖPP-Variante (EUR 507 Mio.) sogar über denjenigen der herkömmlichen PSC-Variante (PSC: EUR 480 Mio.). Aufgrund der Gestaltung der Auszahlungszeitpunkte kommt es aber für die ÖPP-Variante zu einem besseren Barwert. Dies könnte bei entsprechender Finanzierungs- und Auszahlungsgestaltung auch bei der herkömmlichen Variante erreicht werden. Anlage 1 (ca. 1,5 MB)

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2010, NR 1860 Betreff: ÖPP-Projekt Ingenieurbauwerke 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Vorlage M 46 vom 19.03.2010 zurückzuziehen. 2. zur Sanierung der in der Vorlage genannten Bauwerke ein Verfahren zu erarbeiten, das die Wirtschaftlichkeit des Projektes und die angemessene Beteiligung mittelständischer Unternehmen der Region sicherstellt. 3. Auskunft darüber zu geben, warum innerhalb der vergangenen vier Jahre an der Entwicklung eines ÖPP-Projektes "Ingenieurbauwerke" gearbeitet wurde, anstatt die Zeit für die Durchführung in Eigenregie voranzutreiben, und wie viel Projektkosten für die bisherige Entwicklungsarbeit angefallen sind. 4. eine Finanzierungs- und Auszahlungsgestaltung für den herkömmlichen Durchführungsweg zu entwickeln, die die haushaltsmäßige Belastung ausreichend berücksichtigt und andererseits Zahlungszeitpunkte vorsieht, die zu einer günstigeren Barwertermittlung führt als die ÖPP-Variante. Begründung: Mit der Vorlage M 46 vom 19.03.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Sanierung und betrieblichen Erhaltung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Projekt in Öffentlich-Privater-Partnerschaft. Betroffen hiervon sind 170 unterschiedliche Bauwerke mit einem Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. € für die ersten 5 Jahre und einem Gesamtprojektvolumen von ca. 500 Mio. € (entsprechend einem Barwert von ca. 303 Mio. €) bei einer Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. In der Vorlage M 46 wird ausgeführt, dass "durch Bündelung mehrerer Leistungsinhalte und einer ausreichenden Anzahl von Bauwerken zu einem Gesamtprojekt eine ÖPP-geeignete Größenordnung erreicht wird, die ÖPP-typischen Vorteile generiert und eine wirtschaftliche Projektrealisierung gewährleistet". Das geplante Projekt soll "erhebliche zeitliche und monetäre Einsparungen sowie signifikante Qualitätssteigerungen gegenüber herkömmlicher Sanierung" aufweisen. So sollen etwa bei "herkömmlicher Sanierung" für die Realisierung - von der Beantragung der Planungsmittel bis zum Baubeginn - durchschnittlich vier Jahre benötigt werden, bei dem ÖPP-Vorhaben jedoch maximal 2 Jahre von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bis zum Baubeginn der dringlichsten Fälle. Die Gründe für diese unterschiedlichen Vorlaufzeiten werden jedoch nicht benannt. Darüber hinaus hatte der Magistrat sich bereits 2006 dazu entschlossen, "einen Grossteil ihrer Ingenieurbauwerke (v. a. Brückenbauwerke) in ein PPP-Projekt zu integrieren und am Markt zu platzieren." (so die Lahmeyer International Gruppe auf ihrer Internetseite; siehe Anlage). Lahmeyer wurde dabei "als technischer Berater in Zusammenarbeit mit einem wirtschaftlichen und rechtlichen Berater mit der Konzeption und Durchführung des Vergabeverfahrens sowie der technischen Ausführungsunterlagen beauftragt". Diese Zeit hätte auch hervorragend dafür genutzt werden können, die jetzt als Nachteil der herkömmlichen Variante angesprochene mangelnde Zeit zu beheben, wie z. B. der Aufbau notwendiger Ressourcen etc. Dass eine derartige - auch kurzfristige - Schaffung zusätzlicher Ressourcen möglich ist, konnte innerhalb der Abwicklung der verschiedenen Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes anschaulich gezeigt werden. Das ÖPP-Verfahren soll eine "Anpassungen der Bauwerke an aktuelle Normen und Planungsgrundsätze" (z.B. Barrierefreiheit), eine qualitativ definierte und wirtschaftlich effiziente betriebliche Unterhaltung ermöglichen. Weiterhin soll das ÖPP-Verfahren dir Übertragung der Verantwortung für die langfristige Nutzbarkeit und damit des Risikos der Werterhaltung auf den privaten Partner übertragen werden, wobei die Stadt bei jeglichen Vertragsverletzungen bis hin zu einer Insolvenz des privaten Partners abgesichert sein soll. Der Vorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass die bauliche und betriebliche Erhaltung auch im bisherigen Verfahren fortgeführt werden könnte. Hierbei seien jedoch zunehmend Sperrungen unvermeidbar, da die so entstehenden Schäden oft nicht kurzfristig bzw. mit einfachen Eingriffen beseitigt werden könnten. Offen bleibt die Frage, aus welchen Gründen diese Sperrungen bei dem nunmehr angestrebten ÖPP-Verfahren nicht vorgenommen werden müssen. Zudem soll der Anteil der mittelständischen Unternehmen aus der Region am gesamten Leistungsumfang ist bei ÖPP-Verfahren "deutlich höher sein als bei konventionellen Verfahren". Nicht ausgeführt wird dabei, aus welchen Gründen dies der Fall sein soll. Ebenso führt der Magistrat nicht aus, was er unter "deutlich höher" versteht, d.h. wie hoch der prozentuale Anteil im konventionellen bzw. im ÖPP-Verfahren ist. ÖPP-Projekte benachteiligen im Gegensatz zu den Ausführungen des Magistrats mittelständische Unternehmen, da diese sich nicht an der ÖPP-Ausschreibung beteiligen können. Theoretisch können mittelständische Unternehmen zwar als Subunternehmen auftreten, jedoch hat die Stadt keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Weise dies geschieht. