Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für Frankfurt
Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom
25.01.2019, E 69 Betreff: Produktbereich: 36
Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung
Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für Frankfurt Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt
sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018,
Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem
Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734,
dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom
03.02.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Frankfurt möge einen Nachtbürgermeister/eine
Nachtbürgermeisterin erhalten. Die Verwaltung soll zusammen mit Multiplikatoren
der Frankfurter Szene eine Nachtbürgermeisterin/einen Nachtbürgermeister für
eine vorläufige Projektzeit von einem Jahr in Frankfurt einsetzen. Dazu werden
einmalig 68.000 Euro zweckbestimmt aus vorhandenen
Mitteln bereitgestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im
laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine
Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Diese Person soll als vermittelnde Person zwischen
Kulturschaffenden, Veranstalterinnen und Veranstaltern, Anwohnerinnen und
Anwohnern sowie Politik und Verwaltung fungieren und dadurch das Frankfurter
Nachtleben beleben, Konflikte zwischen Akteuren abmildern oder verhindern sowie
der Szene als zentrale Ansprechperson dienen. Die Position muss in die Frankfurter Verwaltung
eingebettet sein, über entsprechende Kompetenzen verfügen und bei Bedarf Hilfe
erhalten, sei es durch das Ordnungsamt oder die Polizei. Hierzu sind die
entsprechenden Schnittstellen auch außerhalb der gewohnten Ansprechzeiten zu
den Ämtern zu definieren. Der Magistrat soll prüfen und berichten, wo diese
Stelle angesiedelt werden soll. Begründung: Menschen wollen in Städten wohnen, weil dort was los
ist. Neben kulturellen Angeboten wie Museen und Theatern gehört hierzu auch ein
reiches Nachtleben mit unterschiedlichen Bars und Clubs, das nicht
eingeschränkt werden, sondern organisiert werden muss, um es zu einem
angenehmen Ort des sozialen Miteinanders zu machen. Öffentliche Plätze werden von Feiernden in Anspruch
genommen, was jedoch auch zu Konflikten führen kann (Beispiele: Mainufer,
Friedberger Platz, Alt-Sachsenhausen). Beschwerden von Anwohnerinnen und
Anwohnern über Lärm und Schmutz schlagen regelmäßig hohe Wellen und das
Sicherheitsgefühl sinkt zu später Stunde rapide. Ein Nachtbürgermeister/eine
Nachtbürgermeisterin wäre ein Kümmerer/eine Kümmmererin und
Vermittler/Vermittlerin zwischen den einzelnen Interessen. Die Touristenströme in Frankfurt werden künftig
zunehmen, auch durch die Attraktivität der neuen Altstadt. Auch hier ist das
Miteinander der Anwohnerinnen und Anwohner, der Touristinnen und Touristen zu
organisieren. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 25.09.2020, B 546
Bericht des
Magistrats vom 11.01.2021, B 2
Bericht des
Magistrats vom 28.05.2021, B 230
Bericht des
Magistrats vom 31.10.2021, B 386
Bericht des
Magistrats vom 04.03.2022, B 115
Bericht des
Magistrats vom 22.08.2022, B 320
Bericht des
Magistrats vom 09.12.2022, B 478
Bericht des
Magistrats vom 17.06.2024, B 240
Bericht des
Magistrats vom 06.12.2024, B 456
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 28.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.02.2019, TO I, TOP 12
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 69 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 29.10.2019, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage E 69 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
38. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 26.05.2020, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage E 69 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 4771, 34. Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 29.10.2019 § 5840, 38. Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 26.05.2020 Aktenzeichen: 10 1