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Ansiedlung des International Sustainability Standards Board (ISSB) in Frankfurt am Main hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über die Anschubfinanzierung

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 103 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

In der Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird eine wichtige Aufgabe gesehen, um das Potential der Finanzmärkte für die nachhaltige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu heben. Auf Basis von Nachhaltigkeitsinformationen kann die Finanzwirtschaft fundierte Entscheidungen treffen, um negative Klimaauswirkungen zu verhindern, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und die Kapitalströme zukunftsfähig auszurichten. Auf nationaler wie internationaler Ebene kommt der Verfügbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen und deren Vergleichbarkeit große Bedeutung zu. Auf dem Weg zur internationalen Konvergenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird dem neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) eine zentrale Rolle zukommen. Die neu zu gründende ISSB-Stiftung soll künftig auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung international anerkannte Standards schaffen, die den Finanzmärkten einheitliche und verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeits-Performance von Unternehmen liefern und damit nachhaltige Finanzierungen erleichtern. Gemeinsame Standards im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen nicht zuletzt auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Ländern.

B. Finanzielle Auswirkungen

Verzicht auf die Ansiedlung mit negativen Konsequenzen für Reputation und Umwegrendite.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Ansiedlung des ISSB wird von Bund, Land Hessen sowie den Städten Frankfurt am Main und Eschborn finanziell unterstützt. Die zu leistenden Zuwendungen i. H. v. maximal 2,00 Mio. € p. a. werden im folgenden Verhältnis aufgebracht: Bund: 37,5 %, d. h. max. 750.000 Euro p.a. Land Hessen: 37,5 %, d. h. max. 750.000 Euro p.a. Stadt Frankfurt am Main: 20 %, d. h. max. 400.000 Euro p.a. Stadt Eschborn: 5 %, d. h. max. 100.000 Euro p.a. Das Land Hessen ist federführend und erlässt gegenüber der Zuwendungsempfängerin den Förderbescheid. Das Land Hessen übernimmt die Prüfung und Bearbeitung der Mittelabrufe sowie die Auszahlung der Zuwendungen an die Zuwendungsempfängerin wie auch die Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Bund, die Stadt Frankfurt am Main und die Stadt Eschborn verpflichten sich, dem Land Hessen den anteiligen Förderbeitrag zu erstatten.

D. Klimaschutz

Die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sich mit insg. max. 2,00 Mio. € (400 T€ p. a.). Die Finanzierung wird im Rahmen des Budgets des Dezernats IV - Wirtschaft, Recht und Reformen sichergestellt. Darüber hinaus entstehen der Stadt Frankfurt am Main keine weiteren finanziellen Belastungen/Verpflichtungen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 12
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 28
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 103 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Gartenpartei
Sitzung 14
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 55
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 103 auf die Tagesordnung II der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 103 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen