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Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7915 entstanden aus Vorlage: OF 1179/10 vom 14.12.2025 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975) Vorgang: OM 7251/25 OBR 10; ST 1975/25 Mit Stellungnahme vom 24.11.2025, ST 1975, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 unter anderem mit, dass es sich bei dem Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg um Teilstörungen gehandelt habe. Es seien nur einzelne Leuchten betroffen gewesen. Die Störungen konnten mithilfe der Rufbereitschaft zeitnah behoben werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er diese Aussagen vor dem Hintergrund der Angaben von Anwohnenden dahin gehend bewertet, dass 1. die Beleuchtung in großen Teilen des Holunderwegs und der Flensburger Straße ausfiel, also jeweils viele Häuser hiervon betroffen waren; 2. die Beleuchtung mehrere Nächte ausfiel. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich irritiert über die relativierende Einschätzung des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975
Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7682 entstanden aus Vorlage: OF 1101/9 vom 19.10.2025 Betreff: Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße Durch eine temporäre Baustelle im Kreuzungsbereich Marbachweg/Mierendorffstraße ist ein Abbiegen in die Mierendorffstraße derzeit nicht möglich. Viele Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, halten deshalb direkt auf dem Marbachweg in Höhe der Baustelle, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Dieses Halten im ohnehin schon engen Kreuzungsbereich führt zu erheblichen Behinderungen, insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer. Diese sind gezwungen, riskante Ausweichmanöver vorzunehmen, wodurch es zu gefährlichen Situationen kommt. Das rücksichtslose Halten auf der Fahrbahn stellt somit einen gravierenden Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend, insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, in diesem Bereich verstärkte Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7682 entstanden aus Vorlage: OF 1101/9 vom 19.10.2025 Betreff: Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße Durch eine temporäre Baustelle im Kreuzungsbereich Marbachweg/Mierendorffstraße ist ein Abbiegen in die Mierendorffstraße derzeit nicht möglich. Viele Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, halten deshalb direkt auf dem Marbachweg in Höhe der Baustelle, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Dieses Halten im ohnehin schon engen Kreuzungsbereich führt zu erheblichen Behinderungen, insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer. Diese sind gezwungen, riskante Ausweichmanöver vorzunehmen, wodurch es zu gefährlichen Situationen kommt. Das rücksichtslose Halten auf der Fahrbahn stellt somit einen gravierenden Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, umgehend, insbesondere zu den Zeiten des Schulbeginns und Schulendes, in diesem Bereich verstärkte Verkehrskontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2064
Radverkehr in der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261 entstanden aus Vorlage: OF 1104/10 vom 18.08.2025 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18; OM 4161/19 OBR 10; ST 1171/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich in den letzten zehn Jahren für Radfahrende die Verkehrs- bzw. Gefahrenlage in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und dem Marbachweg entwickelt hat. Begründung: Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg (ST 2282) mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe, aufgehoben. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Anfragen und Beschwerden von Radfahrenden, dass sie bedrängt oder gar genötigt würden. Es besteht große Unsicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2082 Beratung im Ortsbeirat: 10
Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle „Walter-Kolb-Siedlung“
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7253 entstanden aus Vorlage: OF 1089/10 vom 13.08.2025 Betreff: Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle "Walter-Kolb-Siedlung" Der Magistrat wird gebeten, den bereits vorhandenen Mülleimer durch einen größeren zu ersetzen. Begründung: Auf dem Parkplatz am Ende vom Marbachweg (hinter Hausnummer 70) stehen oft Autos mit To-go-Essen. Der Abfall landet in dem vorhandenen Mülleimer, der dafür zu klein ist. Auch ist immer wieder zu sehen, dass Müll aus den Schrebergärten (Einweggrillgeschirr) in dem Mülleimer landet. Auch auf dem Weg zur Haltestelle wird der Mülleimer hierfür gerne genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1826
Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251 entstanden aus Vorlage: OF 1085/10 vom 19.08.2025 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen (insbesondere der Mainova AG) gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso die Straßenbeleuchtung sowohl in der Flensburger Straße (Juni/Juli) als auch im Holunderweg (August) jeweils über einen längeren Zeitraum nicht funktionierte; 2. wieso nach Angaben von Bürgerinnen und Bürgern deren Nachfragen unbeantwortet blieben; 3. wie solche Vorkommnisse künftig vermieden werden sollen. Begründung: Ein tagelanger Ausfall der Straßenbeleuchtung kann nicht hingenommen werden. Des Weiteren sollten besorgte Bürgerinnen und Bürger wenigstens über die Umstände informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975
Leere Baumscheibe Marbachweg 344
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1042/9 vom 10.06.2025 Betreff: Leere Baumscheibe Marbachweg 344 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der gefällte Baum vor dem Grundstück Marbachweg 344 nicht nachgepflanzt werden kann und welche Rolle dabei die vermutlich vorhandenen Versorgungsleitungen spielen. Darüber hinaus wird er gebeten zu prüfen, welche Alternativen existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2047 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 06.04.2025 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es bauliche Maßnahmen gibt, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße zu erschweren und die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstraße und der Flensburger Straße. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281
Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 06.04.2025 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es bauliche Maßnahmen gibt, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße zu erschweren und die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstraße und der Flensburger Straße. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122
Installation eines Druckknopfes für Passanten an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6134 entstanden aus Vorlage: OF 833/9 vom 26.10.2024 Betreff: Installation eines Druckknopfes für Passanten an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße, direkt vor dem Café Brot und Freunde , einen Druckknopf für Passanten zu installieren. Begründung: Der Marbachweg wird insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden von vielen Fußgängern frequentiert, da er einen wichtigen Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule, aber auch der Anne-Frank-Schule darstellt. Aktuell fehlt an dieser Stelle der notwendige Druckknopf, um die Ampel für Fußgänger zu betätigen, was die Sicherheit der Kinder und anderen Passanten erheblich gefährdet. Die Installation eines Druckknopfes an der Fußgängerampel ermöglicht es Fußgängern, die Ampel gezielt für die Überquerung der Straße zu aktivieren. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern fördert auch die Zugänglichkeit der Ampelanlage für alle Nutzergruppen, einschließlich älterer Menschen und Personen mit Behinderungen. Moderne Druckknöpfe sind zudem oft mit akustischen Signalen ausgestattet, die blinden oder sehbehinderten Menschen helfen, den richtigen Zeitpunkt zum Überqueren der Straße zu erkennen. Angesichts der hohen Frequentierung und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken ist eine zeitnahe Umsetzung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 402 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
Gießener Straße - Überschwemmungen
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1865 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Postbankgebäude im Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5547 entstanden aus Vorlage: OF 796/10 vom 08.04.2024 Betreff: Postbankgebäude im Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und insbesondere bis wann die von der Bildungsdezernentin im Rahmen der Fragestunde der letzten Stadtverordnetenversammlung in Aussicht gestellten und erforderlichen a) energetischen Sanierungen; b) bisher fehlenden gedeckten und ungedeckten Sportflächen im und am denkmalgeschützten Postbankgebäude bzw. auf dem Gelände realisiert werden sollen. Begründung: Die Frankfurter Bildungsdezernentin erstaunte die Anwesenden einmal mehr mit ihren Aussagen zu den von ihr verantworteten Anmietungen, Investitionen bzw. Leerständen, so auch zum denkmalgeschützten Postbankgebäude im Marbachweg. Das Postbankgebäude soll künftig zwei integrierte Gesamtschulen mit entsprechend vielen Jugendlichen beherbergen. Im Ortsbezirk 10 gibt es bekanntlich keine freien Überkapazitäten in den vorhandenen gedeckten oder ungedeckten Sportflächen, zumal bereits hier zu viele Schulen ohne eigene Sportflächen bestehen. Rasche Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30
Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
