Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ Frankfurt a. M. Sossenheim Räumliche Festlegung des Projektgebietes
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 140
Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Frankfurt a. M. Sossenheim Räumliche Festlegung des Projektgebietes
- Das Projektgebiet von Frankfurt a. M. Sossenheim wird als Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung im Programm "Soziale Stadt" festgelegt. Die vorläufige räumliche Abgrenzung des Projektgebietes ist in der Anlage dargestellt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt a. M. Sossenheim" Ende des Jahres 2017 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen wurde. Bereits im Jahr 2017 wurden Städtebaufördermittel von Bund und Land in Höhe von 111.000 Euro zu Kosten von 180.000 Euro bewilligt. Damit besteht in den nächsten neun Jahren die Möglichkeit, weitere Fördermittel zu beantragen.
- Der Magistrat wird beauftragt für das Projektgebiet "Frankfurt a. M. Sossenheim" ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß §171e Abs. 4 BauGB zu erarbeiten und Steuerungsstrukturen aufzubauen, die ein abgestimmtes Verwaltungshandeln gewährleisten, die Mitwirkung der Akteure des privaten und gemeinnützigen Sektors sowie die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Begründung: A. Zielsetzung Der in der Anlage als Projektgebiet festgelegte Bereich Sossenheims umfasst eine Fläche von ca. 159 ha mit einer Bevölkerungszahl von ca. 10.000 Einwohnern. (Der gesamte Stadtteil umfasst 600 ha und 16.000 Einwohner). Mit Bescheid des Landes vom 16.11.2017 wurde eben genanntes Projektgebiet als städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Frankfurt a. M. Sossenheim" in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen. Grundlage hierfür war ein entsprechender Antrag des Magistrats mit der Beschreibung der örtlichen Problemlagen und Chancen, sowie der Gebietsfestlegung. Die Lebensqualität in Sossenheim soll investiv und nachhaltig entwickelt bzw. verbessert werden. Dazu gehören Ergänzungen der Infrastruktur, die Erneuerung eines Teils der Wohnanlagen und die Verbesserung des Verkehrs und der Erschließung, sowie die Vernetzung der Freizeit- und Grünflächen. Zu dieser Vernetzung gehört insbesondere auch die Verbindung zwischen dem kleinen alten Ortskern und den Siedlungen, allein schon um die öffentliche Infrastruktur besser zu erschließen und auszulasten. Für individuelle Freiraumbedürfnisse soll die Aufenthaltsqualität in den Straßen und Plätzen und in den halböffentlichen Naturräumen hergestellt bzw. aufgewertet werden. Absicht der Stadterneuerung Sossenheim ist die Verankerung des Stadtteils im Bewusstsein der Gesamtstadt und als Ziel der Naherholung, auch im Sinne einer Imageverbesserung. B. Alternativen - Keine - C. Lösung Nach der Aufnahme des Projektgebietes Sossenheim in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" ist zunächst ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten, welches Handlungsfelder, Entwicklungspotentiale, Einzelmaßnahmen und den Einsatz finanzieller Mittel, entsprechend der oben genannten Zielsetzungen, bestimmt. Es dient als Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sowie als planerische Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des Städtebauförderprogramms und wird unter Beteiligung der Stadtteilbewohner sowie der lokalen Akteure erarbeitet. Gleichzeitig kann die vorläufige Gebietsumgrenzung im Zuge der Erarbeitung des ISEK angepasst werden. Die finale Gebietsumgrenzung muss so gewählt werden, dass sich innerhalb ihrer Grenzen alle für den Stadtteil relevanten Räume, Infrastrukturen und Institutionen befinden, in die im Zuge der städtebaulichen Stabilisierung investiert werden sollte. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) wird den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt. Als weiteres Instrument einer integrierten Quartiersentwicklung ist es notwendig zeitnah ein Quartiersmanagement als Koordinierungsstelle mit Verortung im Stadtteil zu installieren. Dies dient der frühzeitigen niedrigschwelligen Beteiligung der Bewohner und dem Aufbau einer nachhaltigen Bewohnerorganisation. D. Kosten
- Investitionsbedarf Im Rahmen der Antragstellung für die Programmaufnahme wurden Gesamtkosten für den zehnjährigen Förderzeitraum bzw. den 15-jährigen Durchführungszeitraum in Höhe von ca. 16 Mio. € dargestellt. Bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% wäre hierin ein Anteil von Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von ca. 9.870 T€ enthalten. Somit wären über den gesamten Förderzeitraum ca. 6.100 T€ von städtischer Seite zu finanzieren. Im Rahmen des ISEK wird eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt, anhand derer der finanzielle Umfang der Gesamtmaßnahme konkreter umrissen wird. Mit Programmaufnahme im Jahr 2017 war bereits eine erste Bewilligung von Städtebaufördermitteln über 111.000 € verbunden. Die Stadt hat sich an den Ausgaben mit einem Anteil von 69.000 € zu beteiligen.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten Der Förderzeitraum durch Bund und Land ist von 2017 bis 2026 (zehn Förderjahre) festgelegt. Der Finanzierungsbedarfszeitraum erstreckt sich von 2018 bis voraussichtlich
- Zugehörige Folgeinvestitionen - entfällt -
- Jahresfolgekosten - entfällt -
- Jahreserträge - entfällt -
- Leistungen Dritter Zuweisungen von Bund und Land
- Stellenplanmäßige Auswirkungen - entfällt -
- Sonstiges - entfällt - Anlage _Lageplan (ca. 2,2 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 11.09.2018, OA 296 Antrag vom 07.09.2018, OF 797/6
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
25
OBR 6
TO I, TOP 38
Anregung OA 296 2018 1. Der Vorlage M 140 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 296 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 797/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
16
1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 296 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION
Ablehnung:
BFF Frankfurter
Sitzung
24
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 7
1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 296 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP
Ablehnung:
BFF FRAKTION
Sitzung
25
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 31
1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 296 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
BFF Frankfurter
Sitzung
27
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 28
1. Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 296 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
BFF Frankfurter