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Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für Frankfurt

Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 25.01.2019, E 69 Betreff: Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.02.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Frankfurt möge einen Nachtbürgermeister/eine Nachtbürgermeisterin erhalten. Die Verwaltung soll zusammen mit Multiplikatoren der Frankfurter Szene eine Nachtbürgermeisterin/einen Nachtbürgermeister für eine vorläufige Projektzeit von einem Jahr in Frankfurt einsetzen. Dazu werden einmalig 68.000 Euro zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Diese Person soll als vermittelnde Person zwischen Kulturschaffenden, Veranstalterinnen und Veranstaltern, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Politik und Verwaltung fungieren und dadurch das Frankfurter Nachtleben beleben, Konflikte zwischen Akteuren abmildern oder verhindern sowie der Szene als zentrale Ansprechperson dienen. Die Position muss in die Frankfurter Verwaltung eingebettet sein, über entsprechende Kompetenzen verfügen und bei Bedarf Hilfe erhalten, sei es durch das Ordnungsamt oder die Polizei. Hierzu sind die entsprechenden Schnittstellen auch außerhalb der gewohnten Ansprechzeiten zu den Ämtern zu definieren. Der Magistrat soll prüfen und berichten, wo diese Stelle angesiedelt werden soll. Begründung: Menschen wollen in Städten wohnen, weil dort was los ist. Neben kulturellen Angeboten wie Museen und Theatern gehört hierzu auch ein reiches Nachtleben mit unterschiedlichen Bars und Clubs, das nicht eingeschränkt werden, sondern organisiert werden muss, um es zu einem angenehmen Ort des sozialen Miteinanders zu machen. Öffentliche Plätze werden von Feiernden in Anspruch genommen, was jedoch auch zu Konflikten führen kann (Beispiele: Mainufer, Friedberger Platz, Alt-Sachsenhausen). Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über Lärm und Schmutz schlagen regelmäßig hohe Wellen und das Sicherheitsgefühl sinkt zu später Stunde rapide. Ein Nachtbürgermeister/eine Nachtbürgermeisterin wäre ein Kümmerer/eine Kümmmererin und Vermittler/Vermittlerin zwischen den einzelnen Interessen. Die Touristenströme in Frankfurt werden künftig zunehmen, auch durch die Attraktivität der neuen Altstadt. Auch hier ist das Miteinander der Anwohnerinnen und Anwohner, der Touristinnen und Touristen zu organisieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 546 Bericht des Magistrats vom 11.01.2021, B 2 Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 230 Bericht des Magistrats vom 31.10.2021, B 386 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 115 Bericht des Magistrats vom 22.08.2022, B 320 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 478 Bericht des Magistrats vom 17.06.2024, B 240 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 28.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.02.2019, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 69 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 26.05.2020, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage E 69 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 4771, 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 29.10.2019 § 5840, 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 26.05.2020 Aktenzeichen: 10 1