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Erwerb eines neu erstellten Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Sachsenhausen

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 106 Betreff: Erwerb eines neu erstellten Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Sachsenhausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7991 (M 18) 1. Dem Erwerb eines neu erstellten Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Sachsenhausen auf einem Teil der durch die Verdichtung der Bereichsleitungswache 4 frei gewordenen Fläche an der Oppenheimer Landstraße wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass diese Fläche an einen Investor veräußert wurde, der dort ein Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet, in das das Feuerwehrhaus integriert und als Teileigentum von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG erworben wird. 3. Mit dem Erwerb des Feuerwehrhauses wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zum Erwerb des Feuerwehrhauses vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien signalisiert und die Geschäftsführung zum Erwerb des Teileigentums ermächtigt hat. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten des Projekts bei insgesamt 1,75 Mio. EUR brutto inklusive anteiliger Grundstückskosten in Höhe von 253.333,00 EUR liegen werden. 6. Das als Anlage beigefügte Raumprogramm auf Grundlage der DIN 14092 wird nachträglich genehmigt. Die flächenmäßigen Abweichungen sind der Gebäudestruktur und der Mitgliederstärke der Wehr geschuldet. 7. Die Deckung der Gesamtkosten ist im Rahmen der für die Prioritätenprogramme 1 und 2 vorgesehenen Mittel sichergestellt. Die für den Erwerb des Feuerwehrhauses erforderlichen Mittel werden als Kapitaleinlage in die Gesellschaft eingebracht. Begründung: A. Zielsetzung Mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Prioritätenliste M 18, § 7991 vom 01.03.2001, soll den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main und den berechtigten Forderungen der einzelnen Wehren die notwendige Planungssicherheit für die Zukunft gegeben werden. Die Freiwillige Feuerwehr Sachsenhausen ist gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad seit 1997 in der angemieteten Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 untergebracht. Die Mitgliederzahlen beider Feuerwehren sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Die vorhandenen Raumkapazitäten sind erschöpft. Erweiterungsmöglichkeiten sind in diesem Gebäude nicht vorhanden. Mit dem geplanten Neubau kann eine beiden Freiwilligen Feuerwehren gerecht werdende Lösung realisiert werden. B. Alternativen Keine, da am jetzigen Standort keine zweckdienlichen Um- bzw. Erweiterungsbauten möglich sind. Die Suche nach einem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und den Belangen der Freiwilligen Feuerwehr in Sachsenhausen geeigneten Grundstück verlief seit Jahren ergebnislos. Dabei wurde eine Vielzahl von Alternativen geprüft. In allen Fällen scheiterte ein Kauf aber an den in Sachsenhausen hohen Grundstückspreisen und/oder aus städtebaulichen Gründen. C. Lösung Im Zuge der Vermarktung der Fläche Oppenheimer Landstraße wurde mit dem Investor, der auf diesem Grundstück ein Wohn- und Geschäftsgebäude errichten wird, Kontakt aufgenommen. Der Investor ist bereit, ein Feuerwehrhaus nach den Vorgaben der DIN und der Freiwilligen Feuerwehr in Teilen des Erdgeschosses und des ersten und zweiten Stockwerkes zu bauen. Es ist deshalb vorgesehen, den Standort der Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen in diesem Wohn- und Geschäftsgebäude an der Oppenheimer Landstraße in unmittelbarer Nähe zur Bereichsleitungswache 4 zu realisieren. Die Realisierung wird von der BKRZ GmbH & Co. KG in einem notariellen Vertrag festgelegt. Die Räumlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr orientieren sich aus ökonomischen Gründen an der vorgesehenen Gebäudekubatur des Wohn- und Geschäftshauses. Durch die Integration des Feuerwehrhauses in einen Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes sind gestalterische und flächenmäßige Einwirkungen der vorgegebenen Gebäudekubatur unausweichlich. Flächenmäßige Abweichungen vom Standardraumprogramm sind daher nicht gänzlich auszuschließen. Im Erdgeschoss des Gebäudes werden die Fahrzeughalle mit drei Fahrzeugstellplätzen und die Schutzkleidung der aktiven Mitglieder untergebracht. Aufgrund der lichten Raumhöhe der Fahrzeughallen entsteht noch eine Lagerfläche im Zwischengeschoss. Im 1. Obergeschoss befinden sich die Umkleiden mit den entsprechenden Sozialbereichen für Damen und Herren sowie die Büros der Feuerwehr. Im 2. Obergeschoss sind der Schulungsraum mit Garderobe sowie die Küche mit angrenzendem Lager untergebracht. Weiterhin ist der Werkraum für die Jugendfeuerwehr auf dieser Ebene integriert. D. Kosten Der Kaufpreis für den Erwerb des Teileigentums an dem Wohn- und Geschäftsgebäude in der Oppenheimer Landstraße setzt sich folgendermaßen zusammen: anteilige Grundstückskosten: 253.333,33 EUR Gebäudekosten: 1.446.666,67 EUR Die Grundstückskosten entsprechen genau dem Preis, zu dem seinerzeit das Grundstück an den jetzigen Verkäufer veräußert wurde. Die Gebäudekosten sind günstig, wie sich aus dem Vergleich mit den anderen bereits realisierten oder geplanten Feuerwehrhäusern gemäß der nachfolgenden Übersicht ergibt: Liegenschaft Bruttokosten m2 NGF EUR/m2 NGF (ohne FV) Eschersheim 1.760.000,00 EUR 670,00 m2 2.420,90 EUR Kostenberechnung Fotovoltaik -138.000,00 EUR 1.622.000,00 EUR Nieder-Eschbach 1.390.000,00 EUR 585,00 m2 2.376,07 EUR vorläufige Kostenfeststellung Schwanheim 1.483.000,00 EUR 455,00 m2 2.791,21 EUR vorläufige Kostenfeststellung Fotovoltaik -213.000,00 EUR 1.270.000,00 EUR Höchst 1.830.000,00 EUR 534,00 m2 2.453,37 EUR Kostenanschlag Ausstattung -45.160,50 EUR 3 Remisen -420.000,00 EUR Fotovoltaik -54.740,00 EUR 1.310.099,50 EUR Sachsenhausen 1.700.000,00 EUR 628,00 m2 2.383,76 EUR Kaufpreis anteiliges Grundstück -253.000,00 EUR verbleibende Bauherrenkosten 50.000,00 EUR 1.497.000,00 EUR NGF = Nettogeschossfläche FV = Fotovoltaikanlage Wegen der inzwischen gestiegenen ökologischen Anforderungen ist das Projekt in Frankfurt am Main-Sachsenhausen hinsichtlich der Kosten eigentlich nur mit den Gerätehäusern in Frankfurt am Main-Höchst und Frankfurt am Main-Eschersheim vergleichbar. Die Deckung der Ausgaben ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für das Gesamtprogramm sichergestellt. Anlage 1_Grundri ss_2_OG_Haus_I (ca. 1,7 MB) Anlage 2_Grundri ss_1_OG_Haus_I (ca. 1,8 MB) Anlage 3_Grundriss _EG_Haus_I (ca. 1,7 MB) Anlage 4_Raumprogramm&nbs p; (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 26.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2010, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.06.2010, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk Beschlussausfertigung(en): § 8363, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 37 1