Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main hier: Personalratsmitglieder
Beschlussvorschlag
Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Volkshochschule Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main hat der Personalrat in seiner Sitzung am 19.05.2021 beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen.