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Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Heddernheim

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 127 Betreff: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Heddernheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7991 (M 18) 1. Dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim auf der von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main im Erbbaurecht vergebenen Liegenschaft Hessestraße 40 in 60439 Frankfurt am Main - Heddernheim wird auf Basis des beiliegenden Liegenschaftsplans (Anlage 1) zugestimmt. 2. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien signalisiert und die Geschäftsführung mit der Vergabe der Entwurfsplanung für den Neubau ermächtigt hat. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projekts auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 des beauftragten Architekturbüros bei insgesamt 2.398.000,- € brutto liegen werden. In dieser Berechnung entfallen rund 241.000,- € brutto auf das Herrichten und Erschließen des Grundstücks inklusive erforderlicher Abbruchmaßnahmen. 4. Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten in Höhe von 2.398.000,- € werden aus dem Prioritätenprogramm für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main bereitgestellt. Im Entwurf des Investitionsprogramms 2017-2021 ist hierfür eine Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt 3.700.000,- € (Projekt 5.002599 und Projekt 5.007592) geplant. Voraussetzung für den Neubau des Gerätehauses Heddernheim ist a) die Rechtskraft des Haushaltes 2017 und b) die positive Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Vorlage der 2. Fortschreibung der Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main. 5. Die Refinanzierung des Werteverlustes erfolgt auf Basis einer Kostenmiete, basierend auf einer 50-jährigen Abschreibungsdauer im Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernates IX, Produktbereich 12 "Brandschutz". Der Erbbauzins in Höhe von 17.500 €/Jahr wird ebenfalls aus dem Budget des Dezernates IX getragen. 6. Dem Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim wird zugestimmt. Begründung: Einleitung: Der bisherige Stützpunkt der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim in der Dillgasse 8 genügt nicht mehr den taktischen und funktionalen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Dieser Standort bietet zudem keine weiteren zweckdienlichen Umbau- und Erweiterungsmöglichkeiten auf dem vorhandenen Gelände. Er soll daher zugunsten einer Neubaulösung an einem anderen Standort aufgegeben werden. Für den geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim konnte bereits im Jahr 2011 ein geeignetes Grundstück in der Hessestraße 40 in 60439 Frankfurt am Main - Heddernheim gefunden werden. Für diesen Neubau müssen auch Flächen in Anspruch genommen werden, die bisher baurechtlich als Verkehrsflächen ausgewiesen waren. Nach Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragestellungen ist es nun nach langwierigen Verhandlungen gelungen, eine Lösung der grundstücks- und vertragsrechtlichen Aspekte zu erzielen, die erforderlichen Flächen umzuwidmen und für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses bereitzustellen. Das Areal wird im Erbbaurecht von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main gepachtet, die Laufzeit beträgt 99 Jahre. Eine im Jahr 2014 gestellte Bauvoranfrage wurde bereits positiv beschieden. Unter einsatztaktischen Gründen ist das Areal in der Hessestraße 40 u. a. durch seine verkehrstechnische Anbindung für das geplante Neubauvorhaben gut geeignet. Für die Herrichtung und Erschließung des Grundstücks sind bestehende, derzeit zum Teil freigeräumte Gebäudeanlagen partiell niederzulegen. Der verbleibende Baukörper wird wieder geschlossen und steht auch weiterhin für die am Standort erforderliche Signaltechnik der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main zur Verfügung. Die auf die Herrichtung und Erschließung entfallenden Kosten in Höhe von rund 241.000,- € betragen etwa 10 % der Brutto-Investitionskosten. Davon sind allein rund 170.000,- € für u. a. Abbruch- und Sicherungskosten veranschlagt. Im Sinne einer zügigen Realisierung des Neubauvorhabens werden Planung und Umsetzung der erforderlichen Abbruch- und Sicherungsmaßnahmen von der BKRZ GmbH & Co. KG beauftragt und koordiniert. A. Zielsetzung: Mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Prioritätenliste, § 7991 vom 01.03.2001, soll den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main und den berechtigten Forderungen der einzelnen Freiwilligen Feuerwehren die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft gegeben werden. Mit einer Fortschreibung dieser Prioritätenliste sollen weitere Freiwillige Feuerwehren in Frankfurt am Main mittelfristig mit anforderungs- und bedarfsgerechten Gerätehäusern ausgestattet werden. Mit dem Neubauvorhaben wird den Anforderungen dieser leistungsfähigen und auch in der Nachwuchsarbeit stark engagierten Freiwilligen Feuerwehr Rechnung getragen. B. Alternativen: Unter der beschriebenen Zielsetzung: keine. C. Lösung: Die Neubauplanung des Feuerwehrgerätehauses in der Hessestraße 40 sieht drei Fahrzeughallen vor. Das der DIN 14092 entsprechende Raumprogramm ist auf den Platzbedarf der Mitgliederzahl, insbesondere im Bereich der Jugend- und Minifeuerwehr, ausgelegt. Das Gebäude wird entsprechend der geltenden Beschlusslage im Standard der aktuellen EnEV minus 30 % gebaut. Der Passivhausstandard wäre wegen der nur sporadischen Nutzung durch die Freiwillige Feuerwehr unwirtschaftlich. D. Finanzierung: a. Investitionskosten Die für den Neubau anfallenden Investitionskosten werden aus dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Prioritätenprogramm bereitgestellt. Die vorgesehenen Mittel sind im Investitionsprogramm der Branddirektion eingestellt. Die Refinanzierung des Werteverlustes erfolgt auf Basis einer Kostenmiete, basierend auf einer 50-jährigen Abschreibungsdauer. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c. Sachkosten Für das von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main gepachtete Gelände fallen Erbbauzinsen in Höhe von rund 17.570,- €/a an. Anlage 1_Liegenschaftsplan (ca. 7,5 MB) Anlage 2_GrundrissundSchnitte (ca. 809 KB) Anlage 3_Kostenberechnung (ca. 58 KB) Anlage 4_Ansichten (ca. 307 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 18 Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 14.06.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 127 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 127 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 1695, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 37 1

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