Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2005 - 2006
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 30.11.2009, B
963 Betreff:
Verwendung der Gelder aus
der Stellplatzablöse 2005 - 2006 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592 GRÜNE, l. B 105/09 -
In Ergänzung der in den vorausgegangen
Zwischenberichten B 928 vom 17.12.2007 und B 105 vom 20.02.2009
mitgeteilten Förderbeträge in den Jahren 2005 und 2006, wird über den
Bearbeitungssachstand der noch nicht abgeschlossenen Finanzierungsverfahren der
Stellplatzablöse getrennt nach den Haushaltsjahren 2005 und 2006 mit 2
Maßnahmenlisten als Anlagen zu diesem Bericht informiert. In den Maßnahmenlisten sind alle Maßnahmen nicht
mehr enthalten, die in der Maßnahmenliste des Vorjahres mit "Finanzierung im
Berichtszeitraum abgeschlossen" gekennzeichnet wurden. Zusätzlich sind alle Maßnahmen in den Listen noch
nicht enthalten, die erst in dem folgenden Jahr in die Bearbeitung als "Anträge
auf Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln" übernommen wurden. Die ersten 5 Spalten der Liste enthalten
standardisierte Kennzeichnungen zum Stand des Verfahrens auf Förderung des
jeweiligen Projektes mit Mitteln aus der Stellplatzablöserücklage. Nachstehend
einige Erläuterungen zu den jeweiligen Sachlagen, bei denen in der Regel eine
der 5 Spalten mit einem Häkchen als "vorliegendes Kriterium" gekennzeichnet
wird: Zu "Bisher keine Mittel beantragt": Beschreibt die Situationen, in denen Projekte
bereits beplant werden und gegebenenfalls auch bereits als neue Projekte zu dem
jeweils aktuellen Investitionsprogramm angemeldet wurden, aber ein Antrag des
Projektbetreibers auf Förderung mit Stellplatzablösemitteln insbesondere
deswegen noch nicht sinnvoll gestellt werden kann, weil die Berechnung der
Kosten des Projektes noch nicht abgeschlossen werden konnte und/oder noch keine
Klarheit über die Höhe der Förderung des Projektes durch das Land Hessen mit
GVFG- oder FAG-Mitteln besteht. Zu "Finanzierung abgelehnt": Es handelt sich hier um Projekte, bei denen von den
Projektbetreibern zwar Anträge auf Förderung der Projekte aus Mitteln der
Stellplatzablöserücklage gestellt wurden, diese Anträge jedoch abzulehnen
waren, weil die Projektfinanzierungen mit den im § 44 Absatz 2 der Hessischen
Bauordnung (HBO) abschließend aufgezählten zulässigen Förderzwecken für Mittel
der Stellplatzablöse nicht in Übereinstimmung zu bringen waren. Zu "Zurückgestellt": In wenigen Fällen kann die zeitliche Abwicklung des
Projektes durch auftretende Schwierigkeiten bei der Erlangung des Baurechtes,
oder auch im Zusammenhang mit noch notwendigem Grunderwerb, verzögert
werden. Zu "In Vorbereitung": Wird in allen Fällen markiert, bei denen das
Antragsverfahren noch nicht zu einer verbindlichen Zusage von Fördermitteln aus
der Stellplatzablöserücklage geführt hat. Zu "Laufend": Wird für diejenigen Projekte markiert, bei denen der
Projektbetreiber auf seinen Antrag einen Bewilligungsbescheid für Fördermittel
aus der Stellplatzablöserücklage erhalten hat oder durch Beschlussfassung, in
der Regel zu einer Bau- und Finanzierungsvorlage, festgelegt wurde, dass das
Projekt aus Mitteln der Stellplatzablöserücklage zu finanzieren ist. Mit Hilfe der beiden letzten Spalten kann
charakterisiert werden, ob im Berichtszeitraum die Auszahlung von Fördermitteln
erfolgte (" Finanzierung im Berichtszeitraum begonnen ") und auch festgestellt
werden, dass im Berichtszeitraum das Finanzierungsverfahren der
Stellplatzablöse für das Projekt beendet wurde (" Finanzierung im
Berichtszeitraum abgeschlossen "). Anlage 1 (ca. 83 KB) Anlage 2 (ca. 78 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
11.04.2002, NR 592
(nicht öffentlich)
Bericht des
Magistrats vom 20.02.2009, B 105
Bericht des
Magistrats vom 20.12.2010, B 782
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.12.2009 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2
am 11.01.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (Zurückweisung)
38. Sitzung des OBR
14 am 11.01.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 37. Sitzung des OBR
11 am 11.01.2010, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 7
am 12.01.2010, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 6
am 12.01.2010, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR 4
am 12.01.2010, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung GRÜNE und LINKE. 39. Sitzung des OBR
10 am 12.01.2010, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR
16 am 13.01.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung fwf 37. Sitzung des OBR
12 am 15.01.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR
15 am 15.01.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung 1 Freie Wähler 39. Sitzung des OBR 5
am 15.01.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des OBR
13 am 19.01.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 40. Sitzung des OBR 1
am 19.01.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage B 963 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2010, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, Freie Wähler und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung)
40. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2010, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung LINKE. 38. Sitzung des OBR 8
am 21.01.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und REP gegen Freie Wähler (= Zurückweisung)
41. Sitzung des OBR 1
am 09.02.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 38. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 09.02.2010, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 963 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
39. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 963
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 7745, 39. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 16.03.2010 Aktenzeichen: 21 1