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Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123

Betreff: Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2007, § 2848 (B 630)

  1. Dem vorgelegten Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" (Anlage 1) wird zugestimmt.

  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Ziele des Rahmenplanes in der Bauberatung und in nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren sowie in Liegenschaftsverhandlungen umzusetzen.

  3. Soweit die Erfüllung des unter

  4. genannten Auftrages die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne erfordert, wird der Magistrat beauftragt, die entsprechenden Beschlussanträge vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: Der weiteren baulichen Entwicklung des nördlichen Randes des Gleisvorfeldes Frankfurter Hauptbahnhof soll eine abgestimmte Rahmenplanung zu Grunde liegen. Zur Verdeutlichung des gegenwärtigen Konzeptes stellt der Magistrat hiermit den erarbeiteten Rahmenplan vor (siehe Anlage 1). Er umfasst den Bereich westlich und östlich der Camberger Brücke, wird im Norden durch die Mainzer Landstraße und die Kleyerstraße begrenzt, im Westen durch die Weilburger Straße und im Osten durch die Hafenstraße. Die südliche Begrenzung wird durch das Gleisvorfeld des Frankfurter Hauptbahnhofes gebildet. Das Rahmenplangebiet präsentiert sich entlang der Mainzer Landstraße stadträumlich gefasst. Lediglich eine Baulücke gilt es zu bebauen. Vergleichbar ist die Situation entlang der Kleyerstraße - allerdings mit einer sehr großen und zeitlich schon lang existierenden Baulücke. Auf der Rückseite der Mainzer Landstraßenbebauung - östlich der Camberger Brücke - fehlt es allerdings an einer geordneten Struktur. Leere Fabrikationshallen, rudimentäre Straßen und insbesondere das leer stehende ehemalige Brief- und Paketverteilungszentrum der Deutschen Post (inzwischen Privateigentum) prägen den Übergang zum Gleisvorfeld des Frankfurter Hauptbahnhofes. Südlich der Weilburger Straße wird die Situation geprägt durch aufgelassene Bahnflächen und die Gebäude der ehemaligen Triumph-Adler-Fabrik. Der Rahmenplan stellt das städtebauliche Grundkonzept der beabsichtigten Quartiersentwicklung dar. Details zur Körnigkeit der Bebauung, zu Bauformen, Straßen- und Wegeführungen, Knotenpunkten, zur Gestaltung der Straßenräume oder auch der Grünflächen werden hiermit noch nicht definiert. Sie sind Bestandteil der weiteren Konkretisierung des Konzepts im Rahmen von baulichen Entwicklungen und Ausführungsplanungen zur Erschließung des Quartiers. Der vorgelegte Plan zeigt lediglich in den Grundzügen, welche Nutzungsstrukturen im künftigen Viertel städtebaulich tragfähig und entwicklungspolitisch erwünscht sind. Es handelt sich um einen informellen Plan, dessen Umsetzung erst im Rahmen von Bauberatungsgesprächen und Liegenschaftsverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern erfolgen kann. Gesamtkonzept Das städtebauliche Rückgrat der Planung bildet die parallel zur Mainzer Landstraße verlaufende und zu deren Entlastung geplante West-Ost-Straßenverbindung, die abschnittsweise (Adam-Riese-Straße/Weilburger Straß
