Neugestaltung des 'Spielplatzes Schaumburger Straße' - Planung und Umsetzung der Maßnahme Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' Frankfurt-Sossenheim: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
I. Der Baumaßnahme zur Neugestaltung des Spielplatzes Schaumburger Straße im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms 'Sozialer Zusammenhalt (ehemals 'Soziale Stadt') Frankfurt am Main - Sossenheim', wird zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Neugestaltungsmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 582 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm für die Baumaßnahme Mittel in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung unter der Projektdefinition 5.008247 Programm 'Sozialer Zusammenhalt' Sossenheim in Höhe von 582 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2021 bereits 25 T€ für vorbereitende Untersuchungen, Planungen und Bürgerbeteiligung verausgabt wurden; b) die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; c) das erforderliche Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (kurz: ISEK-Sossenheim), gemäß § 171e Abs. 4 BauGB, im Entwurf fertiggestellt ist und derzeit dem Fördermittelgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) zur Vorabgenehmigung vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorliegt. d) die o.g. Maßnahme Bestandteil des ISEK-Sossenheim ist und die Umsetzung im Vorgriff auf die Beschlussfassung zum ISEK erfolgt. e) die o. g. Maßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm 'Sozialer Zusammenhalt' förderfähig ist. Bei den berechneten Gesamtkosten in Höhe v. 582 T€ beträgt der Anteil der Förderung von ca. 60 % durch Bund-Länder-Mittel rund 349 T€. f) die Finanzierung der jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 58 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 23 T€ gegenüberstehen; g) die vorhandenen Flächen zum 31.12.2020 einen Restbuchwert in Höhe von 0,- € aufweisen.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme