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Nachtbürgermeister/Nachtbürgermeisterin für Frankfurt

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Sachstand ist gegenüber dem Zwischenbericht des Magistrats vom 11.01.2021, B 2, unverändert. Bereits im März 2019 hat der Magistrat auf der Grundlage des EA 69 vom 25.01.2029 ein erstes Konzept für die Implementierung eines Nachtbürgermeisters/Nachtbürgermeisterin vorgelegt, indem die Aufgaben und Funktionen des Nachtbürgermeisteramtes über kurzfristig, mittelfristig und langfristig zu erreichende Ziele definiert wurde. Das vorgeschlagene Nachtbürgermeister-Modell aus Frankfurt am Main sieht vor, die Strukturen der Night-Life-Branche im akzeptierten Miteinander mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und den Standortfaktor "Nachtleben" positiv als messbaren Wirtschaftsfaktor zu positionieren. Über einen unterstützenden ehrenamtlich besetzten Nachtbürgermeisterrat - zusammengesetzt aus den Vorstandsvorsitzenden der organisierten Branchen, die maßgeblich das Nachtleben gestalten (Clubbetreiber, Gastronomen, Quartiersmanager, Veranstaltungsexperten) und den an den Schaltstellen sitzenden städtischen Experten (Ordnungsamt, Sondernutzung, Kultur, Gesundheit/Drogenprogramme und Sauberkeit) - sollen über belastbare Verbindungen strukturgebende Maßnahmenpläne erarbeitet und umgesetzt werden. Über die zur Umsetzung erforderlichen Schritte konnte jedoch bislang im politischen Umfeld keine Einigung erzielt werden. Die vom Projektförderungstopf des Wirtschaftsdezernates angesiedelten Mittel stehen bis Ablauf des Jahres 2021 zur Verfügung. Die Funktion eines Nachtbürgermeisters/Nachtbürgermeisterin bekommt in diesen Zeiten der Pandemie eine weitere Aufgabe, beim Öffnungskonzept maßgeblich zu unterstützen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

3
3. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG