Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M
123 Betreff:
Rahmenplan "Nördlicher
Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2007, § 2848 (B
630) 1. Dem vorgelegten Rahmenplan "Nördlicher Rand
Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Ziele des
Rahmenplanes in der Bauberatung und in nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren
sowie in Liegenschaftsverhandlungen umzusetzen. 3. Soweit die Erfüllung des unter 2. genannten
Auftrages die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne erfordert, wird
der Magistrat beauftragt, die entsprechenden Beschlussanträge vorzubereiten und
der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: Der weiteren baulichen
Entwicklung des nördlichen Randes des Gleisvorfeldes Frankfurter Hauptbahnhof
soll eine abgestimmte Rahmenplanung zu Grunde liegen. Zur Verdeutlichung des gegenwärtigen Konzeptes
stellt der Magistrat hiermit den erarbeiteten Rahmenplan vor (siehe Anlage
1). Er umfasst den Bereich westlich und
östlich der Camberger Brücke, wird im Norden durch die Mainzer Landstraße und
die Kleyerstraße begrenzt, im Westen durch die Weilburger Straße und im Osten
durch die Hafenstraße. Die südliche Begrenzung wird durch das Gleisvorfeld des
Frankfurter Hauptbahnhofes gebildet. Das Rahmenplangebiet präsentiert sich entlang der
Mainzer Landstraße stadträumlich gefasst. Lediglich eine Baulücke gilt es zu
bebauen. Vergleichbar ist die Situation entlang der Kleyerstraße - allerdings
mit einer sehr großen und zeitlich schon lang existierenden Baulücke. Auf der Rückseite der Mainzer
Landstraßenbebauung - östlich der Camberger Brücke - fehlt es allerdings an
einer geordneten Struktur. Leere Fabrikationshallen, rudimentäre Straßen und
insbesondere das leer stehende ehemalige Brief- und Paketverteilungszentrum der
Deutschen Post (inzwischen Privateigentum) prägen den Übergang zum Gleisvorfeld
des Frankfurter Hauptbahnhofes. Südlich der Weilburger Straße wird die
Situation geprägt durch aufgelassene Bahnflächen und die Gebäude der ehemaligen
Triumph-Adler-Fabrik. Der Rahmenplan stellt das städtebauliche
Grundkonzept der beabsichtigten Quartiersentwicklung dar. Details zur
Körnigkeit der Bebauung, zu Bauformen, Straßen- und Wegeführungen,
Knotenpunkten, zur Gestaltung der Straßenräume oder auch der Grünflächen werden
hiermit noch nicht definiert. Sie sind Bestandteil der weiteren Konkretisierung
des Konzepts im Rahmen von baulichen Entwicklungen und Ausführungsplanungen zur
Erschließung des Quartiers. Der vorgelegte Plan zeigt lediglich in den
Grundzügen, welche Nutzungsstrukturen im künftigen Viertel städtebaulich
tragfähig und entwicklungspolitisch erwünscht sind. Es handelt sich um einen informellen Plan, dessen
Umsetzung erst im Rahmen von Bauberatungsgesprächen und
Liegenschaftsverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern erfolgen kann.
