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Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2005 - 2006

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 30.11.2009, B 963 Betreff: Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2005 - 2006 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592 GRÜNE, l. B 105/09 - In Ergänzung der in den vorausgegangen Zwischenberichten B 928 vom 17.12.2007 und B 105 vom 20.02.2009 mitgeteilten Förderbeträge in den Jahren 2005 und 2006, wird über den Bearbeitungssachstand der noch nicht abgeschlossenen Finanzierungsverfahren der Stellplatzablöse getrennt nach den Haushaltsjahren 2005 und 2006 mit 2 Maßnahmenlisten als Anlagen zu diesem Bericht informiert. In den Maßnahmenlisten sind alle Maßnahmen nicht mehr enthalten, die in der Maßnahmenliste des Vorjahres mit "Finanzierung im Berichtszeitraum abgeschlossen" gekennzeichnet wurden. Zusätzlich sind alle Maßnahmen in den Listen noch nicht enthalten, die erst in dem folgenden Jahr in die Bearbeitung als "Anträge auf Finanzierung aus Stellplatzablösemitteln" übernommen wurden. Die ersten 5 Spalten der Liste enthalten standardisierte Kennzeichnungen zum Stand des Verfahrens auf Förderung des jeweiligen Projektes mit Mitteln aus der Stellplatzablöserücklage. Nachstehend einige Erläuterungen zu den jeweiligen Sachlagen, bei denen in der Regel eine der 5 Spalten mit einem Häkchen als "vorliegendes Kriterium" gekennzeichnet wird: Zu "Bisher keine Mittel beantragt": Beschreibt die Situationen, in denen Projekte bereits beplant werden und gegebenenfalls auch bereits als neue Projekte zu dem jeweils aktuellen Investitionsprogramm angemeldet wurden, aber ein Antrag des Projektbetreibers auf Förderung mit Stellplatzablösemitteln insbesondere deswegen noch nicht sinnvoll gestellt werden kann, weil die Berechnung der Kosten des Projektes noch nicht abgeschlossen werden konnte und/oder noch keine Klarheit über die Höhe der Förderung des Projektes durch das Land Hessen mit GVFG- oder FAG-Mitteln besteht. Zu "Finanzierung abgelehnt": Es handelt sich hier um Projekte, bei denen von den Projektbetreibern zwar Anträge auf Förderung der Projekte aus Mitteln der Stellplatzablöserücklage gestellt wurden, diese Anträge jedoch abzulehnen waren, weil die Projektfinanzierungen mit den im § 44 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend aufgezählten zulässigen Förderzwecken für Mittel der Stellplatzablöse nicht in Übereinstimmung zu bringen waren. Zu "Zurückgestellt": In wenigen Fällen kann die zeitliche Abwicklung des Projektes durch auftretende Schwierigkeiten bei der Erlangung des Baurechtes, oder auch im Zusammenhang mit noch notwendigem Grunderwerb, verzögert werden. Zu "In Vorbereitung": Wird in allen Fällen markiert, bei denen das Antragsverfahren noch nicht zu einer verbindlichen Zusage von Fördermitteln aus der Stellplatzablöserücklage geführt hat. Zu "Laufend": Wird für diejenigen Projekte markiert, bei denen der Projektbetreiber auf seinen Antrag einen Bewilligungsbescheid für Fördermittel aus der Stellplatzablöserücklage erhalten hat oder durch Beschlussfassung, in der Regel zu einer Bau- und Finanzierungsvorlage, festgelegt wurde, dass das Projekt aus Mitteln der Stellplatzablöserücklage zu finanzieren ist. Mit Hilfe der beiden letzten Spalten kann charakterisiert werden, ob im Berichtszeitraum die Auszahlung von Fördermitteln erfolgte (" Finanzierung im Berichtszeitraum begonnen ") und auch festgestellt werden, dass im Berichtszeitraum das Finanzierungsverfahren der Stellplatzablöse für das Projekt beendet wurde (" Finanzierung im Berichtszeitraum abgeschlossen "). Anlage 1 (ca. 83 KB) Anlage 2 (ca. 78 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.04.2002, NR 592 (nicht öffentlich) Bericht des Magistrats vom 20.02.2009, B 105 Bericht des Magistrats vom 20.12.2010, B 782 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.12.2009 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 11.01.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 14 am 11.01.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 11.01.2010, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 12.01.2010, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 12.01.2010, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 4 am 12.01.2010, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. 39. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2010, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 13.01.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fwf 37. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Freie Wähler 39. Sitzung des OBR 5 am 15.01.2010, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 13 am 19.01.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 19.01.2010, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 963 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2010, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2010, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 38. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen Freie Wähler (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 1 am 09.02.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 09.02.2010, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 963 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 963 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7745, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.03.2010 Aktenzeichen: 21 1