Sanierung der Heerstraße (L3440) zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Damaschkeanger hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für den 3. Bauabschnitt der Heerstraße zwischen Eberstadtstraße und Damaschkeanger
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M
104 Betreff:
Sanierung der Heerstraße (L3440) zwischen Ludwig-Landmann-Straße und
Damaschkeanger hier: Bau- und Finanzierungsvorlage für den 3. Bauabschnitt
der Heerstraße zwischen Eberstadtstraße und Damaschkeanger Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
01.07.2010, § 8396 (M 124) 1. Der Planung und dem Umbau der östlichen Heerstraße
zwischen Eberstadtstraße und Damaschkeanger (3. Bauabschnitt) wird gemäß den
vorgelegten Plananlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtaufwand in Höhe von 4,85 Mio. € werden bewilligt und
freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass
a) für die Sanierung der Heerstraße zwischen
Ludwig-Landmann-Straße und Damaschkeanger im Investitionsprogramm 2013 - 2016
Mittel in Höhe von 5 Mio. € in der Produktgruppe 16.03 -
Verkehrsanlagen, Projektdefinition Nr. 5.001090, eingestellt sind, wovon gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8396 (M 124),
1,55 Mio. € für den Bau des Kreisverkehrsplatzes
Heerstraße/Damaschkeanger/Haingrabenstraße (1. Bauabschnitt) bereitgestellt
wurden, b) für die Sanierung der Heerstraße
zwischen der Eberstadtstraße und Damaschkeanger (3. Bauabschnitt) in der
Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition Nr. 5.001090,
somit nur 3,45 Mio. € zur Verfügung stehen, c) die Deckung des darüber hinausgehenden
Mittelbedarfs in Höhe von 1,4 Mio. € mit einem Anteil in Höhe von 1,101
Mio. € aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition Nr. 5.002721 -
Heerstraße West und in Höhe von 0,299 Mio. € aus der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition Nr. 5.001070, Investive Maßnahmen im Radverkehr erfolgt,
d) gemäß dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004, § 8341
(M 173/136), keine Förderung aus GVFG-Mitteln beantragt wurde, e) die vorhandenen Verkehrsflächen zum 31.12.2012
einen Restbuchwert von 310.506,- € aufweisen und dieser Restwert in der
Produktgruppe 16.03 budgetneutral berücksichtigt wird, f) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 313.528,-
€ sichergestellt sind. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Sanierung
der Heerstraße im Abschnitt Eberstadtstraße und Damaschkeanger einen Eingriff
in das Straßenbegleitgrün erforderlich macht. Es müssen 14 Bäume und eine
Baumhecke gefällt werden. 5. Der Fällung wird zugestimmt. Ein Ausgleich ist
durch Neupflanzungen von 38 standortgerechten und großkronigen Laubbäumen (mit
20-25 cm Stammumfang) im Straßenbereich vorgesehen. Begründung: A. Zielsetzung Die östliche Heerstraße zwischen der
Ludwig-Landmann-Straße und dem Damaschkeanger befindet sich seit längerer Zeit
in einem maroden und teilweise unfertigen Zustand. Im Jahr 2004 beauftragte die
Stadtverordnetenversammlung den Magistrat (§ 8341 vom 16.12.2004 zu M 173
vom 10.09.2004 und M 136 vom 16.07.2004), auf der Grundlage der Vorplanung für
die Sanierung der Heerstraße (B 94 vom 25.01.2002) eine Bau- und
Finanzierungsvorlage unter Verzicht auf Fördermittel nach dem GVFG vorzulegen.