Gesamtkonzept Das städtebauliche Rückgrat der Planung bildet die
parallel zur Mainzer Landstraße verlaufende und zu deren Entlastung geplante
West-Ost-Straßenverbindung, die abschnittsweise (Adam-Riese-Straße/Weilburger
Straße) bereits existiert. Baulich-räumlich sollen die vorhandenen
Blockstrukturen des Gallusviertels in Dichte und Höhe aufgenommen, ergänzt und
weiterentwickelt werden. Die geplanten Nutzungsarten sollen sich in das
vorhandene Stadtquartier einfügen und zur Belebung und Erhöhung der
Aufenthaltsqualität für Bewohner und Beschäftigte beitragen. Vorgesehen sind
eine öffentliche Grünfläche für den westlichen Bereich des Rahmenplanes
-gekoppelt mit Wohnnutzungen - und im östlichen Bereich sollen kleine
Stadtplätze an der Adam-Riese-Straße und an der verlängerten Hellerhofstraße
den Stadtraum beleben. In
der Vergangenheit wurde eine Trasse für die Verlängerung der Adam-Riese-Straße
nach Westen freigehalten, ebenso wie eine Trasse für die Verlängerung der
Hellerhofstraße, die in einem rechten Winkel auf die verlängerte
Adam-Riese-Straße treffen soll. Derzeit wird untersucht, ob die Weilburger Straße,
die sich westlich der Camberger Brücke befindet, mit der verlängerten
Adam-Riese-Straße verbunden werden kann. Hierfür wäre der Bau einer
Unterführung unter der Camberger Brücke erforderlich, deren technische und auch
finanzielle Machbarkeit noch zu prüfen ist. Der Vorteil einer solchen
Verbindung läge zum einen in der Vernetzung heute getrennter Stadtbereiche und
zum anderen kann davon ausgegangen werden, dass Mainzer Landstraße und
Kleyerstraße von Ziel- und Quellverkehren entlastet werden können. Für das östliche Plangebiet
ermöglicht die vernetzte verkehrliche Anbindung im südlichen Bereich , u.a. für
den Commerzbankbereich, den Bereich des umzuwandelnden Brief- und
Paketverteilungszentrums und für das neu geplante Hochhaus am Adam-Riese-Platz
(vgl. M 106 vom 6.6.2008), einen deutlichen Erschließungsvorteil. Dieselben Vorteile sind für eine
Verbindung der Weilburger Straße mit der Adam-Riese-Straße für den westlichen
Bereich des Plangebietes zu erwarten. Nach Abschluss der Untersuchung wird der
Magistrat über das Ergebnis berichten und ggf. Vorschläge zur Fortschreibung
des Rahmenplanes vortragen. Baufelder Nachfolgend werden die einzelnen Bereiche von Ost
nach West und die jeweiligen städtebaulichen Ziele vorgestellt - die Baufelder
sind fortlaufend nummeriert und in der Anlage gekenn-zeichnet. M 1 bis M 6: Die vorhandene Blockstruktur entlang der Mainzer
Landstraße soll als Gemischte Baufläche (Wohnen/Dienstleistungen) entwickelt
und durch die verlängerte Adam-Riese-Straße begrenzt werden. Die
Blockstrukturen können arrondiert werden und im Block M 3 und M 6 ist jeweils
ein kleinerer Stadtplatz zur Auflockerung der städtebaulichen Struktur
vorgesehen. Zwischen den Blöcken M5 und M 6 ist die Verlängerung der
Hellerhofstraße, die in einem rechten Winkel auf die verlängerte
Adam-Riese-Straße treffen soll, zur Verbesserung der rückwärtigen Erschließung
und Anbindung der Adam-Riese-Straße an die Mainzer Landstraße vorgesehen.