    • e)bereits existiert. Baulich-räumlich sollen die vorhandenen Blockstrukturen des Gallusviertels in Dichte und Höhe aufgenommen, ergänzt und weiterentwickelt werden. Die geplanten Nutzungsarten sollen sich in das vorhandene Stadtquartier einfügen und zur Belebung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Bewohner und Beschäftigte beitragen. Vorgesehen sind eine öffentliche Grünfläche für den westlichen Bereich des Rahmenplanes -gekoppelt mit Wohnnutzungen - und im östlichen Bereich sollen kleine Stadtplätze an der Adam-Riese-Straße und an der verlängerten Hellerhofstraße den Stadtraum beleben. In der Vergangenheit wurde eine Trasse für die Verlängerung der Adam-Riese-Straße nach Westen freigehalten, ebenso wie eine Trasse für die Verlängerung der Hellerhofstraße, die in einem rechten Winkel auf die verlängerte Adam-Riese-Straße treffen soll. Derzeit wird untersucht, ob die Weilburger Straße, die sich westlich der Camberger Brücke befindet, mit der verlängerten Adam-Riese-Straße verbunden werden kann. Hierfür wäre der Bau einer Unterführung unter der Camberger Brücke erforderlich, deren technische und auch finanzielle Machbarkeit noch zu prüfen ist. Der Vorteil einer solchen Verbindung läge zum einen in der Vernetzung heute getrennter Stadtbereiche und zum anderen kann davon ausgegangen werden, dass Mainzer Landstraße und Kleyerstraße von Ziel- und Quellverkehren entlastet werden können. Für das östliche Plangebiet ermöglicht die vernetzte verkehrliche Anbindung im südlichen Bereich , u.a. für den Commerzbankbereich, den Bereich des umzuwandelnden Brief- und Paketverteilungszentrums und für das neu geplante Hochhaus am Adam-Riese-Platz (vgl. M 106 vom 6.6.2008), einen deutlichen Erschließungsvorteil. Dieselben Vorteile sind für eine Verbindung der Weilburger Straße mit der Adam-Riese-Straße für den westlichen Bereich des Plangebietes zu erwarten. Nach Abschluss der Untersuchung wird der Magistrat über das Ergebnis berichten und ggf. Vorschläge zur Fortschreibung des Rahmenplanes vortragen. Baufelder Nachfolgend werden die einzelnen Bereiche von Ost nach West und die jeweiligen städtebaulichen Ziele vorgestellt - die Baufelder sind fortlaufend nummeriert und in der Anlage gekenn-zeichnet. M 1 bis M 6: Die vorhandene Blockstruktur entlang der Mainzer Landstraße soll als Gemischte Baufläche (Wohnen/Dienstleistungen) entwickelt und durch die verlängerte Adam-Riese-Straße begrenzt werden. Die Blockstrukturen können arrondiert werden und im Block M 3 und M 6 ist jeweils ein kleinerer Stadtplatz zur Auflockerung der städtebaulichen Struktur vorgesehen. Zwischen den Blöcken M5 und M 6 ist die Verlängerung der Hellerhofstraße, die in einem rechten Winkel auf die verlängerte Adam-Riese-Straße treffen soll, zur Verbesserung der rückwärtigen Erschließung und Anbindung der Adam-Riese-Straße an die Mainzer Landstraße vorgesehen. M 15: Für den Bereich südlich des ehemaligen Posthochhauses, das heutzutage privat und von der Commerzbank angemietet ist, sieht die Fortschreibung 2008 des Hochhausentwicklungsplanes hier einen neuen Hochhaustandort zur Ergänzung des bestehenden Hochhauses an der Hafenstraße mit einer Höhe von 110 m und Büronutzung vor (vgl. Magistratsvortrag M 106 vom 6.6.2008). Dieses Hochhaus war bereits Bestandteil des 1999 beschlossenen Hochhausentwicklungsplanes, der vor dem Hintergrund des Projektes Frankfurt 21 einen Hochhauspulk auf dem Gleisvorfeld vorsah. M 14: Das vor einigen Jahren mit hohem Aufwand zu Zwecken eines IT-Knotens umgebaute Gebäude des ehemaligen Brief- und Paketverteilungszentrums steht leer. Ein neuer Nutzer für nach Umbau denkbare Büro-, Wohnungsbau- oder Ausstellungsflächen konnte bislang nicht gefunden werden. Der Magistrat erhofft sich durch die Aufstellung des Rahmenplanes und die fortschreitende Entwicklung des Europaviertels und des ehemaligen Bosch-Telenormageländes inklusive Güterplatz, dass für dieses Gebäude eine sinnvolle Folgenutzung gefunden werden kann. Der Rahmenplan schlägt