Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board vom 28.11.2022 - zur Erhöhung der Grundfinanzierung "Top-Up"
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 12 auf die Tagesordnung II der 37. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Die Zielsetzung der Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board (ISSB) ist es, die Grundfinanzierung für das Jahr 2024 zu erhöhen. Dies geschieht, um den unerwartet gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen, die durch den erhöhten Aufwand im Zusammenhang mit der internationalen Abstimmung und Implementierung der ISSB-Standards entstanden sind. Gleichzeitig wird die wesentliche Rolle des Frankfurter ISSB-Büros in Bezug auf die Kohärenz mit EU-Vorgaben und den Austausch mit dem Finanzplatz Frankfurt betont.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Lösung besteht in der Erhöhung der Grundfinanzierung des ISSB durch ein "Top-Up" für das Jahr 2024 (für die Jahre 2025 und 2026 wird eine weitere Verwaltungsvereinbarung abzuschließen sein). Dafür wird eine zusätzliche Förderung von jeweils maximal 2 Millionen Euro p.a. durch die beteiligten Parteien (Bund, Land Hessen und Stadt Frankfurt am Main) bereitgestellt, die im Verhältnis 42,5 % (Bund), 37,5 % (Land Hessen) und 20 % (Stadt Frankfurt) aufgeteilt wird. Diese zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, die gestiegenen Kosten zu decken, die insbesondere durch die Abstimmung und Implementierung der ISSB-Standards entstanden sind.
D. Klimaschutz
Die Gesamtkosten der Erhöhung der Grundfinanzierung ("Top-Up") betragen maximal 2 Millionen Euro für das Jahr 2024. Diese Kosten werden wie folgt aufgeteilt: · Bund: 42,5 % = maximal 850.000 Euro · Land Hessen: 37,5 % = maximal 750.000 Euro · Stadt Frankfurt am Main: 20 % = maximal 400.000 Euro. Sollten sich die im Finanzierungsplan der Zuwendungsempfängerin veranschlagten Ausgaben reduzieren, werden die Zuwendungen anteilig angepasst. Unabhängig davon besteht die ursprüngliche Finanzierungverpflichtung von maximal 400.000 € p.a. weiter.