M 15: Für den Bereich südlich des ehemaligen
Posthochhauses, das heutzutage privat und von der Commerzbank angemietet ist,
sieht die Fortschreibung 2008 des Hochhausentwicklungsplanes hier einen neuen
Hochhaustandort zur Ergänzung des bestehenden Hochhauses an der Hafenstraße mit
einer Höhe von 110 m und Büronutzung vor (vgl. Magistratsvortrag M 106 vom
6.6.2008). Dieses Hochhaus war bereits Bestandteil des 1999 beschlossenen
Hochhausentwicklungsplanes, der vor dem Hintergrund des Projektes Frankfurt 21
einen Hochhauspulk auf dem Gleisvorfeld vorsah. M 14: Das vor einigen Jahren mit hohem Aufwand zu Zwecken
eines IT-Knotens umgebaute Gebäude des ehemaligen Brief- und
Paketverteilungszentrums steht leer. Ein neuer Nutzer für nach Umbau denkbare
Büro-, Wohnungsbau- oder Ausstellungsflächen konnte bislang nicht gefunden
werden. Der Magistrat erhofft sich durch die Aufstellung des Rahmenplanes und
die fortschreitende Entwicklung des Europaviertels und des ehemaligen
Bosch-Telenormageländes inklusive Güterplatz, dass für dieses Gebäude eine
sinnvolle Folgenutzung gefunden werden kann. Der Rahmenplan schlägt deshalb
eine gemischte Baufläche vor, d.h. es wäre Wohnungsbau entlang der Gleise
möglich - wie bereits östlich der Hafenstraße als "Saarkarree" entstanden und
ebenso entlang der Gleise auf dem brachliegenden Grundstück östlich der
Hafenstraße geplant. Durch eine Kombination aus Hotelnutzung und auch
Büronutzung kann die Wohnnutzung sinnvoll ergänzt werden. B 2/B 1: Der südwestliche Abschnitt des ehemaligen Brief- und
Paketverteilungszentrums wird seit 2006 durch die DB AG als
S-Bahnreparaturwerkstatt genutzt. Zulaufstrecken und die Halle selbst wurden
erneuert, bzw. modernisiert, so dass die Planung Gebäude und Gleiskörper als
Bestand berücksichtigen muss. Ebenso wird die Graffitihalle zur
Entfernung von unerwünschten Verzierungen der S-Bahnzüge bestehen bleiben.
M 13 und G 3 : Südlich der geplanten Adam-Riese-Straße ergibt sich
die Möglichkeit - u.U. auch mit Anbau an die Graffitihalle - eine gewerbliche
Nutzung, ggf. in Verbindung mit zusätzlicher Büronutzung vorzusehen. Direkt
östlich angrenzend ist die Anlage einer kleineren öffentlichen Grünfläche
geplant. Die kleine
Grünfläche, die beiden Stadtplätze und der Adam-Riese-Platz selbst, sollen zur
Auflockerung und zum Verweilen der Anwohner und der im Quartier Beschäftigten
beitragen. M 12 : Die Bereiche rund um die nördliche Zulaufstrecke des
Hauptbahnhofes und die Camberger Brücke können im Zusammenhang mit der eingangs
beschriebenen Unterführung neu beordnet werden. So ergäbe sich die
Möglichkeit, das im Gleisdreieck gelegene Grundstück durch Anbindung an die
verlängerte Adam-Riese-Straße aus seiner isolierten Lage heraus zulösen
und interessant für neue hochwertige Nutzungen zu machen. Gegenwärtig
wird das Grundstück von der Hessengarage genutzt und ist nur durch eine Zufahrt
am Rampenbeginn der Camberger Brücke erschlossen. Aufgrund der direkten Nähe
zur S-Bahnstation Galluswarte schlägt der Rahmenplan ebenfalls eine gemischte
Baufläche vor in der Hotel- und Büronutzung geplant sind. M 7 und M 8 : Der interessante Bereich direkt an der Galluswarte
gelegen und heutzutage insbesondere durch Autohäuser geprägt, könnte
ebenfalls in eine hochwertigere Nutzung i.S. einer gemischten Baufläche
aufgewertet werden. M 9: Der Komplex der ehemaligen Adlerwerke wird als
Bestand in den Rahmenplan integriert. M 10 und G 1: Der große Block an der Kleyerstraße, der seit Jahren
brachliegt, soll als gemischte Baufläche entwickelt werden. Eine größere
Grünfläche soll aus diesem Block herausgelöst werden (auf der sich heute der
Bolzplatz befindet) und den Bewohnern des Gallusparks und den Neubewohnern zur
Verfügung stehen.
