Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheimes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M
146 Betreff:
Herausnahme einer Fläche aus dem GrünGürtel zugunsten des Baus eines
Studentenwohnheimes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.1991, §§ 83 und 85
I. Eine Fläche von 4.093 Quadratmetern (Grundstück
"Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück
72/21) wird aus dem GrünGürtel Frankfurt am Main herausgenommen. II. Laut GrünGürtel- Verfassung aus dem Jahr 1991
kann dies mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgen, wenn zugleich
Grundstücke von mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität dem
GrünGürtel neu zugeordnet werden. Dies erfolgt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans B 515 "Preungesheim-Ost", in Teilbereichen
der Festsetzungen "Öffentliche Grünfläche" und "Dauerkleingärten" am Nordrand
des Bebauungsplanes. Die genaue Abgrenzung der Ersatzfläche ist in der Karte im
Anhang dargestellt. Sie umfasst das 4,3 ha große Gelände nördlich und südlich
der A661, das im Norden und Osten durch die Huswertstraße, im Süden durch die
Straße Am Lausberg und im Westen durch die Grenze des Geltungsbereichs des
Bebauungsplanes Nr. 515 begrenzt wird. III. Der Magistrat wird beauftragt, den Antrag
beim Regierungspräsidium Darmstadt zur Teillöschung der entsprechenden Fläche
aus dem Landschaftsschutzgebiet gem. Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung Auf dem Flurstück an der Ginnheimer Landstraße,
Gemarkung Bockenheim, soll ein Studentenwohnheim durch das Studentenwerk
Frankfurt realisiert werden. Die Bauaufsicht sieht die Möglichkeit der
Bebaubarkeit für diese Universitäts- affine Nutzung aufgrund des
rechtswirksamen Bebauungsplanes mit der Festsetzung "Johann-Wolfgang-Goethe
Universität, Institut für Leibesübungen" sowie der Lage des Gebäudes in der
örtlichen Bauflucht der vorhandenen Gebäude. Die Untere Naturschutzbehörde des Magistrates der
Stadt Frankfurt am Main befürwortet ausnahmsweise eine Herausnahme aus dem
GrünGürtel, weil die Fläche aktuell eingezäunt, von der Goethe-Universität
genutzt und damit für die Allgemeinheit unzugänglich ist. Die eigentliche freie
Landschaft beginnt erst hinter dem geplanten Bebauungsbereich. Darüber hinaus
ist mit der Bebauung eine Zurücknahme der Zaunanlage und die Herstellung eines
öffentlich zugänglichen Platzbereiches verbunden, welcher - gegenüber dem
heutigen Zustand - eine verbesserte Zugangssituation zum Freiraum darstellt.
Dieser Platzbereich verbleibt im GrünGürtel. Der zu entlassende Bereich befindet sich in der Zone
I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt
am Main". Eine Anfrage bezüglich des positiven Ausgangs eines Antragsverfahrens
zur Löschung des Flurstückes aus dem Landschaftsschutzgebiet beim
Regierungspräsidiums Darmstadt wurde gestellt und von diesem in Aussicht
gestellt. Die Bereitstellung einer
Kompensationsfläche gemäß der GrünGürtel- Verfassung, I. GrünGürtel-Charta,
erfolgt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 515, Preungesheim Ost.
Die Ersatzfläche hat eine Größe von 4,3 ha. Die
Auswahl und Eignung der Fläche als Kompensationsfläche zugunsten des
GrünGürtels genau an dieser Stelle gründet sich zum einen auf ihre hohe
ökologische Wertigkeit, die 2012 vom Umweltamt in einem Gutachten dargestellt
worden ist - insbesondere die Streuobst- und weiteren alten Baumbestände
betreffend. Darüber erfährt der GrünGürtel, der hier nördlich der A661 bereits
ausgewiesen ist, mit dieser Kompensation auch südlich der A661 eine beginnende
Arrondierung, die in westliche und südliche Richtung weitere
Entwicklungspotenziale zeigt. Der hier teilweise außerhalb des GrünGürtels
verlaufende Radrundweg erfährt im Abschnitt der Huswertstraße eine Einbindung
in den GrünGürtel. B. Alternativen Eine Alternativlösung für den Bau eines
Studentenwohnheimes und gleichzeitigem Verbleib der Fläche im GrünGürtel zeigt
sich nicht. C. Lösung Zustimmende Beschlussfassung D. Kosten Keine Anlage 1_Karte (ca.
182 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
22.08.2017, OA 182
Antrag vom 29.08.2017,
OF 345/2
Antrag vom
21.08.2017, OF
356/10 dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2017, OM 2166
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 10
Versandpaket: 02.08.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 146 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE. (= Ablehnung) 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 146 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE.
und BFF (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Ablehnung)
14. Sitzung des OBR 2
am 21.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage M 146 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Der
Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den
Ortsbeirat einzuladen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
14. Sitzung des OBR
10 am 22.08.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung OA 182 2017
1. Der Vorlage
M 146 wird unter Hinweis auf OA 182 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 356/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (=
Ablehnung) 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 182 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme)
sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 146 und OA 182 = Annahme)
16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 45
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 182 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL
(= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung); FRANKFURTER (=
Enthaltung) 15. Sitzung des OBR 2
am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt.
2. a) Die
Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat
erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des
Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (=
Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (=
Annahme); Piraten (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1710, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 23 20