Neugestaltung des 'Spielplatzes Schaumburger Straße' - Planung und Umsetzung der Maßnahme Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' Frankfurt-Sossenheim: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
I. Der Baumaßnahme zur Neugestaltung des Spielplatzes Schaumburger Straße im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms 'Sozialer Zusammenhalt (ehemals 'Soziale Stadt') Frankfurt am Main - Sossenheim', wird zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Neugestaltungsmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 582 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm für die Baumaßnahme Mittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.008247 Programm 'Sozialer Zusammenhalt' Sossenheim in Höhe von 582 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2021 bereits 25 T€ für vorbereitende Untersuchungen, Planungen und Bürgerbeteiligung verausgabt wurden; b) die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; c) das erforderliche Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (kurz: ISEK-Sossenheim), gemäß § 171e Abs. 4 BauGB, im Entwurf fertiggestellt ist und derzeit dem Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) zur Vorabgenehmigung vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorliegt. d) die o.g. Maßnahme Bestandteil des ISEK-Sossenheim ist und die Umsetzung im Vorgriff auf die Beschlussfassung zum ISEK erfolgt. e) die o. g. Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' förderfähig ist. Bei den berechneten Gesamtkosten in Höhe v. 582 T€ beträgt der Anteil der Förderung von ca. 60 % durch Bund-Länder-Mittel rund 349 T€. f) die Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 58 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 23 T€ gegenüberstehen; g) die vorhandenen Flächen zum 31.12.2020 einen Restbuchwert in Höhe von 0,- € aufweisen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Aufnahme des Stadtteils Sossenheim in das Bund-Länder-Förderprogramm 'Soziale Stadt' (seit 01.01.2020 'Sozialer Zusammenhalt') erfolgte mit Zuwendungsbescheid vom 16.11.2017. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten § 3177 vom 27.09.2018 wurde die vorläufige Gebietsabgrenzung des Fördergebietes 'Soziale Stadt Sossenheim' festgelegt. Mit dem Haushalt 2019 wurde das Programmgebiet 'Soziale Stadt Sossenheim', mit der Projektnummer 5.008247 und einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 16 Mio. € in das Investitionsprogramm aufgenommen. Der Entwurf des ISEK Sossenheim ist fertiggestellt und liegt derzeit dem Fördermittelgeber, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, zur Vorabgenehmigung vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vor. Das ISEK dient als Steuerungs- und Koordinierungsinstrument sowie als planerische Grundlage und Umsetzungsinstrument für die Durchführung des Städtebauförderprogramms und wurde unter Beteiligung der Stadtteilbewohner und lokaler Akteure erarbeitet.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die bestehende Spielfläche ist aufgrund des dringenden Sanierungsbedarfes kaum bespielbar und nicht gefahrenfrei nutzbar. Vor dem Hintergrund begrenzter Grün- und Freiflächen in Sossenheim, der Verfügbarkeit städtischer Liegenschaften und den rechtsgültigen planungsrechtlichen Festsetzungen besteht zu der dringend notwendigen Sanierung und Neugestaltung keine Alternative.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Spielfläche befindet sich auf einer von drei öffentlichen Grünflächen in der Henri-Dunant-Siedlung zwischen Schaumburger Straße, Edith-Stein-Schule und Dunantring und ist sehr zentral gelegen. Die Gesamtfläche des Spielplatzes beträgt ca. 2.000 qm. Die derzeit bestehenden Spielgeräte werden abgebaut. Dabei werden Holzpodeste aus einem Bestandsspielgerät als Sitzpodeste in einer Chillout-Zone auf dem Hügel wiederverwendet werden. Auch die derzeit vorhandenen Findlinge finden als Sitzgelegenheiten rund um den Kleinkindspielbereich eine Wiederverwendung. Die Wegeführung soll in Teilbereichen aufgrund der Hainbuchenwurzeln angepasst werden.
D. Klimaschutz
Auf der westlichen Teilfläche des Spielplatzes wird der Kleinkindspielbereich integriert. Dort ist eine unterfahrbare bzw. inklusive Sandspielküche, ein Spielhäuschen und eine Sandspielwand mit verschiedenen Angeboten und Durchblicken vorgesehen. Im nordöstlichen Teil des Kleinkindspielbereiches wird ein Teil des Aushubs zu einem kleinen Hügel (Höhe ca. 1,0 m) modelliert, der für eine Kleinkindrutsche mit Rampe und Podest verwendet wird. Südlich davon, im Schatten des großen Ahorns ist zudem eine Schaukelanlage mit Eltern-Kind-Schaukel und Schalensitz geplant.