M 11: Der Komplex des Gallusparks wird als Bestand in den
Rahmenplan integriert. G 2 und M 16: Der Geländestreifen südlich der Weilburger Straße,
der durch nicht mehr benötigte Gleisanlagen geprägt ist und von der DB-AG
aufgegeben wird, wird in Teilen für eine Bebauung vorgeschlagen. Der Magistrat
schlägt Bürogebäude aber durchaus auch Wohngebäude auf diesem nach Süden
orientierten Geländestreifen vor, wie es beispielsweise die Planung für die
Umwandlung des ehemaligen Güterbahnhofes Süd in Sachsenhausen in ein Wohngebiet
vorsieht. Allerdings müssen detaillierte Lärmschutzuntersuchungen die
Verträglichkeit des Wohnens an dieser Stelle nachweisen, bzw. entsprechende
bautechnische Lösungen aufzeigen. Hauptverursacher des Schienenlärms sind nicht
ein- und ausfahrende Personenzüge der Deutschen Bahn, sondern vorbeifahrende
Güterzüge in den Nachtstunden. Der südliche Teil dieses Geländestreifens soll
künftig als öffentliche Grünfläche dienen, so dass sich gemeinsam mit
Grünfläche G 1 ein zusammenhängender Grünbereich ergäbe, der diesem mit
Grünflächen unterversorgten Teil des Gallusviertels neue Qualitäten bieten
könnte. Daten qm ha % Gesamtfläche des
Rahmenplan- 344 602 34,5 100 gebietes davon Gemischte Bauflächen
197 059 19,7 57 Wohnbauflächen 17 500 1,75 5 Straßenverkehrsflächen
57 720 5,77 16 Bahnflächen 23 303 2,33 6,75 Bahngebäude 23 224 2,32 6,72 Grünflächen 25 796 2,57 7,44 Eine detaillierte Untersuchung der vorhandenen und
potentiellen Nutzungen (siehe Anlage 2) ergibt im gesamten Rahmenplangebiet ein
Potential von ca. 321.000 qm Bruttogeschossfläche, die auf unbebauten und
abriss- bzw. umnutzungswürdigen Flächen neu errichtet werden könnten. Für den
Bereich Wohnungsbau würde sich ein Zuwachs von insgesamt ca. 80.000 qm, für
Büronutzungen und Dienstleistungen von ca. 241.000 qm ergeben. Zusammenfassung Dieser zentrale - innerstädtische - Stadtraum bietet
aus Sicht des Magistrats eine Fülle von städtebaulichen
Verbesserungsmöglichkeiten, deren Realisierung und Finanzierung nur in
Zusammenarbeit mit den Eigentümern erreicht werden können. Die erreichbaren
Ziele, Verkehrsentlastung der Mainzer Landstraße, neue Flächenpotentiale für
Wohnungsbau (ca. 800 Wohneinheiten), Büroflächen (ca. 7000 neue Arbeitsplätze)
und Grünflächen (Anhebung des Grünflächenanteils von 0 auf 7,5% im Gebiet) und
die Schaffung eines neuen repräsentativen Stadteinganges für Reisende und
Pendler, die mit dem Zug in den Frankfurter Hauptbahnhof einfahren, können über
den Rahmenplan und weiter folgende Umsetzungsschritte realisiert werden.
B) Alternativen Vergleichbare Alternativen zum Rahmenplan liegen für
das Gebiet nicht vor. Der gültige Flächennutzungsplan des
Planungsverbandes Rhein-Main stellt alle Flächen südlich von Mainzer Landstraße
und Kleyerstraße jeweils bis zu den Gleisanlagen als Gewerbliche Baufläche dar
- eine Ausnahme bildet der Block M 7, der als Mischbaufläche dargestellt ist.
