Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim"
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" stellt gemäß § 171e Abs. 4 BauGB die Ziele und Maßnahmen im Stadterneuerungsgebiet "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" dar. II. Das Fördergebiet "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" wird räumlich gemäß § 171e Abs. 3 BauGB auf den im ISEK festgelegten Bereich als finaler Fördergebietsumgriff festgesetzt. III. Die erforderlichen Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 4.072 T€ stehen unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.008247 Programm "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim", zur Verfügung, werden bewilligt und freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 3.872 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.008247 sowie 200 T€ im Ergebnishaushalt (PSP 1.13.01.07.14) zur Verfügung stehen. b) das ISEK 49 Einzelmaßnahmen enthält, für deren Umsetzung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 31.198 T€ geschätzt wird und bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca. 18.719 T€ gerechnet wird. c) ca. 91 % der Mittel im IPG und ca. 9 % der Mittel im Ergebnishaushalt verausgabt werden und die zukünftige Haushaltsplanung ab 2022 ff entsprechend angepasst wurde. d) in der Produktgruppe 13.01 insgesamt Ausgabenansätze in Höhe von 16.000 T€ und Einnahmenansätze aus Fördermitteln in Höhe von 4.796 T€ geplant wurden. Die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 15.198 T€ werden in zukünftigen Haushalten bereitgestellt. e) bisher 860 T€ (516 T€ konsumtiv und 343 T€ investiv) verausgabt und 499 T€ (Stand 31.12.2021) an Fördermitteln vereinnahmt wurden. f) Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" im November 2017 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgenommen wurde und im Rahmen der Neuausrichtung der Städtebauförderung in 2020 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" überführt wurde. g) mit den verwaltungsinternen Planungsvorarbeiten und der Ausschreibung mit Blick auf das Ende des Förderzeitraums schon parallel zur Antragstellung begonnen wurde. h) für das Projekt "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" bisher (Zeitraum 2017-2021) bereits Zuschussförderungen von insgesamt 2.237 T€ (entspricht 3.580 T€ förderfähige Gesamtkosten) bewilligt worden sind. i) auf eine separate städt. Richtlinie verzichtet wird, da alle Zuwendungen aus dem Förderprogramm an private Dritte der geltenden Landesrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) entsprechen (s. Anlage). V. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und den Stadtverordneten Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind den Stadtverordneten entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. b) innerhalb des Förderzeitraums (bis 2026) alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
GRÜNE, CDU, SPD, LINKEN, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
GRÜNE, CDU, SPD, LINKEN, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF
GRÜNE, CDU, SPD, LINKEN, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung)