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Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2061 Betreff: Herausnahme von Flächen aus dem Grüngürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch Der in der Anregung genannte Magistratsvortrag M 146 vom 31.07.2017 stellt hinsichtlich der Herausnahme eines eng begrenzten Areals (0,4 ha) aus dem GrünGürtel wie auch mit Blick auf die Definition einer Ersatzfläche eine punktuelle - einem ganz bestimmten Umstand geschuldete - Einzelfallentscheidung dar. Dieser Vorgang kann weder als Grundlage für eine pro-aktive Suche nach Siedlungsflächen im GrünGürtel herangezogen werden, noch Beispiel gebend dafür sein, die in der Anregung aufgezählten, vermeintlich sich bietenden Beispiele weiterer Flächentausche für Wohnbebauung zu prüfen. Der Magistrat wird daher die Anregung zur Herausnahme von Flächen aus dem GrünGürtel zugunsten von Wohnungsbau mit Flächentausch nicht umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.08.2017, OA 182