Die übrigen Flächen sind als Flächen für Bahnanlagen und Flächen für die
Deutsche Post dargestellt. Tatsächliche Nutzungen und Planinhalte des
Flächennutzungsplanes stimmen in großen Bereichen nicht überein, so dass der
Flächennutzungsplan keine Alternative zum Rahmenplan ist. Qualifizierte Bebauungspläne i.S. des § 30 BauGB
liegen für das gesamte Plangebiet nicht vor. Fluchtlinienpläne (setzen nur Straßenfluchten und
allenfalls Baufluchten fest) existieren für das gesamte westliche Plangebiet,
für das östliche ist nur ein kleiner Streifen entlang der Mainzer Landstraße
durch Fluchtlinien vorgegeben. Mit diesen Plänen ist eine Verbesserung der
städtebaulichen Situation nicht zu erreichen. C) Lösungen Eine Verbesserung der städtebaulichen Situation ist
aus Sicht des Magistrats nur über den vorgelegten Rahmenplan und die sich
hieran anschließenden Umsetzungsschritte erreichbar. D) Kosten Aus dem Rahmenplan Nördlicher Rand Gleisvorfeld
Hauptbahnhof Frankfurt resultieren keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen. Er ist Grundlage für weitere städtebauliche Planungen wie etwa
Bebauungspläne, die aber gesonderter Entscheidungen bedürfen. Weitergehende
Maßnahmen zur Verbesserung der städtebaulichen und verkehrlichen Situation
sollen im Zusammenhang mit den erforderlichen Bebauungsplänen im Wege
vertraglicher Vereinbarungen auf Basis der §§ 11 und 124 BauGB privaten
Projektentwicklern oder Bauherren übertragen werden. Anlage 1 (ca. 2,1 MB) Anlage 2 (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
25.08.2009, OA 950
Antrag vom
23.06.2009, OF
530/1
Antrag vom 25.08.2009, OF 546/1
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 24.08.2007, B 630
Bericht des
Magistrats vom 15.01.2010, B 43
Antrag vom
25.05.2014, OF
462/1
Auskunftsersuchen vom 17.06.2014, V 1055
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
03.06.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1
am 23.06.2009, TO I, TOP 18 Beschluss: 1.
a)
Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage M 123 ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 530/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.06.2009, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M
123 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.06.2009, TO I, TOP
40 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 30.06.2009, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO II, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
36. Sitzung des OBR 1
am 25.08.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 950 2009
1.
Der Vorlage M 123 wird unter Hinweis auf OA 950 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 530/1 wird in der folgenden geänderten Fassung
beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123, wird mit Änderungen
angenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den vorgelegten
Rahmenplan in folgenden Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen: 2.1 In der
Begründung auf Seite 2, zweiter Absatz im "Gesamtkonzept" zwischen
den Sätzen ". .Aufenthaltsqualität für Bewohner und Beschäftige
betragen." und "Vorgesehen sind. ." wird eingefügt: "Der
Wohnanteil im Plangebiet soll auf 30 - 40 Prozent der Bruttogeschossfläche
(BGF) erhöht werden (ca. 95.000 - 130.000 qm)." 2.2 Für die
Baufelder M 2, M 3 und M 4 (Seite 3) wird ein Wohnanteil von nicht unter 50
Prozent BGF je Baufeld festgelegt. 2.3 Für das Baufeld M 10 (Seite 4)
wird ein Wohnanteil von nicht unter 75 Prozent BGF festgelegt. 2.4
Hinsichtlich der Flächen M 7 und M 8 (Seite 4) wird der Hinweis auf die
Autohäuser gestrichen. Begründung Bei den Flächen handelt es sich -
trotz Gleisfeldnähe - um hochwertige innerstädtische Lagen, die sich ideal
für eine Wohnbebauung eignen. Gerade in der bestehenden Wirtschaftskrise
zeigt sich, dass die Wohnungswirtschaft nicht unter einem Nachfragerückgang
leidet, sondern durch Bauaufträge maßgeblich zur Stützung der Konjunktur
beiträgt. Währenddessen erleidet der Bau von Büro- und Gewerbeflächen einen
deutlichen Nachfrageeinbruch. Die vom Magistrat vorgesehene Schaffung von
241.000 qm Gewerbefläche birgt die Gefahr, dass der "Nördliche Rand
Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" zu einem Pendlerviertel degradiert
wird. Ziel soll es sein, die Stadt Frankfurt attraktiv für Familien zu
machen, sodass diese nicht mehr auf das Frankfurter Umland ausweichen müssen,
um einen vernünftigen Lebensstandard und zum Teil auch günstigere Mieten zu
finden. Wegen der idealen Lage und der guten Anbindung an die bestehende
Wohnbebauung im Gallus ist die maßvolle Festschreibung von 30 Prozent
Wohnanteil BGF für das Gesamtgebiet des Rahmenplans sinnvoll. Die
beschriebenen Baufelder M 2, M 3, und M 4 liegen - vom Betriebslärm des
Hauptbahnhofs geschützt - gegenüber von alter und neuer Wohnbebauung
(Heinrich- und Speyerer Straße) samt ihrer Infrastruktur, sowie dem
Verlagsgebäude der FAZ. Daher ist in diesem Bereich ein moderat erhöhter
Wohnanteil von 50 Prozent BGF erstrebenswert und sinnvoll, nicht zuletzt, um
die vorhandene Infrastruktur im östlichen Gallus weiter zu stabilisieren.