Der Beschlusslage folgend, wurde der
Ausbau der östlichen Heerstraße in drei Abschnitte unterteilt. In einem ersten
Bauabschnitt wurde der am westlichen Ortsrand von "Alt-Praunheim" gelegene
Knotenpunkt
Heerstraße/Damaschkeanger/Sandplackenstraße/Alt-Praunheim/Hain-grabenstraße/Stei
nbacher Hohl als Kreisverkehrsplatz umgebaut (§ 8396 vom 01.07.2010; M 124) und
zwischenzeitlich fertiggestellt. Der zweite Bauabschnitt der östlichen
Heerstraße umfasst den Bereich zwischen der Ludwig-Landmannstraße und
Eberstadtstraße. Er soll gemeinsam mit dem nördlich angrenzenden, geplanten
Gewerbegebiet "Nördlich Heerstraße" (Teilbereich 1 - B-Plan Nr. 854) im
Vorgriff auf den dritten Bauabschnitt voraussichtlich bis Ende 2013 realisiert
werden. Diese Bau- und Finanzierungsvorlage
umfasst den dritten Bauabschnitt der Heerstraße zwischen der Eberstadtstraße
und Damaschkeanger und soll nach Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes
voraussichtlich ab Frühjahr 2014 ausgeführt werden. Die Trassierung der östlichen Heerstraße zwischen der
Ludwig-Landmann-Straße und dem Damaschkeanger weist eine nahezu geradlinige
Linienführung auf. Sie verläuft innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, der
sich gemäß den rechtskräftigen Fluchtlinienplänen F 1035, F 1372 und F
1313 in einem ca. 20 m breiten Korridor befindet. Die bestehenden Grenzen
orientieren sich dabei an der vorhandenen Bebauung. Der Straßenraum erhält eine
neue, anforderungsgerechte Querschnittsaufteilung und wird damit gestalterisch
und funktional aufgewertet.
B. Alternativen Keine. Der Ausbau der Heerstraße des 3. Bauabschnitts
zwischen der Eberstadtstraße und dem Damaschkeanger schließt die noch offene
Sanierungslücke zwischen dem bereits fertiggestellten 1. Bauabschnitt -
Kreisverkehrsplatzes Heerstraße/Damaschkeanger/Haingraben-straße und dem in
Ausführung befindlichen 2. Bauabschnitt zwischen der Ludwig-Landmann-straße und
Eberstadtstraße.
C. Lösung Die Planung sieht einen auf ganzer Länge nahezu
konstant 20 m breiten Verkehrsraum vor. Dieser gliedert sich in eine 10,20 m
breite Fahrbahn, die beidseitig 1,75 m Radfahrschutz- und 0,60 m breite
Sicherheitsstreifen zu den Fahrbahnrändern hin beinhaltet. An diese schließen
sich beidseitig durch Baumscheiben gegliederte Längsparkstreifen mit 2 m Breite
an. Die wiederum daran angrenzenden Seitenräume stehen in unterschiedlichen,
anforderungsgerechten Breiten (ca. 2 bis 4 m) allein den Fußgängern als Gehwege
zur Verfügung.
Die unter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten in annähernd gleichmäßigen Abständen neu angeordneten
38 Baumstandorte verleihen der Straße zusammen mit dem bereits vorhandenen
Baumbestand den Charakter einer Allee und damit eine optisch ansprechende
Straßenraumgestaltung. Ferner wird die Erschließung durch den öffentlichen
Personennahverkehr mit den bestehenden Bushaltstellen "Hofgut" und "Schönberger
Weg" der Buslinien 60 und N2 (Nachtbuslinie) weiterhin sichergestellt. Im Zuge der Baumaßnahme werden die vorhandenen
Bushaltestellen behindertengerecht und barrierefrei neu hergestellt, in deren
Bereich sich lichtsignalgeregelte Fußgängerquerungen befinden. Die Barrierefreiheit wird an allen
Fußgängerübergängen der östlichen Heerstraße nach städtischem Standard gemäß
dem Arbeitsplan Barrierefreiheit berücksichtigt. Damit soll die
uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung der Heerstraße auch für seh- und
