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BW 023 Lahmeyerbrücke - Ersatzneubau hier: Vorplanungsbeschluss

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.10.2016, M 185 Betreff: BW 023 Lahmeyerbrücke - Ersatzneubau hier: Vorplanungsbeschluss I. Der Vorplanung des Ersatzneubaus der Lahmeyerbrücke, BW 023, als Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und der Siedlung Riederwald mit barrierefreien Rampen, wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf dieser Planungsgrundlage die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI) zu erarbeiten und diese mit der DB Netz AG und der Hafenbahn abzustimmen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der GVFG-Förderung ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen sowie c) eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) gemäß der vorliegenden Kostenschätzung nach Leistungsphase 2 HOAI für die Realisierung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf ca. 5.423.000 € brutto geschätzt wird, b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen Mittel (Leistungsphasen 3 und 4) in Höhe von 142.000 € in der Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen -, Projektdefinition 5.002663 - Programm Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke zur Verfügung stehen; bisher bereits Planungskosten in Höhe von 46.694,75 € verausgabt wurden, c) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms 2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes (Zustandsnote 3,5) eine hohe Priorität hat, d) im Zuge der Herstellung der barrierefreien Rampen ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist. Begründung: A - Zielsetzung Die Lahmeyerbrücke befindet sich im Osten der Stadt Frankfurt am Main in den Stadtteilen Ostend und Riederwald. Das Bauwerk überquert 3 Gleise der DB Netz AG sowie 4 Gleise der Hafenbahn. Die Lahmeyerbrücke verbindet die Ortsteile Fechenheim und Riederwald. Sie dient als Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und der Riederwaldsiedlung. Des Weiteren kann die Riederwaldsiedlung durch die Lahmeyerbrücke von den Straßenbahnlinien 11 und 12 erschlossen werden. Der Hafenbahnbetrieb wurde im Jahr 2007 eingestellt und seitdem wird das Bauwerk nur noch als Verbindung für Fußgänger und Radfahrer genutzt. Die Zuwegung im Norden erfolgt über einen asphaltierten Weg von der Iselinstraße her kommend mit einer Breite von ca. 1,5 - 2,0 m, der parallel zum ehemaligen Gleis verläuft und beidseitig von einem Rohrgeländer begrenzt wird. Des Weiteren bindet von Westen her eine Böschungstreppe in den Weg ein. Auf der südlichen Seite der Brücke geht der Gehweg im Anschluss an die Brücke in einen asphaltierten Weg über, der dann über eine Treppe in die Hanauer Landstraße einmündet. Im jetzigen Zustand ist keine Barrierefreiheit vorhanden. Die Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 aus dem Jahre 2009 ergab eine ungenügende Zustandsnote des Bauwerkszustandes. Es wurden diverse Schäden festgestellt, wonach die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Der bauliche Zustand und das verkehrsplanerische Erfordernis zum Erhalt der Wegebeziehung veranlasste den Magistrat, die Lahmeyerbrücke in das Brückenbauprogramm 2015 - 2019 aufzunehmen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §6148 wurde dem Vortrag des Magistrats M61 zum Brückenbauprogramm am 16.07.2015 zugestimmt. Somit wurde der Magistrat beauftragt, eine Grunderneuerung des Bauwerks vorzunehmen und eine barrierefreie Verbindung der Ortsteile Fechenheim und Riederwald herzustellen. B - Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes, gibt es zum Ersatzneubau keine Alternative. In unmittelbarer Nähe ist keine adäquate Wegeverbindung vorhanden. In einer Variantenuntersuchung wurden drei Varianten (Hängebrücke mit Pylon, Integrale Stahlverbundbrücke und Einfeldträgerkette) untersucht. Dabei wurden Aspekte wie die Kosten