deshalb eine gemischte Baufläche vor, d.h. es wäre Wohnungsbau entlang der Gleise möglich - wie bereits östlich der Hafenstraße als "Saarkarree" entstanden und ebenso entlang der Gleise auf dem brachliegenden Grundstück östlich der Hafenstraße geplant. Durch eine Kombination aus Hotelnutzung und auch Büronutzung kann die Wohnnutzung sinnvoll ergänzt werden. B 2/B 1: Der südwestliche Abschnitt des ehemaligen Brief- und Paketverteilungszentrums wird seit 2006 durch die DB AG als S-Bahnreparaturwerkstatt genutzt. Zulaufstrecken und die Halle selbst wurden erneuert, bzw. modernisiert, so dass die Planung Gebäude und Gleiskörper als Bestand berücksichtigen muss. Ebenso wird die Graffitihalle zur Entfernung von unerwünschten Verzierungen der S-Bahnzüge bestehen bleiben. M 13 und G 3 : Südlich der geplanten Adam-Riese-Straße ergibt sich die Möglichkeit - u.U. auch mit Anbau an die Graffitihalle - eine gewerbliche Nutzung, ggf. in Verbindung mit zusätzlicher Büronutzung vorzusehen. Direkt östlich angrenzend ist die Anlage einer kleineren öffentlichen Grünfläche geplant. Die kleine Grünfläche, die beiden Stadtplätze und der Adam-Riese-Platz selbst, sollen zur Auflockerung und zum Verweilen der Anwohner und der im Quartier Beschäftigten beitragen. M 12 : Die Bereiche rund um die nördliche Zulaufstrecke des Hauptbahnhofes und die Camberger Brücke können im Zusammenhang mit der eingangs beschriebenen Unterführung neu beordnet werden. So ergäbe sich die Möglichkeit, das im Gleisdreieck gelegene Grundstück durch Anbindung an die verlängerte Adam-Riese-Straße aus seiner isolierten Lage heraus zulösen und interessant für neue hochwertige Nutzungen zu machen. Gegenwärtig wird das Grundstück von der Hessengarage genutzt und ist nur durch eine Zufahrt am Rampenbeginn der Camberger Brücke erschlossen. Aufgrund der direkten Nähe zur S-Bahnstation Galluswarte schlägt der Rahmenplan ebenfalls eine gemischte Baufläche vor in der Hotel- und Büronutzung geplant sind. M 7 und M 8 : Der interessante Bereich direkt an der Galluswarte gelegen und heutzutage insbesondere durch Autohäuser geprägt, könnte ebenfalls in eine hochwertigere Nutzung i.S. einer gemischten Baufläche aufgewertet werden. M 9: Der Komplex der ehemaligen Adlerwerke wird als Bestand in den Rahmenplan integriert. M 10 und G 1: Der große Block an der Kleyerstraße, der seit Jahren brachliegt, soll als gemischte Baufläche entwickelt werden. Eine größere Grünfläche soll aus diesem Block herausgelöst werden (auf der sich heute der Bolzplatz befindet) und den Bewohnern des Gallusparks und den Neubewohnern zur Verfügung stehen. M 11: Der Komplex des Gallusparks wird als Bestand in den Rahmenplan integriert. G 2 und M 16: Der Geländestreifen südlich der Weilburger Straße, der durch nicht mehr benötigte Gleisanlagen geprägt ist und von der DB-AG aufgegeben wird, wird in Teilen für eine Bebauung vorgeschlagen. Der Magistrat schlägt Bürogebäude aber durchaus auch Wohngebäude auf diesem nach Süden orientierten Geländestreifen vor, wie es beispielsweise die Planung für die Umwandlung des ehemaligen Güterbahnhofes Süd in Sachsenhausen in ein Wohngebiet vorsieht. Allerdings müssen detaillierte Lärmschutzuntersuchungen die Verträglichkeit des Wohnens an dieser Stelle nachweisen, bzw. entsprechende bautechnische Lösungen aufzeigen. Hauptverursacher des Schienenlärms sind nicht ein- und ausfahrende Personenzüge der Deutschen Bahn, sondern vorbeifahrende Güterzüge in den Nachtstunden. Der südliche Teil dieses Geländestreifens soll künftig als öffentliche Grünfläche dienen, so dass sich gemeinsam mit