mobilitätseingeschränkte Menschen gewährleistet werden. Das vorhandene Stellplatzangebot wurde im Bereich der
östlichen Heerstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Damaschkeanger mit
einer Anzahl von 174 Stellplätzen bilanziert. Nach dem Ausbau der östlichen
Heerstraße werden rund 180 Stellplätze in Längsaufstellung zur Verfügung
stehen, wodurch das Parkplatzangebot geringfügig erhöht werden kann. Das Planungs- und Baurecht für die geplante
Baumaßnahme ist durch die vorhandenen, rechtskräftigen Fluchtlinienpläne F
1035, F 1372 und F 1313 gegeben. Die funktionale und gestalterische Aufwertung des
Verkehrsraumes bewirkt auch eine Neuordnung der Grünbereiche. In der Folge
können daher Teile des vorhandenen Straßenbaum- und Vegetationsbestandes
(Bäume, Sträucher und Hecken) nicht erhalten werden, da ein Erhalt einerseits
erhebliche Nutzungseinschränkungen wie z. B. der Gehwege bedeuten würde und
andererseits das sehr dichte Netz vorhandener und geplanter Ver- und
Entsorgungsleitungen dies nicht ermöglicht. Deshalb ist es erforderlich, zwei Rosskastanien mit
jeweils 155 cm Stammumfang, drei Wildbirnen mit jeweils 32, 35 und 36 cm
Stammumfang, vier Platanen mit jeweils 105, 108, 111 und 113 cm Stammumfang,
eine Blaufichte mit 145 cm Stammumfang, drei Fichten mit jeweils 51, 53 und 56
cm Stammumfang, eine Blutpflaume mit 110 cm Stammumfang und eine
durchgewachsene Hainbuchenbaumhecke mit einer Höhe von 11 m und 12 m Länge zu
fällen. Zum Ausgleich wird eine Pflanzung von
38 neuen, einheimischen und großkronigen Laubbäumen (mit 20-25 cm Stammumfang)
geschaffen, die in den im Bereich der Längsstellplätze mit gleicher Anzahl
vorgesehenen Baumscheiben platziert werden. Im Zuge der Baumaßnahme müssen außerdem auf privatem
Grund fünf Bäume gefällt werden, für die bereits eine Fällgenehmigung durch die
Untere Naturschutzbehörde vorliegt. Die zur Realisierung der Baumaßnahme erforderlichen
Flächen befinden sich nahezu vollständig in der Vermögensverwaltung der Stadt
Frankfurt am Main. Lediglich vier Teilflächen von privaten Grundstücken mit
einer Größe von insgesamt 73 m2 müssen noch erworben werden. Für zwei
Grundstücke wurden bereits Enteignungsanträge beim Regierungspräsidium
Darmstadt gestellt. Da der Bauabschnitt zwischen der Eberstadtstraße und
Damaschkeanger im erschließungsrechtlichen Sinn unfertig ist - Teile der
Verkehrsflächen (Gehweg, Parkflächen und Straßenbegleitgrün) sind noch nicht
hergestellt - sind Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen nach Fertigstellung der
Baumaßnahme zu erwarten. D. Kosten Der Ausbau der Baumaßnahme erfolgt zum einen Teil als
Grunderneuerungsmaßnahme (Fahrbahn mit Schutzstreifen für Radfahrer) und zum
anderen Teil als erstmalige, endgültige Herstellung der Verkehrsflächen
(Gehweg- und Parkflächen einschließlich Bäume und Straßenbegleitgrün). Die Teilbereiche "Gehwege, Parkflächen mit
anteiliger Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung, sowie Bäume,
Straßenbegleitgrün, Freilegung und Grunderwerb" sind
erschließungsbeitragsfähig. Die Teil-Refinanzierung der Maßnahme erfolgt
mittels Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen. Für die Teilbereiche
"Gehweg, Parkflächen einschließlich Bäume und Straßenbegleitgrün"
erfolgt die Heranziehung nach Einheitssätzen. Für die Beitragsanteile
"Freilegung und Grunderwerb" werden die tatsächlichen Kosten zu Grunde gelegt.
Für die überwiegende Anzahl der
Baugrundstücke ist die Erschließungsbeitragspflicht bereits beordnet, so dass
Erschließungsbeitragseinnahmen von maximal ca. 50.000,- € innerhalb von
vier Jahren nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu erwarten sind. Da es sich um eine klassifizierte Straße handelt,
können Aufwendungen für die Fahrbahnherstellung (einschließlich der auf der
Fahrbahnfläche projektierten Radverkehrsanlagen) nicht abgerechnet werden und
sind somit von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen. Zu BEGRÜNDUNG Kosten:
1. Investitionsbedarf:
(dazu
zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)
Straßenbau
3.840.000,00 €
Beleuchtung
241.400,00
€
Amt 16, IKT
470.200,00
€
Grün- und Freiflächen
210.000,00
€
Verkehrssignalanlagen
88.000,00
€
Folgekostenrelevante Zwischensumme
4.849.600,00 €
Zur
Rundung
400,00
€
Summe
Investitionsbedarf
4.850.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum:
2014
1.500.000,00 €
2015
1.950.000,00 €
2016
1.400.000,00 €
3. Zugehörige
Folgeinvestitionen
0,00
€
4. Jahresfolgekosten:
a)
Persönliche Ausgaben
0,00 €
b)
Sachkosten
1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau
11.500 m2 1,30
€/m2 14.950,00
€
Beleuchtung
(Folgekosten werden im Rahmen des
Vertrages
über die Straßenbeleuchtung
im
Ergebnishaushalt abgerechnet)
4.782,55
€
Grün- und
Freiflächen 5,00%
10.500,00
€
Verkehrssignalanlagen
(neue Anlagen)
Unterhaltung
Anzahl 1 Stck. 5.000
€/Stck. 5.000,00
€
Betrieb
Anzahl
1 Stck. 1.500
€/Stck. 1.500,00
€
Instandsetzung
5,00%
4.400,00
€
0
Summe
Sachkosten
41.132,55
€
2.
Abschreibung BND *)
Straßenbau
30 Jahre 1/30
128.000,00
€
Beleuchtung
20 Jahre 1/20
12.070,00
€
Amt 16,
IKT 50 Jahre 1/50
9.404,00
€
Grün-
und Freiflächen 15 Jahre 1/15
14.000,00
€
Verkehrssignalanlagen 15 Jahre
1/15 5.866,67
€
*) BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Summe
Abschreibung 1/21
169.340,67
€
c)
Kalkulatorische Verzinsung
(durchschnittlich) von:
4.849.600,00 €: 4,25%
die
Hälfte: 103.054,00
€
Gesamtsumme Jahresfolgekosten
313.527,22 €
5. Jahreserträge:
Gebühren,
Entgelte und dgl.
0,00
€
Auflösung von Sonderposten
(jährlich)
0,00
€
6. Leistungen
Dritter:
Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. (Auflösung von
Sonderposten) 0,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
0,00 €
8. Sonstiges:
0,00
€ Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 1,1 MB) Anlage
_Lageplan_Blatt_2 (ca.
1,2 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
24.09.2013, OA 421
Antrag vom
08.09.2013, OF
313/7 dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 25.01.2002, B 94
Vortrag des
Magistrats vom 10.09.2004, M 173
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 124
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket:
19.06.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7
am 27.08.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: a) Die Vorlage M 104 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.08.2013, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 104 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 104 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO II, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 104 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER 27. Sitzung des OBR 7
am 24.09.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 421 2013
1. Der Vorlage
M 104 wird unter Hinweis auf OA 421 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 313/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 421 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen FREIE
WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. (= Votum im
Verkehrsausschuss)
zu 2. SPD, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (=
Enthaltung); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 104 = Annahme, OA 421 = vereinfachtes Verfahren)
23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 421 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER
(= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 104 = Annahme, OA 421 = vereinfachtes Verfahren)
Piraten (M 104 und OA 421 = Annahme) 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 104 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 421 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. und
FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und REP (M 104 und OA 421 =
Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 104 = Enthaltung, OA 421 = Ziffern 1., 2. und 4.
Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 17
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 104 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 421 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen
LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 104 = Enthaltung, OA 421 = Ziffern 1., 2. und 4
Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3782, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 1