BW 023 Lahmeyerbrücke - Ersatzneubau hier: Vorplanungsbeschluss
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 04.10.2016, M
185 Betreff: BW 023 Lahmeyerbrücke - Ersatzneubau
hier: Vorplanungsbeschluss I. Der Vorplanung des Ersatzneubaus der
Lahmeyerbrücke, BW 023, als Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und der
Siedlung Riederwald mit barrierefreien Rampen, wird entsprechend den
vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf dieser Planungsgrundlage die Entwurfs- und
Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI) zu erarbeiten und diese
mit der DB Netz AG und der Hafenbahn abzustimmen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im
Sinne der GVFG-Förderung ist und ggf. einen Antrag auf Förderung zu stellen
sowie c) eine Bau- und Finanzierungsvorlage
zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) gemäß der vorliegenden Kostenschätzung nach
Leistungsphase 2 HOAI für die Realisierung der Maßnahme der
Gesamtinvestitionsbedarf auf ca. 5.423.000 € brutto geschätzt wird,
b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen
Mittel (Leistungsphasen 3 und 4) in Höhe von 142.000 € in der
Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen -, Projektdefinition 5.002663 - Programm
Abbau Sanierungsstau Ingenieurbauwerke zur Verfügung stehen; bisher bereits
Planungskosten in Höhe von 46.694,75 € verausgabt wurden, c) die Brücke Bestandteil des Brückenbauprogramms
2015 - 2019 ist (M 61 vom 24.04.2015) und aufgrund des ungenügenden
Bauwerkszustandes (Zustandsnote 3,5) eine hohe Priorität hat, d) im Zuge der Herstellung der barrierefreien Rampen
ein Eingriff in den Baumbestand unvermeidlich ist.
Begründung: A - Zielsetzung Die Lahmeyerbrücke befindet sich im Osten der Stadt
Frankfurt am Main in den Stadtteilen Ostend und Riederwald. Das Bauwerk
überquert 3 Gleise der DB Netz AG sowie 4 Gleise der Hafenbahn. Die Lahmeyerbrücke verbindet die Ortsteile Fechenheim
und Riederwald. Sie dient als Verbindung zwischen der Hanauer Landstraße und
der Riederwaldsiedlung. Des Weiteren kann die Riederwaldsiedlung durch die
Lahmeyerbrücke von den Straßenbahnlinien 11 und 12 erschlossen werden. Der Hafenbahnbetrieb wurde im Jahr 2007 eingestellt
und seitdem wird das Bauwerk nur noch als Verbindung für Fußgänger und
Radfahrer genutzt.
Die Zuwegung im Norden erfolgt
über einen asphaltierten Weg von der Iselinstraße her kommend mit einer Breite
von ca. 1,5 - 2,0 m, der parallel zum ehemaligen Gleis verläuft und
beidseitig von einem Rohrgeländer begrenzt wird. Des Weiteren bindet von Westen
her eine Böschungstreppe in den Weg ein. Auf der südlichen Seite der Brücke
geht der Gehweg im Anschluss an die Brücke in einen asphaltierten Weg über, der
dann über eine Treppe in die Hanauer Landstraße einmündet. Im jetzigen Zustand ist keine Barrierefreiheit
vorhanden. Die Brückenhauptprüfung nach DIN 1076
aus dem Jahre 2009 ergab eine ungenügende Zustandsnote des
Bauwerkszustandes. Es wurden diverse Schäden festgestellt, wonach die
Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr gegeben ist. Der bauliche Zustand und das verkehrsplanerische
Erfordernis zum Erhalt der Wegebeziehung veranlasste den Magistrat, die
Lahmeyerbrücke in das Brückenbauprogramm 2015 - 2019 aufzunehmen. Mit dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §6148 wurde dem Vortrag des
Magistrats M61 zum Brückenbauprogramm am 16.07.2015 zugestimmt. Somit wurde der
Magistrat beauftragt, eine Grunderneuerung des Bauwerks vorzunehmen und eine
barrierefreie Verbindung der Ortsteile Fechenheim und Riederwald
herzustellen. B - Alternativen Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes, gibt es
zum Ersatzneubau keine Alternative. In unmittelbarer Nähe ist keine adäquate
Wegeverbindung vorhanden. In einer Variantenuntersuchung wurden drei Varianten
(Hängebrücke mit Pylon, Integrale Stahlverbundbrücke und Einfeldträgerkette)
untersucht. Dabei wurden Aspekte wie die Kosten des Ersatzneubaus, Kosten der
Unterhaltung, Eingriffe aus stadtplanerischer Sicht, Bauablauf, Kompatibilität
mit den Projekten Nordmainische S-Bahn sowie Verlängerung Ferdinand-Happ-Straße
betrachtet und bewertet. Als Vorzugsvariante wurde die Stahlverbundbrücke als
integrales Bauwerk mit drei Brückenfeldern ausgewählt C - Lösung Der Bau des neuen Bauwerks und der anschließenden
Wege ist für 2019-2020 vorgesehen. Die neue Brücke wird westlich der alten
Brücke hergestellt. Nach Fertigstellung werden die Wegeanbindungen in die
Iselinstraße im Norden und die Hanauer Landstraße im Süden über barrierefreie
Rampen hergestellt. Das Bestandsbauwerk wird im Anschluss zurückgebaut. Die
Wegebeziehung wird während der Bauzeit solange wie möglich aufrechterhalten.
Die Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden berücksichtigt. Der bestehende
Radweg entlang des nördlichen Widerlagers wird angepasst. Die geplante Höhe der Brücke wird durch die
freizuhaltenden Lichtraumprofile der geplanten Nordmainischen S-Bahn, sowie der
Fernbahn bestimmt.
Die Wegeanbindung im Norden
erfolgt über einen 4,0 m breiten Geh-und Radweg bis zur Iselinstraße, wobei
einerseits der vorhandene Bahndamm mit einer Längsneigung von ca. 2 %
genutzt wird und andererseits die jetzige Rampe entsprechend den Erfordernissen
der Barrierefreiheit entsprechend ertüchtigt wird. Im vorderen Bereich (hinter
dem nördlichen Widerlager) ermöglicht eine Treppe den Anschluss an den
bahnparallelen Geh- und Radweg. Die südliche Anbindung erfolgt bis an die Hanauer
Landstraße. Der Weg über Rampe-Zwischenpodeste wird barrierefrei mit einer
Breite von 4,0 m an die Hanauer Landstraße angebunden. Die bestehende Treppe
wird bis zum neuen Weg verlängert. Bei der Trassierung der Wege müssen die
Vorgaben zu den Ausgleichsmaßnahmen des Projektes Nordmainische S-Bahn
berücksichtigt werden. Im Zuge des Brückenbaus und der Herstellung der
Rampen sowie der Wegeanbindungen sind Eingriffe in den Baumbestand im Bereich
der Böschungen unvermeidbar. Auf Grundlage einer landschaftspflegerischen
Begleitplanung (LBP) wird in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und
dem Grünflächenamt ein entsprechender Ausgleich vorgesehen. D - Kosten Nach der Kostenschätzung addieren sich die Kosten für
die bauliche Umsetzung wie folgt:
Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1 Verkehrsflächen
926.900,00
€ 2 Ingenieurbauwerk/
Brücke 1.964.748,90 €
3 besondere Anlagen und Kosten (Abbruch der alten Brücke,
Bahntechnik, Leitungsumverlegung) 396.750,00 €
Baukosten netto 3.288.398,90 € Baunebenkosten 428.921,60 €
Herstellungskosten (netto) 3.781.658,73 €
Mehrwertsteuer 19% 718.515,16 €
Herstellungskosten (brutto) 4.500.173,89 €
Grunderwerbskosten 923.000,00
€ Gesamtkosten 5.423.173,89 € Die Investition geht ausschließlich in das
Infrastrukturvermögen der Stadt Frankfurt am Main ein. Eine Kostenbeteiligung
der DB AG sowie der HFM erfolgt nicht. Ein Großteil der zu beanspruchenden Flächen befindet
sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Im Bereich der Bahndämme ist
Grunderwerb zu tätigen. Die entsprechenden Flächen befinden sich in der
Vermögensverwaltung der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM).
Die Grunderwerbskosten richten sich nach dem Verkehrswert bzw. Bodenrichtwerten
der Stadt Frankfurt am Main. Anlage
_Grundriss_Schnitte (ca.
1,1 MB) Anlage
_Uebersichtslageplan (ca.
127 KB) Anlage
_Wegeanbindung_Nord (ca.
1,6 MB) Anlage
_Wegeanbindung_Sued (ca.
2,8 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.08.2018, M 138
Vortrag des
Magistrats vom 20.03.2020, M 53
Vortrag des
Magistrats vom 09.12.2022, M 215
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 11
Versandpaket: 05.10.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4
am 01.11.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 185 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) 5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER;
CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
6. Sitzung des OBR 11
am 07.11.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 185 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
6. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 45
Beschluss: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 757, 8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 6