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. hat dies in einem Schreiben an die im Römer vertreten Fraktionen vom 04.05.2010 auch klar artikuliert und seine Bedenken gegen das Projekt zum Ausdruck gebracht. Eine Beteiligung mittelständischer Unternehmen der Region steht zunächst das anvisierte Projektvolumen entgegen: "Hierfür kommt nur eine ganz geringe Anzahl an Bauunternehmen in Europa oder ein Finanzinvestor in Betracht, der das Projekt insgesamt übernimmt. Eine Realisierung durch den Mittelstand ist in der vorliegenden Form, auch in Arbeitsgemeinschaften, nicht denkbar". Auch kann das "geplante ÖPP-Projekt . . keinen juristisch "wasserfesten" Ansatz beinhalten, der den ÖPP-Auftragnehmer zwingend verpflichtet, den Mittelstand aus der Region einzubinden. Es handelt sich lediglich um Absichtserklärungen und Wünsche, deren Realisierung in das Ermessen des ÖPP-Auftragnehmers gestellt wird". Der Verband stellt auch die vom Magistrat dargestellte Wirtschaftlichkeit in Frage: "Bei der Kostenschätzung wird von Sanierungsinvestitionen in Höhe von etwa 95 Mio. Euro ausgegangen, während die Planungs-, Kontroll-, Management- und Finanzierungskosten hingegen 212 Mio. Euro betragen sollen. Diese hohen Summen könnten auch bei konventionellen Vergabeverfahren eingesetzt werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf negative Erfahrungen von Funktionsbauverträgen im Straßenbau. Die Bauwirtschaft musste feststellen, dass bei Pilotprojekten auf den Auftragnehmer untragbare Risiken abgewälzt worden sind. Daher müssen unter kaufmännischen Gesichtspunkten von privater Seite entsprechend hohe Risikozuschläge eingerechnet werden, die zu einer Verteuerung eines solchen Projektes führen". Der Magistrat führt in der Vorlage M 46 aus, dass "die Fremdkapitalgeber weitergehende Risiken als bei einer herkömmlichen kommunalen Finanzierung" übernehmen. Nicht dargestellt wird, auf welche Weise diese Risiken abgesichert werden bzw. aus welchen Gründen die Übernahme höherer Risiken durch Kapitalgeber finanziell günstiger sein sollen als im konventionellen Verfahren mit der Übernahme geringerer Risiken. Die Kostenschätzung geht für die Beseitigung der dokumentierten Schäden innerhalb der ersten 5 Jahre von einem Investitionsvolumen in Höhe von etwa 83 Mio. € (brutto, Preisstand 2005, entspr. 95 Mio €, Preisstand 2011) für die Bauwerke im Portfolio aus. Insgesamt ergibt sich für die ersten 5 Jahre ein Investitionsbedarf von etwa 135 Mio. € (brutto, Preisstand 2011, ohne Risikokosten). Hinzu treten Planungs- und Managementkosten sowie Finanzierungskosten, die der Höhe nach von den baulichen und betrieblichen Kosten (Art und Anzahl der Maßnahmen) abhängen. Das Gesamtprojektvolumen wird unter Berücksichtigung aller über den Projektzeitraum anfallenden Leistungen der baulichen und betrieblichen Erhaltung sowie dazugehöriger Planungs- und Managementleistungen auf nominal ca. 500 Mi. € (brutto, in Preisen von 2011, inkl. Finanzierungs- und Risikokosten) geschätzt. Dies entspricht einem Barwert von ca. 303 Mio. €. Nicht untersucht wurden jedoch verschiedene wesentliche Aspekte. Zunächst ist völlig offen, wie sich die Schnittstellen zu anderen Dienstleistern darstellen, da sich erhebliche Probleme bei der rechtlichen und tatsächlichen Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortung (Straßenreinigung, Winterdienst) ergeben können. Von den Investoren werden zur Anpassung an die Inflation Wertsicherungsklauseln über die gesamte Laufzeit gefordert. Zwangsläufige Folge ist, dass sich die Stadt mögliche Preis- oder Zinsvorteile nicht selbst sichern kann. Dieser Aspekt wurde in der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Varianten nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass ein ÖPP-Projekt in der geplanten Größenordnung über viele Jahre erhebliche Haushaltmittel bindet, die dann nicht mehr zur Disposition stehen. Nicht absehbar ist weiterhin, wie sich die Mobilität bzw. Verkehrsverhältnisse in 30 Jahren entwickeln. Die Anforderungen an den Verkehrsraum sind über diesen Zeitraum nicht absehbar, eine derartig langfristige Bindung alleine aus diesem Grund nicht sinnvoll. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgt in der Regel nach der so genannten Barwertmethode. Dabei werden die Barwerte der beiden Alternativen verglichen. Das sind die nach ihrem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt abgezinsten Auszahlungsbeträge. Ein späterer Auszahlungszeitpunk führt dabei zu einer höheren Abzinsung und damit zu einem geringeren Barwert des Auszahlungsbetrages, mit dem er in den Vergleich eingeht. Das kann dazu führen, dass zwei Alternativen mit dem gleichen absoluten Gesamtauszahlungsbetrag zu unterschiedlichen Barwerten führen, je nach Fälligkeit der einzelnen Auszahlungen während der Laufzeit des Projektes. Das nachfolgende Beispiel verdeutlicht diesen Effekt. In beiden Varianten kommen insgesamt EUR 10.000 über einen Zeitraum von zehn Jahren zur Auszahlung. Unterschiedlich sind nur die Auszahlungszeitpunkte der Einzelzahlungen. Bei Variante 1 werden jährlich EUR 1.000 gezahlt, während bei Variante 2 jeweils EUR 2.000 nur in den letzten fünf Jahren und bei Variante 3 in den ersten fünf Jahren gezahlt werden. Im Ergebnis unterscheidet sich der Barwert bei gleicher Auszahlungsgesamtsumme von Variante 1 und 2 um EUR 937 zu Gunsten von Variante 2, das sind 12,13%; und bei Vergleich der Varianten 1 und 3 ebenfalls um EUR 937 aber zu Gunsten von Variante 1. Im vorliegenden Fall des ÖPP-Projektes "Ingenieurbauwerke" liegen die absoluten Kosten der ÖPP-Variante (EUR 507 Mio.) sogar über denjenigen der herkömmlichen PSC-Variante (PSC: EUR 480 Mio.). Aufgrund der Gestaltung der Auszahlungszeitpunkte kommt es aber für die ÖPP-Variante zu einem besseren Barwert. Dies könnte bei entsprechender Finanzierungs- und Auszahlungsgestaltung auch bei der herkömmlichen Variante erreicht werden. Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Antragsteller: FAG Antragstellende Person(en): Stadtv. Achim Fey Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.05.2010, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage NR 1862 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2010, TO I, TOP 30 Der Antrag der SPD-Fraktion, die Vertraulichkeit des Revisionsberichtes zur Vorlage M 46 aufzuheben, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP gegen die Stimmen von SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage NR 1862 wird abgelehnt. 8. Die Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 1130 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Schenk (NR 1862 = Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. a) Die Beratung der Vorlage M 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hübner, Reininger, Fey, Rinn, Ursula Busch, Majer, Schenk, zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker und Stadtrat Sikorski dienen zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1817 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1832 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1856 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 1860 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 1861 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage NR 1862 wird abgelehnt. 8. Die Beratung der Vorlage NR 1868 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 1115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Beratung der Vorlage OA 1116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Beratung der Vorlage OA 1117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Beratung der Vorlage OA 1130 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und Stv. Schenk 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 11. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 12. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA 1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA 1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 46: Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordnete Becker Nein Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein Stadtverordnete Bender Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bührmann Ja Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordnete Ursula Busch Nein Stadtverordneter Hans Busch Nein Stadtverordneter Cunitz Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David fehlt Stadtverordnete Demaria Ja Stadtverordneter Diehl Ja Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dürr fehlt Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordnete Feldmayer Ja Stadtverordneter Fey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordnete Gauls Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordneter Heumann Ja Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Holtz fehlt Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein Stadtverordnete Krauße Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Mack Nein Stadtverordneter Majer Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordneter Mertens Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling fehlt Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Rätzke Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schneeweis Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordneter Scholz Ja Stadtverordnete Seitz Nein Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf fehlt Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Viehl Nein Stadtverordnete Volpp Nein Stadtverordneter Vowinckel Ja Stadtverordneter Wagner Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Weißbach Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas fehlt Stadtverordneter Zieran fehlt 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 18. a) Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8172, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.05.2010 § 8335, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10