Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2005 - 2006
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 30.11.2009, B 963
Betreff: Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2005 - 2006 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592 GRÜNE, l. B 105/09 - In Ergänzung der in den vorausgegangen Zwischenberichten B 928 vom 17.12.2007 und B 105 vom 20.02.2009 mitgeteilten Förderbeträge in den Jahren 2005 und 2006, wird über den Bearbeitungssachstand der noch nicht abgeschlossenen Finanzierungsverfahren der Stellplatzablöse getrennt nach den Haushaltsjahren 2005 und 2006 mit 2 Maßnahmenlisten als Anlagen zu diesem Bericht informiert. In den Maßnahmenlisten sind alle Maßnahmen nicht mehr enthalten, die in der Maßnahmenliste des Vorjahres mit "Finanzierung im Berichtszeitraum abgeschlossen" gekennzeichnet wurden. Zusätzlich sind alle Maßnahmen in den Listen noch nicht enthalten, die erst in dem folgenden Jahr in die Bearbeitung als "Anträge auf Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln" übernommen wurden. Die ersten 5 Spalten der Liste enthalten standardisierte Kennzeichnungen zum Stand des Verfahrens auf Förderung des jeweiligen Projektes mit Mitteln aus der Stellplatzablöserücklage. Nachstehend einige Erläuterungen zu den jeweiligen Sachlagen, bei denen in der Regel eine der 5 Spalten mit einem Häkchen als "vorliegendes Kriterium" gekennzeichnet wird: Zu "Bisher keine Mittel beantragt": Beschreibt die Situationen, in denen Projekte bereits beplant werden und gegebenenfalls auch bereits als neue Projekte zu dem jeweils aktuellen Investitionsprogramm angemeldet wurden, aber ein Antrag des Projektbetreibers auf Förderung mit Stellplatzablösemitteln insbesondere deswegen noch nicht sinnvoll gestellt werden kann, weil die Berechnung der Kosten des Projektes noch nicht abgeschlossen werden konnte und/oder noch keine Klarheit über die Höhe der Förderung des Projektes durch das Land Hessen mit GVFG- oder FAG-Mitteln besteht. Zu "Finanzierung abgelehnt": Es handelt sich hier um Projekte, bei denen von den Projektbetreibern zwar Anträge auf Förderung der Projekte aus Mitteln der Stellplatzablöserücklage gestellt wurden, diese Anträge jedoch abzulehnen waren, weil die Projektfinanzierungen mit den im § 44 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend aufgezählten zulässigen Förderzwecken für Mittel der Stellplatzablöse nicht in Übereinstimmung zu bringen waren. Zu "Zurückgestellt": In wenigen Fällen kann die zeitliche Abwicklung des Projektes durch auftretende Schwierigkeiten bei der Erlangung des Baurechtes, oder auch im Zusammenhang mit noch notwendigem Grunderwerb, verzögert werden. Zu "In Vorbereitung": Wird in allen Fällen markiert, bei denen das Antragsverfahren noch nicht zu einer verbindlichen Zusage von Fördermitteln aus der Stellplatzablöserücklage geführt hat. Zu "Laufend": Wird für diejenigen Projekte markiert, bei denen der Projektbetreiber auf seinen Antrag einen Bewilligungsbescheid für Fördermittel aus der Stellplatzablöserücklage erhalten hat oder durch Beschlussfassung, in der Regel zu einer Bau- und Finanzierungsvorlage, festgelegt wurde, dass das Projekt aus Mitteln der Stellplatzablöserücklage zu finanzieren ist. Mit Hilfe der beiden letzten Spalten kann charakterisiert werden, ob im Berichtszeitraum die Auszahlung von Fördermitteln erfolgte (" Finanzierung im Berichtszeitraum begonnen ") und auch festgestellt werden, dass im Berichtszeitraum das Finanzierungsverfahren der Stellplatzablöse für das Projekt beendet wurde (" Finanzierung im Berichtszeitraum abgeschlossen "). Anlage 1 (ca. 83 KB) Anlage 2 (ca. 78 KB)