Das beschriebene Baufeld M 10 liegt südwestlich der Bestandsbebauung
Adlerwerke und ist im Umfeld stark bewohnt. Eine weitere massive gewerbliche
Nutzung würde die Wohnqualität im Umfeld negativ beeinflussen und die
Planungen für eine größere Grünfläche (G 1) ins Absurde laufen lassen.
Baulich ist das Baufeld durch die Bauten des Baufeldes M 16 vom Lärm des
Gleisfeldes geschützt. Wegen der idealen Wohnlage, der geplanten Grünfläche
und des hohen Wohnanteils im Umfeld sollte der Wohnanteil in diesem Bereich
bei nicht unter 75 Prozent BGF liegen. Auch für Kleingewerbetreibende,
wie z. B. Gastronomen und Einzelhändler, ist es wichtig, dass sich auch
außerhalb der Mittagspausen die Ladenöffnung lohnt. Die Konsequenz aus
einer unzureichenden Mischnutzung ist ein nachts ausgestorbener Stadtteil
nach dem Vorbild der Bürostadt Niederrad. Eine Erhöhung der geplanten
Bruttogeschossfläche über 40 Prozent ist auch nicht wünschenswert. Die
potenziellen Einwohner des "Nördlichen Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof
Frankfurt" benötigen eine funktionierende Infrastruktur in Form von
Einzelhandel und Gastronomie, damit die Wohnlage für sie attraktiv ist.
Sollte zu wenig Gewerbefläche ausgewiesen werden, sind die neuen Einwohner
gezwungen, ihre Einkäufe auf der "Grünen Wiese" zu tätigen, dies
hat einen Verlust an Lebensqualität und mehr unnötigen Verkehr zur Folge.
Zudem ergeben sich keine Anhaltspunkte, warum Autohäuser einer
gemischten Nutzung entgegenstehen. Bei den Autohäusern handelt es sich um die
Vertretungen etablierter Autobauer. In anderen Stadtteilen Frankfurts
sind in den letzten Jahren explizit Flächen für die Vertretungen der
Autobauer geschaffen worden, und im Gallus, wo eine über Jahre gewachsene
Struktur besteht, sollen diese in die "Schmuddelecke" gestellt
werden." 3. Die Vorlage OF 546/1 wird durch die Annahme
der Vorlage OF 530/1 für erledigt erklärt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP
30 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 950 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
33. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 950 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2009, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 123 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 950 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.09.2009, TO I, TOP
16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 950 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme
im Rahmen der Vorlage OA 950); FAG (= Enthaltung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
und NPD (M 123 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 950, OA 950 = Annahme)
ÖkoLinX-ARL (M 123 und OA 950 = Ablehnung) 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.09.2009, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 950 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (=
Delegation auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau); FAG (=
Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und
Freie Wähler gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) sowie LINKE. (= Delegation
auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 123 = Annahme im
Rahmen der Vorlage OA 950, OA 950 = Annahme) 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2009, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 950 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme
im Rahmen der Vorlage OA 950); FAG (= Enthaltung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (=
Annahme) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2009, TO II, TOP 28 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 123 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 950 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE., REP und
NPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 950) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung);
FAG (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und
Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD (= Annahme) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6904, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009 Aktenzeichen: 61 00