Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main (Schulbezirkssatzung)
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Die Neufassung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt gemäß § 143 Abs. 1 des Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom
- April 2023 (GVBl. I S. 234) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die folgenden Anpassungen der Grundschulbezirke werden beschlossen. 2.1 Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes der Grundschule Europaviertel mit der Hellerhofschule. 2.2 Aufhebung eines bestehenden Überschneidungsgebietes am Riedberg und Neuzuschnitt der Schulbezirke der Grundschule Riedberg, der Marie-Curie-Schule und der Judith-Kerr-Schule. 2.3 Anpassung der Schulbezirksgrenzen zwischen der Valentin-Senger-Schule und der Theobald-Ziegler-Schule.
- Der Magistrat ist beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 HSchG das Weitere zu veranlassen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 4.1 aufgrund des § 143 HSchG in der zuletzt geänderten Fassung vom
- April 2023 (GVBl. I S. 234 in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
- März 2005 - zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften vom
- Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93) - für die Grundschulen und Schulen mit Grundstufen in Frankfurt am Main Schulbezirke gebildet werden. 4.2 mit dem integrierten Schulentwicklungsplan 2020-2029 (§ 2380 vom 20.10.2022 - M 91-) eine vorgezogene Anpassung von einzelnen Grundschulbezirken beschlossen wurde. 4.3 die Neufassung der Satzung nach den sechs Bildungsregionen gegliedert ist. 4.4 die Schulnummern in die Neufassung der Satzung aufgenommen sind. 4.5 die Neufassung der Satzung in textlicher und kartographischer Darstellung erfolgt. 4.6 die Anpassungen der Grundschulbezirke mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, den jeweiligen Schulleitungen und den Ortsbeiräten abgestimmt sind. 4.7 über die Gestattung des Besuchs einer anderen als der nach Satzung zuständigen Grundschule oder Schule mit Grundstufe das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger entscheidet. 4.8 die Neufassung der Satzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
23
23. Sitzung Ausschuss für Bildung und Schulbau
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF
23
23. Sitzung Ausschuss für Bildung und Schulbau
TO I
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF
25
25. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
Einstimmige Annahme
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt BFF