Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim"
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" stellt gemäß § 171e Abs. 4 BauGB die Ziele und Maßnahmen im Stadterneuerungsgebiet "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" dar. II. Das Fördergebiet "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" wird räumlich gemäß § 171e Abs. 3 BauGB auf den im ISEK festgelegten Bereich als finaler Fördergebietsumgriff festgesetzt. III. Die erforderlichen Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 4.072 T€ stehen unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.008247 Programm "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim", zur Verfügung, werden bewilligt und freigegeben. IV. Es dient zur Kenntnis, dass a) Mittel zur weiterführenden Planung sowie für die Maßnahmen Quartiersmanagement, Projektsteuerung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 3.872 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.008247 sowie 200 T€ im Ergebnishaushalt (PSP 1.13.01.07.14) zur Verfügung stehen. b) das ISEK 49 Einzelmaßnahmen enthält, für deren Umsetzung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 31.198 T€ geschätzt wird und bei einer durchschnittlichen Förderquote von ca. 60% mit Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes in Höhe von insgesamt ca. 18.719 T€ gerechnet wird. c) ca. 91 % der Mittel im IPG und ca. 9 % der Mittel im Ergebnishaushalt verausgabt werden und die zukünftige Haushaltsplanung ab 2022 ff entsprechend angepasst wurde. d) in der Produktgruppe 13.01 insgesamt Ausgabenansätze in Höhe von 16.000 T€ und Einnahmenansätze aus Fördermitteln in Höhe von 4.796 T€ geplant wurden. Die darüber hinaus notwendigen Mittel in Höhe von 15.198 T€ werden in zukünftigen Haushalten bereitgestellt. e) bisher 860 T€ (516 T€ konsumtiv und 343 T€ investiv) verausgabt und 499 T€ (Stand 31.12.2021) an Fördermitteln vereinnahmt wurden. f) Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" im November 2017 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgenommen wurde und im Rahmen der Neuausrichtung der Städtebauförderung in 2020 in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" überführt wurde. g) mit den verwaltungsinternen Planungsvorarbeiten und der Ausschreibung mit Blick auf das Ende des Förderzeitraums schon parallel zur Antragstellung begonnen wurde. h) für das Projekt "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" bisher (Zeitraum 2017-2021) bereits Zuschussförderungen von insgesamt 2.237 T€ (entspricht 3.580 T€ förderfähige Gesamtkosten) bewilligt worden sind. i) auf eine separate städt. Richtlinie verzichtet wird, da alle Zuwendungen aus dem Förderprogramm an private Dritte der geltenden Landesrichtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) entsprechen (s. Anlage). V. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage dieses Beschlusses für die jeweiligen investiven Einzelmaßnahmen eine baureife Planung zu erstellen und den Stadtverordneten Beschlussvorlagen zur Bau- und Finanzierung vorzulegen. Für Investitionskostenzuschüsse an Dritte sind den Stadtverordneten entsprechende Finanzierungsvorlagen vorzulegen. b) innerhalb des Förderzeitraums (bis 2026) alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.
Begründung
A. Allgemeines
Sossenheim wurde 2017 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgenommen. Die Aufnahme in das Programm eröffnet die Möglichkeit, mit Hilfe von Fördermitteln von Bund und Land, die Defizite im Stadtteil durch gezielte und aufeinander abgestimmte Maßnahmen abzubauen und so einen positiven Wandel für den Stadtteil zu erreichen. Das Programm läuft 10 Jahre und endet nach Ablauf der Verstetigungsphase voraussichtlich 2031.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die Voraussetzung für die anteilige Förderung der Projekte durch Bund und Land ist die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für ein räumlich zweckmäßig festgelegtes Gebiet. Das ISEK soll für alle Beteiligten nachvollziehbar darstellen, wie die Projektvorschläge mit Beteiligung der Bewohnerschaft entwickelt wurden und wie diese im Rahmen des Programms umgesetzt werden können.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Das ISEK "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" verfolgt das Ziel, das Fördergebiet im Sinne einer ganzheitlichen sowie nachhaltigen Aufwertung und Entwicklung unter Akzeptanz und Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokaler Akteure zu verbessern und zu stabilisieren. Zudem hat es den Anspruch, ziel- und handlungsorientiert, ganzheitlich, offen und prozesshaft zu sein.
D. Klimaschutz
Die Bewohnerschaft, die verschiedenen Ämter und Fachbereiche der Stadt Frankfurt am Main sowie die Akteure der unterschiedlichen Handlungsfelder wurden an der Erarbeitung des ISEK beteiligt. Das ISEK stellt die gemeinsam erarbeitete Analyse der Ausgangslage, der Bedarfe, Herausforderungen und Potenziale im Fördergebiet dar. Auf dieser Basis wurden 49 Projektideen und Maßnahmen entwickelt, die den folgenden acht Handlungsfeldern zugeordnet sind: I. Aktivierung und Beteiligung II. Städtebauliche Stabilisierung und Entwicklung III. Wohnen und Wohnumfeld IV. Verkehr und Mobilität V. Bildung, soziale und kulturelle Infrastruktur VI. Lokale Ökonomie und Beschäftigung VII. Umwelt, Klima und Gesundheit VIII. Image und nachbarschaftliches Zusammenleben.