Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Frankfurt-West hier: Mehrkostenvorlage Planungsmittel (Lph 1 bis 4) und Mittelfreigabe für die Ausführungsplanung (Lph 5 bis 7)
Beschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Frankfurt am Main West (Magistratsbeschluss vom 20.04.2012) für die Planung der Leistungsphasen 1-4 HOAI Mittel in Höhe von 491 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001114, als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben wurden, von denen bereits 374 T€ (Stand 23.03.2020) verausgabt wurden.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich infolge von Mehrmengen die für die Stadt Frankfurt am Main anteiligen Gesamtkosten der Maßnahme um 4.717 T€ auf 7.793 T€ (incl. Planungskostenanteil) erhöhen werden und folglich die für die Leistungsphasen 1-4 HOAI notwendigen Mittel um rd. 761 T€ auf 1.252 T€ gestiegen sind.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel für die Lph 1-4 HOAI inkl. besonderer Leistungen in Höhe von rd. 761 T€ werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben und stehen in der PG 16.11, Projektdefinition 5.001114, zur Verfügung.
- Der vorgelegten Planung für die Lph 1-4 HOAI zum barrierefreien Ausbau des Bahnhofs West wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird ermächtigt, einen Ergänzungsvertrag zur Planungsvereinbarung über die Leistungsphasen 1-4 HOAI vom 16.05.2012 zur Freigabe der zusätzlich erforderlichen Mittel mit der Deutschen Bahn AG und dem RMV abzuschließen.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Lph. 1-4 HOAI inkl. besonderer Leistungen bereits weitgehend abgeschlossen ist. Bei den hierbei angefallenen Geldern ist die DB in Vorleistung getreten.
- Die im Jahr 2019 als Spenden vereinnahmten Mittel in Höhe von 200T€ mit dem Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt werden.
- Der Aufnahme der weiterführenden Planung, Lph. 5-7 HOAI, wird zugestimmt.
- Die vor Planfeststellungsbeschluss erforderlichen Planungsmittel für die Leistungsphasen 5-7 HOAI in Höhe von 515 T€ werden ebenfalls bewilligt und freigegeben und stehen in der PG 16.11, Projektdefinition 5.001114, zur Verfügung. Der Magistrat wird ermächtigt, eine vorzeitige Kostenübernahmeerklärung (Anlage 5) mit der Deutschen Bahn AG und dem RMV abzuschließen.
- Der Magistrat wird beauftragt nach Abschluss der Planung der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen.
Begründung
A. Allgemeines
Zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen und damit zur Steigerung der Attraktivität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Hessen haben das Land Hessen, die Verkehrsverbünde als Aufgabenträger für den SPNV und die DB Station&Service AG (DB S&S AG) als Betreiberin der Personenbahnhöfe im Jahr 2011 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Wird eine Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vorgehen verweigert, wird der geplante barrierefreie Ausbau des Bahnhofs West auf unbestimmte Zeit verzögert oder gar ganz gestoppt.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die DB S&S AG als Vorhabenträger hat die in 2012 begonnene Planung fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst.
D. Klimaschutz
Durch den Umbau des gesamten Bahnhofs sollen folgende Ziele erreicht werden: Barrierefreie Erschließung aller Bahnsteige durch den Neubau von drei Aufzugsanlagen, Einrichtung eines taktilen Leit- und Wegesystems, Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Bahnhof insgesamt, Aufwertung der Unterführung als Bahnsteigzugang und Stadtteilverbindung durch Verbreiterung sowie Verkürzung und ansprechende Gestaltung, Erneuerung der Bahnsteigausstattung, Umbau des gesamten Empfangsgebäudes zur Steigerung der Attraktivität und Erhöhung der Verfügbarkeit von Gewerbeflächen, Einrichtung einer öffentlichen barrierefreien WC-Anlage, Errichtung von Fahrradabstellanlagen (> 200 Stck.), Errichtung eines neuen Zugangs zum Hochbahnsteig an der Kasseler Straße.