Erwerb eines neu erstellten Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Sachsenhausen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S
A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom
21.05.2010, M 106 Betreff: Erwerb eines neu erstellten Feuerwehrhauses für die
Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-Sachsenhausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7991 (M 18)
1. Dem Erwerb eines neu erstellten
Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Sachsenhausen auf einem Teil der
durch die Verdichtung der Bereichsleitungswache 4 frei gewordenen Fläche an der
Oppenheimer Landstraße wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass diese Fläche an einen
Investor veräußert wurde, der dort ein Wohn- und Geschäftsgebäude errichtet, in
das das Feuerwehrhaus integriert und als Teileigentum von der Brandschutz-,
Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG erworben
wird. 3. Mit dem Erwerb des
Feuerwehrhauses wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und
Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Aufsichtsrat der
BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zum Erwerb des Feuerwehrhauses
vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien signalisiert und die
Geschäftsführung zum Erwerb des Teileigentums ermächtigt hat. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
Gesamtkosten des Projekts bei insgesamt 1,75 Mio. EUR brutto inklusive
anteiliger Grundstückskosten in Höhe von 253.333,00 EUR liegen werden. 6. Das als Anlage beigefügte Raumprogramm auf
Grundlage der DIN 14092 wird nachträglich genehmigt. Die flächenmäßigen
Abweichungen sind der Gebäudestruktur und der Mitgliederstärke der Wehr
geschuldet. 7. Die
Deckung der Gesamtkosten ist im Rahmen der für die Prioritätenprogramme 1 und 2
vorgesehenen Mittel sichergestellt. Die für den Erwerb des Feuerwehrhauses
erforderlichen Mittel werden als Kapitaleinlage in die Gesellschaft
eingebracht. Begründung: A.
Zielsetzung Mit der von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Prioritätenliste M 18, § 7991 vom
01.03.2001, soll den Freiwilligen Feuerwehren in Frankfurt am Main unter
Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main und
den berechtigten Forderungen der einzelnen Wehren die notwendige
Planungssicherheit für die Zukunft gegeben werden. Die Freiwillige Feuerwehr Sachsenhausen ist
gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad seit 1997 in der angemieteten
Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 untergebracht. Die Mitgliederzahlen
beider Feuerwehren sind seitdem kontinuierlich gestiegen. Die vorhandenen
Raumkapazitäten sind erschöpft. Erweiterungsmöglichkeiten sind in diesem
Gebäude nicht vorhanden. Mit dem geplanten Neubau kann eine beiden
Freiwilligen Feuerwehren gerecht werdende Lösung realisiert werden. B. Alternativen Keine, da am jetzigen Standort keine zweckdienlichen
Um- bzw. Erweiterungsbauten möglich sind. Die Suche nach einem unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten und den Belangen der Freiwilligen Feuerwehr in Sachsenhausen
geeigneten Grundstück verlief seit Jahren ergebnislos. Dabei wurde eine
Vielzahl von Alternativen geprüft. In allen Fällen scheiterte ein Kauf aber an
den in Sachsenhausen hohen Grundstückspreisen und/oder aus städtebaulichen
Gründen. C. Lösung Im Zuge der Vermarktung der Fläche Oppenheimer
Landstraße wurde mit dem Investor, der auf diesem Grundstück ein Wohn- und
Geschäftsgebäude errichten wird, Kontakt aufgenommen. Der Investor ist bereit,
ein Feuerwehrhaus nach den Vorgaben der DIN und der Freiwilligen Feuerwehr in
Teilen des Erdgeschosses und des ersten und zweiten Stockwerkes zu bauen.
Es ist deshalb vorgesehen, den Standort der
Freiwilligen Feuerwehr Sachsenhausen in diesem Wohn- und Geschäftsgebäude an
der Oppenheimer Landstraße in unmittelbarer Nähe zur Bereichsleitungswache 4 zu
realisieren. Die Realisierung wird von der BKRZ GmbH & Co. KG in einem
notariellen Vertrag festgelegt. Die Räumlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr
orientieren sich aus ökonomischen Gründen an der vorgesehenen Gebäudekubatur
des Wohn- und Geschäftshauses. Durch die Integration des Feuerwehrhauses in einen
Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes sind gestalterische und flächenmäßige
Einwirkungen der vorgegebenen Gebäudekubatur unausweichlich. Flächenmäßige
Abweichungen vom Standardraumprogramm sind daher nicht gänzlich
auszuschließen.
Im Erdgeschoss des Gebäudes
werden die Fahrzeughalle mit drei Fahrzeugstellplätzen und die Schutzkleidung
der aktiven Mitglieder untergebracht. Aufgrund der lichten Raumhöhe der Fahrzeughallen
entsteht noch eine Lagerfläche im Zwischengeschoss. Im 1. Obergeschoss befinden sich die Umkleiden mit
den entsprechenden Sozialbereichen für Damen und Herren sowie die Büros der
Feuerwehr. Im 2. Obergeschoss sind der
Schulungsraum mit Garderobe sowie die Küche mit angrenzendem Lager
untergebracht. Weiterhin ist der Werkraum für die Jugendfeuerwehr auf
dieser Ebene integriert. D. Kosten Der Kaufpreis für den Erwerb des Teileigentums an
dem Wohn- und Geschäftsgebäude in der Oppenheimer Landstraße setzt sich
folgendermaßen zusammen: anteilige Grundstückskosten:
253.333,33 EUR Gebäudekosten:
1.446.666,67 EUR Die Grundstückskosten entsprechen genau dem Preis,
zu dem seinerzeit das Grundstück an den jetzigen Verkäufer veräußert wurde.
Die Gebäudekosten sind günstig, wie sich aus dem
Vergleich mit den anderen bereits realisierten oder geplanten Feuerwehrhäusern
gemäß der nachfolgenden Übersicht ergibt: Liegenschaft Bruttokosten m2 NGF EUR/m2 NGF (ohne FV) Eschersheim 1.760.000,00 EUR 670,00 m2 2.420,90 EUR Kostenberechnung Fotovoltaik -138.000,00 EUR 1.622.000,00 EUR Nieder-Eschbach
1.390.000,00 EUR
585,00 m2
2.376,07 EUR vorläufige Kostenfeststellung
Schwanheim
1.483.000,00 EUR
455,00 m2
2.791,21 EUR vorläufige Kostenfeststellung
Fotovoltaik -213.000,00 EUR 1.270.000,00 EUR Höchst 1.830.000,00 EUR 534,00 m2 2.453,37 EUR Kostenanschlag
Ausstattung -45.160,50 EUR 3 Remisen -420.000,00 EUR Fotovoltaik -54.740,00 EUR 1.310.099,50 EUR Sachsenhausen 1.700.000,00 EUR 628,00 m2 2.383,76 EUR Kaufpreis
anteiliges Grundstück -253.000,00 EUR verbleibende Bauherrenkosten
50.000,00 EUR 1.497.000,00 EUR NGF = Nettogeschossfläche FV = Fotovoltaikanlage Wegen der inzwischen gestiegenen ökologischen
Anforderungen ist das Projekt in Frankfurt am Main-Sachsenhausen hinsichtlich
der Kosten eigentlich nur mit den Gerätehäusern in Frankfurt am Main-Höchst und
Frankfurt am Main-Eschersheim vergleichbar. Die Deckung der Ausgaben ist im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel für das Gesamtprogramm sichergestellt. Anlage 1_Grundri
ss_2_OG_Haus_I (ca. 1,7 MB)
Anlage 2_Grundri
ss_1_OG_Haus_I (ca. 1,8 MB)
Anlage 3_Grundriss
_EG_Haus_I (ca. 1,7 MB)
Anlage 4_Raumprogramm&nbs
p; (ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.01.2001, M 18 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
26.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5
am 11.06.2010, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 106
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 42. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.06.2010, TO I, TOP
10 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD, Stv. Holtz und Stv.
Schenk (= Annahme) 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
45. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 29 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER,
REP, NPD, Stv. Holtz und Stv. Schenk Beschlussausfertigung(en):
§ 8363, 45. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 37 1