des Ersatzneubaus, Kosten der Unterhaltung, Eingriffe aus stadtplanerischer Sicht, Bauablauf, Kompatibilität mit den Projekten Nordmainische S-Bahn sowie Verlängerung Ferdinand-Happ-Straße betrachtet und bewertet. Als Vorzugsvariante wurde die Stahlverbundbrücke als integrales Bauwerk mit drei Brückenfeldern ausgewählt C - Lösung Der Bau des neuen Bauwerks und der anschließenden Wege ist für 2019-2020 vorgesehen. Die neue Brücke wird westlich der alten Brücke hergestellt. Nach Fertigstellung werden die Wegeanbindungen in die Iselinstraße im Norden und die Hanauer Landstraße im Süden über barrierefreie Rampen hergestellt. Das Bestandsbauwerk wird im Anschluss zurückgebaut. Die Wegebeziehung wird während der Bauzeit solange wie möglich aufrechterhalten. Die Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden berücksichtigt. Der bestehende Radweg entlang des nördlichen Widerlagers wird angepasst. Die geplante Höhe der Brücke wird durch die freizuhaltenden Lichtraumprofile der geplanten Nordmainischen S-Bahn, sowie der Fernbahn bestimmt. Die Wegeanbindung im Norden erfolgt über einen 4,0 m breiten Geh-und Radweg bis zur Iselinstraße, wobei einerseits der vorhandene Bahndamm mit einer Längsneigung von ca. 2 % genutzt wird und andererseits die jetzige Rampe entsprechend den Erfordernissen der Barrierefreiheit entsprechend ertüchtigt wird. Im vorderen Bereich (hinter dem nördlichen Widerlager) ermöglicht eine Treppe den Anschluss an den bahnparallelen Geh- und Radweg. Die südliche Anbindung erfolgt bis an die Hanauer Landstraße. Der Weg über Rampe-Zwischenpodeste wird barrierefrei mit einer Breite von 4,0 m an die Hanauer Landstraße angebunden. Die bestehende Treppe wird bis zum neuen Weg verlängert. Bei der Trassierung der Wege müssen die Vorgaben zu den Ausgleichsmaßnahmen des Projektes Nordmainische S-Bahn berücksichtigt werden. Im Zuge des Brückenbaus und der Herstellung der Rampen sowie der Wegeanbindungen sind Eingriffe in den Baumbestand im Bereich der Böschungen unvermeidbar. Auf Grundlage einer landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) wird in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt ein entsprechender Ausgleich vorgesehen. D - Kosten Nach der Kostenschätzung addieren sich die Kosten für die bauliche Umsetzung wie folgt: Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1 Verkehrsflächen 926.900,00 € 2 Ingenieurbauwerk/ Brücke 1.964.748,90 € 3 besondere Anlagen und Kosten (Abbruch der alten Brücke, Bahntechnik, Leitungsumverlegung) 396.750,00 € Baukosten netto 3.288.398,90 € Baunebenkosten 428.921,60 € Herstellungskosten (netto) 3.781.658,73 € Mehrwertsteuer 19% 718.515,16 € Herstellungskosten (brutto) 4.500.173,89 € Grunderwerbskosten 923.000,00 € Gesamtkosten 5.423.173,89 € Die Investition geht ausschließlich in das Infrastrukturvermögen der Stadt Frankfurt am Main ein. Eine Kostenbeteiligung der DB AG sowie der HFM erfolgt nicht. Ein Großteil der zu beanspruchenden Flächen befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Im Bereich der Bahndämme ist Grunderwerb zu tätigen. Die entsprechenden Flächen befinden sich in der Vermögensverwaltung der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM). Die Grunderwerbskosten richten sich nach dem Verkehrswert bzw. Bodenrichtwerten der Stadt Frankfurt am Main. Anlage _Grundriss_Schnitte (ca. 1,1 MB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 127 KB) Anlage _Wegeanbindung_Nord (ca. 1,6 MB) Anlage _Wegeanbindung_Sued (ca. 2,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 138 Vortrag des Magistrats vom 20.03.2020, M 53 Vortrag des Magistrats vom 09.12.2022, M 215 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 05.10.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 185 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 185 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 757, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 6