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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung

Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 21.02.2020, E 19 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Verkehrsüberwachung stärken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten das bestehende Einkommensgefälle zwischen der Stadt Frankfurt und dem Umland für alle in der Verkehrsüberüberwachung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen ausgeglichen wird. Dafür kommt z. B. eine Zulage für alle Beschäftigten in Frage. in Absprache mit dem Personalrat wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung einen Lösungsvorschlag unterbreiten. 2. Die im Stellenplan 2020/2021 (M 214 vom 06.12.2019) vorgesehenen Stellenneuschaffungen werden um 5 Stellen auf insgesamt 25 Stellen erhöht. Alle Stellen werden bereits 2020 bereitgestellt. Die Deckung der hierfür entstehenden Personalkosten wird aus vorhandenen Mitteln im Ergebnishaushalt der Produktgruppe 11.05 bereitgestellt. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Die Verkehrsüberwachung in Frankfurt verfügt nicht über eine ausreichende personelle Ausstattung um insbesondere in den Tagesrandzeiten und in den Außenbezirken eine angemessene Kontrolle des Verkehrs zu gewährleisten. Da die Eingruppierung in Frankfurt zwei Stufen unter der Eingruppierung z.B. in Offenbach liegt, ist es sehr schwierig ausgebildetes Personal zu rekrutieren oder zu halten. Zudem wurde dem Straßenverkehrsamt Aufgrund des OLG-Urteils vom 03.01.2020 mit sofortiger Wirkung das Einsetzen von Leiharbeitskräften für die Überwachung des ruhenden Verkehrs untersagt. Um die Verkehrsüberwachung weiter stadtweit zu gewährleisten soll das seit 2016 schrittweise umgesetzte Programm der Übernahme von Leiharbeitskräften (1. Rate im StPl 2017, 2. Rate im StPl 2019 und 3. Rate im StPl 2020/2021) vorgezogen werden. Zur Finanzierung der Personalkosten werden vorhandene Mittel bereitgestellt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 347 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 349 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 351 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 352 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 353 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 467 Bericht des Magistrats vom 23.10.2020, B 574 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 608 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 609 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 611 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 612 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 614 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 615 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 616 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 617 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 618 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 24.02.2020