Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung
Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom
21.02.2020, E 19 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und
Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung
Verkehrsüberwachung stärken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt
2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 -
2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.03.2020, §
5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten das bestehende
Einkommensgefälle zwischen der Stadt Frankfurt und dem Umland für alle in der
Verkehrsüberüberwachung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
angemessen ausgeglichen wird. Dafür kommt z. B. eine Zulage für alle
Beschäftigten in Frage. in Absprache mit dem Personalrat wird der Magistrat der
Stadtverordnetenversammlung einen Lösungsvorschlag unterbreiten. 2. Die im Stellenplan 2020/2021 (M 214 vom
06.12.2019) vorgesehenen Stellenneuschaffungen werden um 5 Stellen auf
insgesamt 25 Stellen erhöht. Alle Stellen werden bereits 2020
bereitgestellt.
Die Deckung der hierfür
entstehenden Personalkosten wird aus vorhandenen Mitteln im Ergebnishaushalt
der Produktgruppe 11.05 bereitgestellt. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der
Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Die Verkehrsüberwachung in Frankfurt verfügt nicht
über eine ausreichende personelle Ausstattung um insbesondere in den
Tagesrandzeiten und in den Außenbezirken eine angemessene Kontrolle des
Verkehrs zu gewährleisten. Da die Eingruppierung in Frankfurt zwei Stufen unter
der Eingruppierung z.B. in Offenbach liegt, ist es sehr schwierig ausgebildetes
Personal zu rekrutieren oder zu halten. Zudem wurde dem Straßenverkehrsamt Aufgrund des
OLG-Urteils vom 03.01.2020 mit sofortiger Wirkung das Einsetzen von
Leiharbeitskräften für die Überwachung des ruhenden Verkehrs untersagt. Um die
Verkehrsüberwachung weiter stadtweit zu gewährleisten soll das seit 2016
schrittweise umgesetzte Programm der Übernahme von Leiharbeitskräften (1. Rate
im StPl 2017, 2. Rate im StPl 2019 und 3. Rate im StPl 2020/2021) vorgezogen
werden. Zur Finanzierung der Personalkosten
werden vorhandene Mittel bereitgestellt. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 03.08.2020, B 347
Bericht des
Magistrats vom 03.08.2020, B 349
Bericht des
Magistrats vom 03.08.2020, B 351
Bericht des
Magistrats vom 03.08.2020, B 352
Bericht des
Magistrats vom 03.08.2020, B 353
Bericht des
Magistrats vom 11.09.2020, B 467
Bericht des
Magistrats vom 23.10.2020, B 574
Bericht des
Magistrats vom 13.11.2020, B 608
Bericht des
Magistrats vom 13.11.2020, B 609
Bericht des
Magistrats vom 13.11.2020, B 611
Bericht des
Magistrats vom 13.11.2020, B 612
Bericht des
Magistrats vom 13.11.2020, B 614
Bericht des
Magistrats vom 13.11.2020, B 615
Bericht des
Magistrats vom 13.11.2020, B 616
Bericht des Magistrats vom
13.11.2020, B 617
Bericht des
Magistrats vom 13.11.2020, B 618
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 24.02.2020