Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST
2061
Betreff: Herausnahme von
Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch Der in der Anregung genannte
Magistratsvortrag M 146 vom 31.07.2017 stellt hinsichtlich der Herausnahme
eines eng begrenzten Areals (0,4 ha) aus dem GrünGürtel wie auch mit Blick auf
die Definition einer Ersatzfläche eine punktuelle - einem ganz bestimmten
Umstand geschuldete - Einzelfallentscheidung dar. Dieser Vorgang kann weder als
Grundlage für eine pro-aktive Suche nach Siedlungsflächen im GrünGürtel
herangezogen werden, noch Beispiel gebend dafür sein, die in der Anregung
aufgezählten, vermeintlich sich bietenden Beispiele weiterer Flächentausche für
Wohnbebauung zu prüfen. Der Magistrat wird daher die Anregung zur
Herausnahme von Flächen aus dem GrünGürtel zugunsten von Wohnungsbau mit
Flächentausch nicht umsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.08.2017, OA 182