Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für Frankfurt
Bericht
Bereits im März 2019 hat der Magistrat ein erstes Konzept erarbeitet, in dem die Aufgaben und Funktionen des Nachtbürgermeisteramtes über kurzfristig, mittelfristig und langfristig zu erreichende Ziele definiert wurde. Das Konzept wurden der Koalition vorgestellt und ein gewünschtes Anforderungsprofil nachgereicht. Auch angeregte Ergänzungen wurden in das Konzept aufgenommen. Insbesondere wurde herausgearbeitet, dass es für die Effektivität des Amtes unverzichtbar ist, Zuständigkeiten und Schnittstellen exakt zu definieren. Mit der Zielsetzung, Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bewusst bereits bestehende Ansätze in die Handlungsfelder einbezogen werden. Über die zur Umsetzung erforderlichen Schritte konnte jedoch bislang keine Einigung erzielt werden, da lt. Etatantrag die Position in die Frankfurter Verwaltung eingebettet sein muss und über entsprechende Kompetenzen verfügen soll. Es ist zu erwarten, dass eine externe und möglicherweise ehrenamtlich tätige Person nicht die Erfahrung im Behördendschungel mitbringt, um eine effektive Schnittstelle zu Sicherheits- und Ordnungskräften und anderen Behörden sein zu können. Zumal gemäß Etatantrag das Nachtbürgeramt mit einer vorläufigen Projektzeit von einem Jahr installiert wurde und der Erfolg der Maßnahme somit unter gewaltigem Zeitdruck stehen würde. Des Weiteren wurden im Etatantrag keine Forderungen in Bezug auf die Einstellung von Personalkosten bzw. die Schaffung einer zusätzlichen Stelle gestellt. Demzufolge können die benannten zweckbestimmten 68.000 Euro ausschließlich für Sachkosten aufgewendet werden. Daher war es der Vorschlag des zuständigen Dezernenten, die Aufgabe einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin in der Stadtverwaltung zu übertragen, vorzugsweise aus seinem Dezernatsbereich. Dem vorgelegten Konzept zufolge versteht sich das Nachtbürgermeisteramt als vermittelnde Stelle mit dem direkten Draht in die Stadtverwaltung und zu der Szene, die maßgeblich die organisierte Night-Life-Branche in Frankfurt am Main abbildet. Über einen unterstützenden Beirat, der sich zusammensetzt aus akzeptierten und organisierten Vertreterinnen und Vertretern der standortortbestimmenden Themen des Nachtlebens und ausgesuchten Experteninnen und Experten aus den Behörden sollen individuelle und der Lage entsprechende Lösungsansätze erarbeitet werden. Doppelstrukturen sollen vermieden werden, bestehende Ansätze in die Handlungsfelder einbezogen werden. Das Nachtparlament setzt sich zusammen aus Multiplikatoren mit der erwiesenen hohen Kompetenz für ihr jeweiliges Fachgebiet (z. B.: Gastronomie, Hotellerie, Clubs, Musikwirtschaft, Quartiersentwicklung, Veranstalterbranche, Künstler/innen u. a,) Sie agieren je nach Priorität, Aufgabenstellung, Verfügbarkeit und Maßnahme beratend, schlichtend, moderierend, inspirierend und gestaltend - aber auch als Best-Practice-Beispiel für ein achtsames Miteinander. Die verwaltungsinternen Experteninnen und Experten zeichnen aus durch ihr Know-how und ihre Dialogbereitschaft aus, um gemeinsame konstruktive Lösungsansätze und Perspektiven für die Stadt der Zukunft aufzuzeigen. Die Kritik an diesem Konzept richtete sich an die Legitimation und mögliche Akzeptanz eines nicht gewählten Nachtbürgermeisters/Nachtbürgermeisterin. Analog der Beispiele Amsterdam und Mannheim fiele damit die Personalentscheidung zu Gunsten einer ehrenamtlichen Tätigkeit aus. Die Implementierung der Stelle im Dezernatsbereich würde den direkten Durchgriff auf die städtischen Stellen und direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gewährleiten, um im Rahmen des einjährigen Pilotprojektes gemäß der im Konzept formulierten Ziele tragfähige Lösungen zu erarbeiten und in der Umsetzung zu begleiten und verspricht aus Sicht des Magistrats eine höhere Effektivität.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)