Sossenheim: Siedlung „Westpark“ in die Gebietsumgrenzung „Soziale Stadt Sossenheim“ aufnehmen
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Bericht des Magistrats vom 21.12.2018, B 403
Betreff: Sossenheim: Siedlung "Westpark" in die Gebietsumgrenzung "Soziale Stadt Sossenheim" aufnehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3177 - OA 296/18 OBR 6 - Der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem § 3177 vom 27.09.2018 antragsgemäß beschlossene Vortrag des Magistrats M 140 vom 10.08.2018 grenzt das Soziale Stadt Gebiet Sossenheim zunächst in genau dem Umgriff ab, mit welchem die Aufnahme des Projektgebietes in das Städtebauförderprogramm beim Land beantragt wurde. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Gebietsabgrenzung. Für die Durchführung des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt Sossenheim wird zunächst, wie im M-Vortrag M 140 bereits erläutert, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, dessen Ergebnisse den Stadtverordneten zum Beschluss vorgelegt werden. Im Rahmen der Erarbeitung der ISEK wird die vorläufige Gebietsabgrenzung erneut überprüft und ggf. angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch der Bereich der Siedlung "Westpark" mitbetrachtet werden. Die finale Gebietsabgrenzung wird so gewählt, dass sich innerhalb ihrer Grenzen alle für den Stadtteil relevanten Räume, Infrastrukturen und Institutionen befinden, in die im Zuge der städtebaulichen Stabilisierung investiert werden sollte. Der Magistrat wird im Rahmen der Beschlussvorlage zum ISEK über die endgültige Gebietsabgrenzung erneut berichten.