Anregung vom 08.12.2022, OA 294 entstanden aus Vorlage: OF 406/9 vom 20.10.2022 Betreff: Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Toilette an der Haltestelle "Ginnheim", wie in dem Vortrag vom 04.11.2022, M 174 unter Punkt l) genannt, zu streichen. Stattdessen ist die Errichtung einer Toilettenanlage in der Liste unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "19. VGF-Station Ginnheim: Bestands- oder Systemtoilette"; 2. die Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Stadtteil Dornbusch unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "20. Am Haus Dornbusch: Bestands-, Vertrags- oder Systemtoilette". Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat hat den Bedarf bereits seit Längerem erkannt und beantragt. Der Magistrat hatte auf das Toilettenkonzept verwiesen. Dieses sieht jedoch nur eine Prüfung vor. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, die Priorisierung gegenüber der Ursprungsfassung der Vorlage M 174 zu erhöhen. Hintergrund: Es handelt sich hier bereits um einen stark frequentierten Umstiegsknotenpunkt, der durch zusätzliche ÖPNV-Haltestellen im Zuge des Ausbaus der Strecken der S 6 und der U 4 noch deutlich ausgebaut wird. Die nächste öffentliche Toilette befindet sich zwar im Luftlinienumkreis des Wasserspielplatzes Niddapark; für die Versorgung dieses Standorts ist sie jedoch nicht geeignet, da die durch die Bahnstrecke eingeschränkte Wegebeziehung circa zweieinhalb Kilometer Umweg (Hin- und Rückweg zum Bahnhof Ginnheim) erfordert. Außerdem könnten bestehende Anlagen der VGF am Bahnhof erweitert werden. Zu 2.: Die Bedarfsanalyse des ABI zeigt im Ergebnisbericht einen Bedarf an der Kreuzung Miquelallee/Eschersheimer Landstraße und in der Nähe der Kreuzung Marbachweg/Eschersheimer Landstraße auf. Beide Bedarfe wurden bei den Maßnahmen, die in der Magistratsvorlage genannt werden, nicht berücksichtigt. Da der Ortsbeirat seit Jahren auf eine Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich "Haus Dornbusch" drängt, sich hier bereits öffentliche Gebäude befinden und ein erfolgreich etablierter Wochenmarkt stattfindet, sieht der Ortsbeirat diesen Standort als gute Option für die Installation einer öffentlichen Toilette und verweist auf die hohe Zahl von Menschen, die an dieser Stelle den ÖPNV nutzen, den Einzelhandel frequentieren oder sich im öffentlichen Raum aufhalten, denen diese Maßnahme zugutekäme. Leider blieb der Vortrag auch eine Antwort schuldig, warum die identifizierten Bedarfe nicht berücksichtigt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 238 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 29 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 354 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 186 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 91-22
Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2036 entstanden aus Vorlage: OF 296/10 vom 18.04.2022 Betreff: Rillenplatten an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Abfahrt der Brücke über die A 661 Ende Marbachweg z. B. Rillenplatten als Aufmerksamkeitserreger und Abbremser für den Radverkehr verlegt werden können. Begründung: Nach der Wegnahme der Drängelgitter wurde die Geschwindigkeit der Radfahrenden brückenabwärts sehr beschleunigt. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit zu Fuß gehenden Personen, die unter anderem aus den Schrebergärten treten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2316 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 863 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Bewohnerparkplätze im Siedlungsbereich Rohlederstraße/Flensburger Straße/Schleswiger Straße in Eckenheim
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5866 entstanden aus Vorlage: OF 943/10 vom 23.02.2020 Betreff: Bewohnerparkplätze im Siedlungsbereich Rohlederstraße/Flensburger Straße/Schleswiger Straße in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Bewohnerparken im Karree des Siedlungsbereichs im Südwesten Eckenheims in der Rohlederstraße, Schleswiger Straße und Flensburger Straße eingerichtet werden kann. Darüber hinaus wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Kosten würden für die Anwohner für welchen Zeitraum entstehen? 2. Sieht sich der Magistrat in der Lage, dies kontinuierlich zu überwachen und gegebenenfalls zu sanktionieren? Begründung: In diesem Bereich der Siedlung existieren sehr wenige Abstellmöglichkeiten für Pkw, Garagen sind ebenfalls keine vorhanden. Von Anwohnerinnen und Anwohnern ist zu beobachten, dass in letzter Zeit die wenigen Stellflächen häufig von auswärtigen Pendlerinnen und Pendlern zum Park-and-ride-Parken genutzt werden. Dadurch werden Halteverbote missachtet und Pkw von Anwohnerinnen und Anwohnern, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden so abgestellt, dass Notfall- und Feuerwehrfahrzeuge wenig Chancen haben, mit ihren Rettungsfahrzeugen durchzukommen. Der Radverkehr gegen die Einbahnstraßen in den drei schmalen Straßen ist ebenfalls häufig durch wildes Parken gefährdet, da ein Ausweichen des entgegenkommenden Verkehrs nur durch Auffahren auf den Bürgersteig möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 959 Aktenzeichen: 61 1
Planungen zur Bebauung am Straßenbahndepot in der Schwabstraße in Eckenheim?
