Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheimes
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146
Betreff: Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheimes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.1991, §§ 83 und 85 I. Eine Fläche von 4.093 Quadratmetern (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) wird aus dem GrünGürtel Frankfurt am Main herausgenommen. II. Laut GrünGürtel- Verfassung aus dem Jahr 1991 kann dies mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn zugleich Grundstücke von mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität dem GrünGürtel neu zugeordnet werden. Dies erfolgt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans B 515 "Preungesheim-Ost", in Teilbereichen der Festsetzungen "Öffentliche Grünfläche" und "Dauerkleingärten" am Nordrand des Bebauungsplanes. Die genaue Abgrenzung der Ersatzfläche ist in der Karte im Anhang dargestellt. Sie umfasst das 4,3 ha große Gelände nördlich und südlich der A661, das im Norden und Osten durch die Huswertstraße, im Süden durch die Straße Am Lausberg und im Westen durch die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 515 begrenzt wird. III. Der Magistrat wird beauftragt, den Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt zur Teillöschung der entsprechenden Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet gem. Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung Auf dem Flurstück an der Ginnheimer Landstraße, Gemarkung Bockenheim, soll ein Studentenwohnheim durch das Studentenwerk Frankfurt realisiert werden. Die Bauaufsicht sieht die Möglichkeit der Bebaubarkeit für diese Universitäts- affine Nutzung aufgrund des rechtswirksamen Bebauungsplanes mit der Festsetzung "Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Institut für Leibesübungen" sowie der Lage des Gebäudes in der örtlichen Bauflucht der vorhandenen Gebäude. Die Untere Naturschutzbehörde des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main befürwortet ausnahmsweise eine Herausnahme aus dem GrünGürtel, weil die Fläche aktuell eingezäunt, von der Goethe-Universität genutzt und damit für die Allgemeinheit unzugänglich ist. Die eigentliche freie Landschaft beginnt erst hinter dem geplanten Bebauungsbereich. Darüber hinaus ist mit der Bebauung eine Zurücknahme der Zaunanlage und die Herstellung eines öffentlich zugänglichen Platzbereiches verbunden, welcher - gegenüber dem heutigen Zustand - eine verbesserte Zugangssituation zum Freiraum darstellt. Dieser Platzbereich verbleibt im GrünGürtel. Der zu entlassende Bereich befindet sich in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Eine Anfrage bezüglich des positiven Ausgangs eines Antragsverfahrens zur Löschung des Flurstückes aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Regierungspräsidiums Darmstadt wurde gestellt und von diesem in Aussicht gestellt. Die Bereitstellung einer Kompensationsfläche gemäß der GrünGürtel- Verfassung, I. GrünGürtel-Charta, erfolgt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 515, Preungesheim Ost. Die Ersatzfläche hat eine Größe von 4,3 ha. Die Auswahl und Eignung der Fläche als Kompensationsfläche zugunsten des GrünGürtels genau an dieser Stelle gründet sich zum einen auf ihre hohe ökologische Wertigkeit, die 2012 vom Umweltamt in einem Gutachten dargestellt worden ist - insbesondere die Streuobst- und weiteren alten Baumbestände betreffend. Darüber erfährt der GrünGürtel, der hier nördlich der A661 bereits ausgewiesen ist, mit dieser Kompensation auch südlich der A661 eine beginnende Arrondierung, die in westliche und südliche Richtung weitere Entwicklungspotenziale zeigt. Der hier teilweise außerhalb des GrünGürtels verlaufende Radrundweg erfährt im Abschnitt der Huswertstraße eine Einbindung in den GrünGürtel. B. Alternativen Eine Alternativlösung für den Bau eines Studentenwohnheimes und gleichzeitigem Verbleib der Fläche im GrünGürtel zeigt sich nicht. C. Lösung Zustimmende Beschlussfassung D. Kosten Keine Anlage 1_Karte (ca. 182 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 22.08.2017, OA 182 Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Antrag vom 21.08.2017, OF 356/10