Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Heddernheim
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M
127 Betreff:
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr
Frankfurt am Main-Heddernheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7991 (M 18)
1. Dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die
Freiwillige Feuerwehr Heddernheim auf der von der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main im Erbbaurecht vergebenen Liegenschaft
Hessestraße 40 in 60439 Frankfurt am Main - Heddernheim wird auf Basis des
beiliegenden Liegenschaftsplans (Anlage 1) zugestimmt. 2. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die
Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH &
Co. KG beauftragt. Es dient
zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine
Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung der
städtischen Gremien signalisiert und die Geschäftsführung mit der Vergabe der
Entwurfsplanung für den Neubau ermächtigt hat. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Gesamtkosten des Projekts auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 des
beauftragten Architekturbüros bei insgesamt 2.398.000,- € brutto liegen
werden. In dieser Berechnung entfallen rund 241.000,- € brutto auf das
Herrichten und Erschließen des Grundstücks inklusive erforderlicher
Abbruchmaßnahmen.
4. Die für den Neubau anfallenden
Investitionskosten in Höhe von 2.398.000,- € werden aus dem
Prioritätenprogramm für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern der
Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main bereitgestellt. Im Entwurf des
Investitionsprogramms 2017-2021 ist hierfür eine Kapitaleinlage in Höhe von
insgesamt 3.700.000,- € (Projekt 5.002599 und Projekt 5.007592) geplant.
Voraussetzung für den Neubau des
Gerätehauses Heddernheim ist a) die Rechtskraft des Haushaltes 2017 und b) die positive Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung über die Vorlage der 2. Fortschreibung der
Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern der Freiwilligen
Feuerwehren in Frankfurt am Main. 5. Die Refinanzierung des Werteverlustes erfolgt auf
Basis einer Kostenmiete, basierend auf einer 50-jährigen Abschreibungsdauer im
Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernates IX, Produktbereich 12
"Brandschutz". Der Erbbauzins in Höhe von 17.500 €/Jahr wird ebenfalls aus
dem Budget des Dezernates IX getragen. 6. Dem Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus der
Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim wird zugestimmt.
Begründung: Einleitung: Der bisherige Stützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr
Heddernheim in der Dillgasse 8 genügt nicht mehr den taktischen und
funktionalen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Dieser Standort
bietet zudem keine weiteren zweckdienlichen Umbau- und
Erweiterungsmöglichkeiten auf dem vorhandenen Gelände. Er soll daher zugunsten
einer Neubaulösung an einem anderen Standort aufgegeben werden. Für den geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim konnte bereits im Jahr 2011 ein
geeignetes Grundstück in der Hessestraße 40 in 60439 Frankfurt am Main -
Heddernheim gefunden werden. Für diesen Neubau müssen auch Flächen in Anspruch
genommen werden, die bisher baurechtlich als Verkehrsflächen ausgewiesen waren.
Nach Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragestellungen ist es nun nach
langwierigen Verhandlungen gelungen, eine Lösung der grundstücks- und
vertragsrechtlichen Aspekte zu erzielen, die erforderlichen Flächen umzuwidmen
und für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses bereitzustellen. Das Areal wird
im Erbbaurecht von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
gepachtet, die Laufzeit beträgt 99 Jahre. Eine im Jahr 2014 gestellte
Bauvoranfrage wurde bereits positiv beschieden. Unter einsatztaktischen Gründen ist das Areal in der
Hessestraße 40 u. a. durch seine verkehrstechnische Anbindung für das geplante
Neubauvorhaben gut geeignet. Für die Herrichtung und Erschließung des
Grundstücks sind bestehende, derzeit zum Teil freigeräumte Gebäudeanlagen
partiell niederzulegen. Der verbleibende Baukörper wird wieder geschlossen und
steht auch weiterhin für die am Standort erforderliche Signaltechnik der
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main zur Verfügung. Die auf die Herrichtung und
Erschließung entfallenden Kosten in Höhe von rund 241.000,- € betragen
etwa 10 % der Brutto-Investitionskosten. Davon sind allein rund 170.000,-
€ für u. a. Abbruch- und Sicherungskosten veranschlagt. Im Sinne einer
zügigen Realisierung des Neubauvorhabens werden Planung und Umsetzung der
erforderlichen Abbruch- und Sicherungsmaßnahmen von der BKRZ GmbH & Co. KG
beauftragt und koordiniert. A. Zielsetzung: Mit der von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Prioritätenliste, § 7991 vom 01.03.2001, soll den Freiwilligen
Feuerwehren in Frankfurt am Main unter Beachtung der finanziellen
Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main und den berechtigten Forderungen
der einzelnen Freiwilligen Feuerwehren die notwendige Planungssicherheit für
die Zukunft gegeben werden. Mit einer Fortschreibung dieser Prioritätenliste
sollen weitere Freiwillige Feuerwehren in Frankfurt am Main mittelfristig mit
anforderungs- und bedarfsgerechten Gerätehäusern ausgestattet werden. Mit dem Neubauvorhaben wird den Anforderungen dieser
leistungsfähigen und auch in der Nachwuchsarbeit stark engagierten Freiwilligen
Feuerwehr Rechnung getragen. B. Alternativen: Unter der beschriebenen Zielsetzung: keine. C. Lösung: Die Neubauplanung des Feuerwehrgerätehauses in der
Hessestraße 40 sieht drei Fahrzeughallen vor. Das der DIN 14092 entsprechende
Raumprogramm ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl, insbesondere im
Bereich der Jugend- und Minifeuerwehr, ausgelegt. Das Gebäude wird entsprechend der geltenden
Beschlusslage im Standard der aktuellen EnEV minus 30 % gebaut. Der
Passivhausstandard wäre wegen der nur sporadischen Nutzung durch die
Freiwillige Feuerwehr unwirtschaftlich. D. Finanzierung: a. Investitionskosten Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten
werden aus dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
Prioritätenprogramm bereitgestellt. Die vorgesehenen Mittel sind im
Investitionsprogramm der Branddirektion eingestellt. Die Refinanzierung des Werteverlustes erfolgt auf
Basis einer Kostenmiete, basierend auf einer 50-jährigen
Abschreibungsdauer. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
c. Sachkosten Für das von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main gepachtete Gelände fallen Erbbauzinsen in Höhe von rund
17.570,- €/a an. Anlage
1_Liegenschaftsplan (ca.
7,5 MB) Anlage 2_GrundrissundSchnitte (ca. 809 KB) Anlage
3_Kostenberechnung (ca.
58 KB) Anlage 4_Ansichten (ca. 307 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats
vom 19.01.2001, M 18
Vortrag des
Magistrats vom 07.12.2018, M 231
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
14.06.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8
am 17.08.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 127 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO II, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 29
Beschluss: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1695, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 37 1