Antrag vom 18.10.2015, OF 882/10 Betreff: Planungen zur Bebauung am Straßenbahndepot in der Schwabstraße in Eckenheim? Vorgang: V 1256/15 OBR 10; ST 695/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Planungen hinsichtlich einer Bebauung des obigen Areals oder Nebenbauten vorgesehen sind und den Ortbeirat zeitnah und informieren und einzubinden. Die nachfolgend angeführte Antwort des Dezernats (Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main) in der ST 695 ist in keinster Weise aufschlussreich: "...Planungen zur Bebauung des Straßenbahndepots in der Schwabstraße in Eckenheim? ..." (...) "...Zurzeit wird der Betriebshof (Straßenbahndepot in Eckenheim) für betriebliche Zwecke durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH genutzt. Planungen hinsichtlich einer Bebauung sind vom Magistrat derzeit nicht vorgesehen." Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr beunruhigt und fragen sich, warum die genutzten Neben-bauten von den Vereinen - z. B. Heimatverein Eckenheim oder KRÄTSCHER bereits vor längeren geräumt werden mussten? Ist der Verkauf des Anwesens - zumindest im Bereich des Nebenbaus rechts vom Depot - beispielsweise an gewerbliche Nutzer/innen vorgesehen? Begründung: Der Baustellenverkehr und ggf. die Aufhebung / Änderung der bisherigen Einbahnstraßenregelungen im gesamten Wohnquartier mit den größtenteils sehr engen Straßen und unübersichtlichen Straßen von der Eckenheimer Landstraße/ Ausläufer Jean-Monnet-Straße bis zum Marbachweg/ Flensburger Straße über Rohleder-, Schleswiger- und Eckernförder Straße könnten erhebliche Auswirkungen in Bezug auf Verkehrslärm, Parksituation etc. für die Bewohnerinnen und Bewohner haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.02.2015, V 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 695 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1490 2015 Die Vorlage OF 882/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07
Antrag vom 21.04.2012, OF 244/10 Betreff: Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu überprüfen, ob eine Verlegung des Wahllokals von der Anne-Frank-Schule im Ortsbezirk 9 in die Kita 67 in der Eckernförder Straße - also auch mehr in die Nähe der Wählerinnen und Wähler - in den Ortsbezirk 10 möglich ist. Begründung: Die Wählerinnen und Wähler der Eckernförder Str., der Flensburger Straße, der Schwabstr., Schleswiger Str. sowie von Teilen der Eckenheimer Landstr. und des Marbachwegs, müssen i. d. R. eine erhebliche Wegstrecke durch den Park oder den Marbachweg entlang zurücklegen, um in das zuständige Wahllokal in der Anne-Frank-Schule zu gelangen. Der Großteil der Wahlberechtigten der o. g. Straßen wurde im Rahmen des barrierefreien Zugangs dem Wahllokal in der Fritz-Tarnow-Straße seinerzeit neu zugeordnet. Für viele - z. B. ältere und gehbeeinträchtigte Anwohner/innen stellt die Entfernung allerdings eine neue Barriere dar, da nicht jeder der Betroffenen über einen PKW verfügt bzw. mit dem Rad oder zu Fuß ins Wahllokal gelangen kann. Für eine weitere Anzahl der Wähler/innen aus dem OBZ 10 ist selbst die Wöhlerschule näher gelegen, in der die Bürger/innen des Ortsbezirks 9 wählen gehen. Die Briefwahl stellt zwar grundsätzlich eine Alternative dar, sollte aber nicht die Norm sein. Die Identifikation mit dem Ortsbezirk geht zudem vollends verloren, zumal die Wahlbeteiligung der letzten OB-Wahl hier lag unter 20% und damit unter dem städtischen Durchschnitt. Die Kita 67 in der Eckernförder Straße wäre für sämtliche Wähler/innen näher gelegen und zudem auch barrierefrei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 378 2012 Die Vorlage OF 244/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2339 entstanden aus Vorlage: OF 591/10 vom 10.05.2008 Betreff: Parksituation im Bereich Schwabstraße, Flensburger Straße, Rohlederstraße und Eckernförder Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, die Parksituation im Bereich Schwabstraße/Flensburger Straße/ Rohlederstraße/ Eckernförder Straße zu verbessern. Folgende Maßnahmen wären besonders sinnvoll: 1. Wiederherstellung der Markierung der Parkbuchten in der Schwabstraße. 2. Ausweisung separater Parkbuchten in der Flensburger Straße zwischen Eckernförder Straße und Marbachweg. 3. Versetzung des Verkehrszeichens 238 (Halteverbot) in der Eckernförder Straße im Bereich der Kindertagesstätte um ca. 6 Meter in Richtung Wendebereich. 4. Das Parken in der Kurve der Rohlederstraße in Höhe des Hauses mit der Nummer 8B sollte vollständig verhindert werden. 