Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ Frankfurt a. M. Sossenheim Räumliche Festlegung des Projektgebietes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M
140 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale
Stadt" Frankfurt a. M. Sossenheim Räumliche Festlegung des
Projektgebietes 1. Das Projektgebiet von
Frankfurt a. M. Sossenheim wird als Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung im
Programm "Soziale Stadt" festgelegt. Die vorläufige räumliche Abgrenzung des
Projektgebietes ist in der Anlage dargestellt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die städtebauliche
Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt a. M. Sossenheim" Ende des Jahres 2017 in das
Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen wurde. Bereits im Jahr
2017 wurden Städtebaufördermittel von Bund und Land in Höhe von 111.000 Euro zu
Kosten von 180.000 Euro bewilligt. Damit besteht in den nächsten neun Jahren
die Möglichkeit, weitere Fördermittel zu beantragen. 3. Der Magistrat wird beauftragt für das
Projektgebiet "Frankfurt a. M. Sossenheim" ein integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept gemäß §171e Abs. 4 BauGB zu erarbeiten und
Steuerungsstrukturen aufzubauen, die ein abgestimmtes Verwaltungshandeln
gewährleisten, die Mitwirkung der Akteure des privaten und gemeinnützigen
Sektors sowie die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Begründung: A. Zielsetzung Der in der Anlage als Projektgebiet festgelegte
Bereich Sossenheims umfasst eine Fläche von ca. 159 ha mit einer
Bevölkerungszahl von ca. 10.000 Einwohnern. (Der gesamte Stadtteil umfasst 600
ha und 16.000 Einwohner). Mit Bescheid des Landes vom 16.11.2017 wurde eben
genanntes Projektgebiet als städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt a. M.
Sossenheim" in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen.
Grundlage hierfür war ein entsprechender Antrag des Magistrats mit der
Beschreibung der örtlichen Problemlagen und Chancen, sowie der
Gebietsfestlegung.
Die Lebensqualität in Sossenheim
soll investiv und nachhaltig entwickelt bzw. verbessert werden. Dazu gehören
Ergänzungen der Infrastruktur, die Erneuerung eines Teils der Wohnanlagen und
die Verbesserung des Verkehrs und der Erschließung, sowie die Vernetzung der
Freizeit- und Grünflächen. Zu dieser Vernetzung gehört insbesondere auch die
Verbindung zwischen dem kleinen alten Ortskern und den Siedlungen, allein schon
um die öffentliche Infrastruktur besser zu erschließen und auszulasten. Für
individuelle Freiraumbedürfnisse soll die Aufenthaltsqualität in den Straßen
und Plätzen und in den halböffentlichen Naturräumen hergestellt bzw.
aufgewertet werden. Absicht der Stadterneuerung Sossenheim ist die Verankerung
des Stadtteils im Bewusstsein der Gesamtstadt und als Ziel der Naherholung,
auch im Sinne einer Imageverbesserung. B. Alternativen - Keine - C. Lösung Nach der Aufnahme des Projektgebietes Sossenheim in
das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" ist zunächst ein Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten, welches
Handlungsfelder, Entwicklungspotentiale, Einzelmaßnahmen und den Einsatz
finanzieller Mittel, entsprechend der oben genannten Zielsetzungen, bestimmt.
Es dient als Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sowie als planerische
Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des
Städtebauförderprogramms und wird unter Beteiligung der Stadtteilbewohner sowie
der lokalen Akteure erarbeitet. Gleichzeitig kann die vorläufige
Gebietsumgrenzung im Zuge der Erarbeitung des ISEK angepasst werden. Die finale
Gebietsumgrenzung muss so gewählt werden, dass sich innerhalb ihrer Grenzen
alle für den Stadtteil relevanten Räume, Infrastrukturen und Institutionen
befinden, in die im Zuge der städtebaulichen Stabilisierung investiert werden
sollte. Das Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept (ISEK) wird den Stadtverordneten zur Beschlussfassung
vorgelegt. Als weiteres Instrument einer
integrierten Quartiersentwicklung ist es notwendig zeitnah ein
Quartiersmanagement als Koordinierungsstelle mit Verortung im Stadtteil zu
installieren. Dies dient der frühzeitigen niedrigschwelligen Beteiligung der
Bewohner und dem Aufbau einer nachhaltigen Bewohnerorganisation. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Im Rahmen der Antragstellung für die Programmaufnahme
wurden Gesamtkosten für den zehnjährigen Förderzeitraum bzw. den 15-jährigen
Durchführungszeitraum in Höhe von ca. 16 Mio. € dargestellt. Bei einer
durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% wäre hierin ein Anteil von
Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von ca. 9.870 T€
enthalten. Somit wären über den gesamten Förderzeitraum ca. 6.100 T€ von
städtischer Seite zu finanzieren. Im Rahmen des ISEK wird eine Kosten- und
Finanzierungsübersicht erstellt, anhand derer der finanzielle Umfang der
Gesamtmaßnahme konkreter umrissen wird. Mit Programmaufnahme im Jahr 2017 war bereits eine
erste Bewilligung von Städtebaufördermitteln über 111.000 € verbunden. Die
Stadt hat sich an den Ausgaben mit einem Anteil von 69.000 € zu
beteiligen. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der
Jahresraten Der
Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2017 bis 2026 (zehn Förderjahre)
festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2018 bis
voraussichtlich 2029. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen - entfällt - 4. Jahresfolgekosten - entfällt - 5. Jahreserträge - entfällt - 6. Leistungen Dritter Zuweisungen von Bund und Land 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - entfällt - 8. Sonstiges - entfällt - Anlage _Lageplan (ca. 2,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
11.09.2018, OA 296
Antrag vom
07.09.2018, OF
797/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.07.2022, M 115
Vortrag des Magistrats vom
15.08.2022, M 129
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6
am 11.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 296 2018
1. Der Vorlage
M 140 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 296 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 797/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 296 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen BFF
und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 296) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 140 = Annahme)
24. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.09.2018, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 296 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Annahme im Rahmen OA 296) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen
LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION und FRANKFURTER (M 140 und OA 296 = Annahme)
25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 296 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 296)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 140 und OA 296 = Annahme)
27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO II, TOP 28
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 296 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 296)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3177, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018 Aktenzeichen: 51