Grünfläche G 1 ein zusammenhängender Grünbereich ergäbe, der diesem mit Grünflächen unterversorgten Teil des Gallusviertels neue Qualitäten bieten könnte. Daten qm ha % Gesamtfläche des Rahmenplan- 344 602 34,5 100 gebietes davon Gemischte Bauflächen 197 059 19,7 57 Wohnbauflächen 17 500 1,75 5 Straßenverkehrsflächen 57 720 5,77 16 Bahnflächen 23 303 2,33 6,75 Bahngebäude 23 224 2,32 6,72 Grünflächen 25 796 2,57 7,44 Eine detaillierte Untersuchung der vorhandenen und potentiellen Nutzungen (siehe Anlage 2) ergibt im gesamten Rahmenplangebiet ein Potential von ca. 321.000 qm Bruttogeschossfläche, die auf unbebauten und abriss- bzw. umnutzungswürdigen Flächen neu errichtet werden könnten. Für den Bereich Wohnungsbau würde sich ein Zuwachs von insgesamt ca. 80.000 qm, für Büronutzungen und Dienstleistungen von ca. 241.000 qm ergeben. Zusammenfassung Dieser zentrale - innerstädtische - Stadtraum bietet aus Sicht des Magistrats eine Fülle von städtebaulichen Verbesserungsmöglichkeiten, deren Realisierung und Finanzierung nur in Zusammenarbeit mit den Eigentümern erreicht werden können. Die erreichbaren Ziele, Verkehrsentlastung der Mainzer Landstraße, neue Flächenpotentiale für Wohnungsbau (ca. 800 Wohneinheiten), Büroflächen (ca. 7000 neue Arbeitsplätze) und Grünflächen (Anhebung des Grünflächenanteils von 0 auf 7,5% im Gebiet) und die Schaffung eines neuen repräsentativen Stadteinganges für Reisende und Pendler, die mit dem Zug in den Frankfurter Hauptbahnhof einfahren, können über den Rahmenplan und weiter folgende Umsetzungsschritte realisiert werden.
    • B)Alternativen Vergleichbare Alternativen zum Rahmenplan liegen für das Gebiet nicht vor. Der gültige Flächennutzungsplan des Planungsverbandes Rhein-Main stellt alle Flächen südlich von Mainzer Landstraße und Kleyerstraße jeweils bis zu den Gleisanlagen als Gewerbliche Baufläche dar - eine Ausnahme bildet der Block M 7, der als Mischbaufläche dargestellt ist. Die übrigen Flächen sind als Flächen für Bahnanlagen und Flächen für die Deutsche Post dargestellt. Tatsächliche Nutzungen und Planinhalte des Flächennutzungsplanes stimmen in großen Bereichen nicht überein, so dass der Flächennutzungsplan keine Alternative zum Rahmenplan ist. Qualifizierte Bebauungspläne i.S. des § 30 BauGB liegen für das gesamte Plangebiet nicht vor. Fluchtlinienpläne (setzen nur Straßenfluchten und allenfalls Baufluchten fest) existieren für das gesamte westliche Plangebiet, für das östliche ist nur ein kleiner Streifen entlang der Mainzer Landstraße durch Fluchtlinien vorgegeben. Mit diesen Plänen ist eine Verbesserung der städtebaulichen Situation nicht zu erreichen.
    • C)Lösungen Eine Verbesserung der städtebaulichen Situation ist aus Sicht des Magistrats nur über den vorgelegten Rahmenplan und die sich hieran anschließenden Umsetzungsschritte erreichbar.
    • D)Kosten Aus dem Rahmenplan Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt resultieren keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Er ist Grundlage für weitere städtebauliche Planungen wie etwa Bebauungspläne, die aber gesonderter Entscheidungen bedürfen. Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der städtebaulichen und verkehrlichen Situation sollen im Zusammenhang mit den erforderlichen Bebauungsplänen im Wege vertraglicher Vereinbarungen auf Basis der §§ 11 und 124 BauGB privaten Projektentwicklern oder Bauherren übertragen werden. Anlage 1 (ca. 2,1 MB) Anlage 2 (ca. 6 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 25.08.2009, OA 950 Antrag vom 23.06.2009, OF 530/1 Antrag vom 25.08.2009, OF 546/1