5. Generelles Parkverbot für Lkw in der gesamten Siedlung. 6. Damit die Häuser in der Flensburger und der Eckernförder Straße für Rettungsfahrzeuge wieder zugänglich werden, sollte erwogen werden, Falschparker in den Abendstunden verstärkt zu kontrollieren. Bei dieser Gelegenheit könnte das Areal gleichzeitig auch auf im Straßenraum abgestellte, abgemeldete Fahrzeuge und dauerhaft abgestellte Camper hin überprüft werden. Begründung: Anwohner der Straßen Schwabstraße, Flensburger Straße und Eckernförder Straße beschweren sich zunehmend darüber, dass in ihren Straßen in jeder denkbaren Weise verbotswidrig geparkt wird. Dieser Zustand ist über den Status einer Unannehmlichkeit hinaus gefährlich, weil es für Rettungsfahrzeuge zunehmend schwierig wird, Teile des Areals anzufahren. Als Fußgänger ist es de facto unmöglich geworden, zum Beispiel die Flensburger Straße entlangzugehen, da auf beiden Seiten der Straße Fahrzeuge aufgesattelt parken. Einige Probleme lassen sich dadurch entschärfen, dass man den Verkehrsteilnehmern deutlicher anzeigt, wo sie parken können. Das gilt insbesondere in den Bereichen, in denen entweder schräg geparkt wird oder Autos aufgesattelt geparkt werden, obwohl auf der Straße hinreichend Platz wäre. Die Situation verschärft sich in den Bereichen, wo es nicht möglich ist, durch "technische" Lösungen ein regelgerechtes Verhalten zu erzwingen - zum Beispiel durch den Einsatz von Pollern. Das ist zum Beispiel in Kurven der Fall, in denen das Parken verboten ist, die aber dennoch zugeparkt werden. In diesen Fällen ist es sinnvoll, verstärkt zu kontrollieren. Ein gleiches gilt für Fahrzeuge - egal, ob es sich um Autos oder Motorräder handelt -, die im Straßenraum abgestellt werden, obwohl sie keine gültige Zulassung haben. Das Abstellen von Campinganhängern im öffentlichen Verkehrsraum über zwei Wochen hinaus ist ohnedies gemäß § 12 Abs. 3b StVO verboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2008, ST 1282 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße
Anregung vom 11.03.2008, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 536/10 vom 15.02.2008 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: ST 1068/02, ST 392/06 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße, im Bereich der Flensburger Straße einen Überweg für Fußgänger und Radfahrer einzurichten. Mittelfristig ist eine Ampelanlage in diesem Bereich vorzusehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die vorgenannte Ampelanlage gegebenenfalls bei Ausbau des Marbachweges für den Straßenbahnring der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt werden kann. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, 1. warum in der Stellungnahme vom 14.03.2006, ST 392, "eine" sichere Querung an der Einmündung Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße als ausreichend angesehen wird; 2. wie in der Stellungnahme vom 28.06.2002, ST 1068, festgestellt werden kann, dass "an der angesprochenen Örtlichkeit kein besonderer Querungsbedarf für Fußgänger besteht." Nach den vom Gesetzgeber geforderten Kriterien werden für die Anlage eines Fußgängerüberwegs mindestens 50-100 Fußgänger pro Stunde an einem durchschnittlichen Werktag gefordert. Es wird offenbar ohne Messergebnis spekuliert, "dass dieser Wert bei weitem nicht erreicht wird"; 3. warum abweichend von dieser Regelung auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und der Raimundstraße im Abstand von jeweils ca. 100 Metern mehrere Fußgängerüberwege eingerichtet wurden, während dies auf dem Marbachweg nicht möglich sein soll. Seit langem fordern Anwohner und Geschäftsleute einen Überweg. Das Überqueren des viel befahrenen Marbachwegs ist ohne einen sicheren Überweg in diesem Bereich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens sehr gefährlich. Insbesondere Kinder sind völlig überfordert. Wiederholt ist zu hören, dass es auf dem sehr langen Teilstück ohne reguläre Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer zu gefährlichen Situationen mit Kindern gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2008, ST 1132 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1303 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3783, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.04.2008 Aktenzeichen: 61 1
Ideen
Einrichtung E-Ladesäulen auf öff. Parkplatz/park&ride, Feuerwehrstraße, Marbachweg, Ecke Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Einrichtung E-ladesäulen Parkplatz Feuerwehrstraße/Ecke Marbachweg/Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.