Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Bericht
Der Magistrat wird im Bereich der Verkehrsüberwachung der Städtischen Verkehrspolizei bei zusätzlich 63 Planstellen eine Höherbewertung nach EGr. 8 TvöD vornehmen. Durch die Höherbewertung soll hinsichtlich der Vergütung eine vergleichbare Situation mit den Umlandgemeinden hergestellt und der auf den vormaligen Gehaltsunterschieden beruhenden Fluktuation entgegengewirkt werden. So soll der Stellenbesetzungsgrad dauerhaft erhöht werden, was Voraussetzung für eine verbesserte Kontrollintensität des ruhenden Verkehrs ist. Bei einer Erhöhung der Personalstärke werden auch mehr Geräte für die Datenerfassung benötigt. Bezüglich des fließenden Verkehrs sieht der Magistrat keine Notwendigkeit zur Beschaffung von Gerätschaften. Auch wenn der Städtischen Verkehrspolizei mehr Personal zur Verfügung steht, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dieses nicht einzelnen Ortsbezirken zugeteilt, sondern innerhalb des gesamten Stadtgebiets eingesetzt wird.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)