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Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2005 - 2006

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.12.2007, B 928

Betreff: Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2005 - 2006 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592 GRÜNE, B 582/07 - Zwischenbericht: Vorbemerkung: Die Berichterstattung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01. 2005 bis zum 31.12.2006. Die Darstellung der Einnahmen, Ausgaben und der Entwicklung der Rücklage ist aus den Rechnungsergebnissen der Haushaltsjahre 2005 und 2006 hergeleitet. Die nachfolgend genannten Ausgaben und Ausgabenprozentsätze beruhen ausschließlich auf den Zahlungen, die in den Jahren 2005 und 2006 kassenwirksam waren und entsprechend verbucht wurden.


Wegen der strukturellen Umstellungen im Rechnungswesen in Verbindung mit nicht ausreichenden personellen Kapazitäten bei der Sachrate "66A.2 - Stellplatzablöse" entstand die Situation, dass für eine Reihe von Vorhaben aus den Jahren 2005 und 2006 die Förderfähigkeit im Sinne des § 44 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) erst im Jahre 2007 geprüft und entsprechende Förderbeträge festgesetzt werden konnten. Gegenwärtig findet die Auszahlung dieser Fördergelder vor allem an städtische Ämter im Wege der Umbuchung statt. Aus diesem Umstand folgt, dass sich die nachstehend genannten Ausgaben für beide Berichtsjahre vor allem bei den investiven Maßnahmen des ÖPNV und des Fahrradverkehrs noch erhöhen werden. Diese rückwirkenden Bewilligungen des Jahres 2007 werden in dem abschließenden Bericht dargestellt. Eine Liste aller im Berichtzeitraum 2005 - 2006 zur Förderung mit Stellplatzablösemitteln beantragten Projekte wird gegenwärtig mit Angaben zum Stand des Verfahrens erarbeitet und ebenfalls im Rahmen der abschließenden Berichterstattung vorgelegt. Einnahmen der Stellplatzablöse: Im Haushaltsjahr 2005 wurden Stellplatzablösebeträge von insgesamt 7.062.000,00 € gezahlt. Im Haushaltsjahr 2006 wurde eine Gesamteinnahme aus Stellplatzablösezahlungen von 4.123.872,00 € erzielt. Entnahmen aus der Stellplatzablöse-Rücklage: Da in beiden Berichtsjahren die Ausgaben die erzielten Einnahmen übersteigen, war im Haushaltsjahr 2005 eine Entnahme aus der Stellplatzablöse-Rücklage in Höhe von 6.257.987,15 € erforderlich. Am 01.01.2005 enthielt die Rücklage einen Betrag von 99.586,434,02 €. Am 31.12.2005 betrug die Rücklage noch 93.328.446,87 €. Im Haushaltsjahr 2006 mussten der Rücklage Mittel in Höhe von 3.171.356,91 € entnommen werden. Dies bewirkte bei einem Bestand der Rücklage am 01.01.2006 von 93.328.446,87 € einen erneuten Rückgang der Rücklagemittel bis zum 31.12.2006 auf € 90.157.089,96. Ausgabe von Stellplatzablösemittel zur Förderung der im § 44, Absatz 2, der Hessischen Bauordnung (HBO) genannten Zwecke: Im Haushaltsjahr 2005 wurden verausgabt:

  1. Zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen 8.769.990,73 € entspricht 65,84 %

  2. Zur Unterhaltung bestehender Parkeinrichtungen 4.398.029,53 € entspricht 33,02 %

  3. Für investive Maßnahmen im ÖPNV 48.209,60 € entspricht 0,36 %

  4. Für investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs 103.757,29 € entspricht 0,78 % Ausgaben insgesamt im Haushaltsjahr 2005: 13.319.987,15 € der Gesamtausgabe Im Haushaltsjahr 2006 wurden verausgabt:

  5. Zur Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen 786.657,27 € entspricht 10,78 %

  6. Zur Unterhaltung bestehender Parkeinrichtungen 5.615.046,40 € entspricht 76,97 %

  7. Für investive Maßnahmen im ÖPNV 767.188,66 € entspricht 10,52 %

  8. Für investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs 126.336,58 € entspricht 1,73 % Ausgaben insgesamt im Haushaltsjahr 2006: 7.295.228,91 € der Gesamtausgabe