Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2004

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.12.2005, B 842

Betreff: Verwendung der Gelder aus der Stellplatzablöse 2004 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592 GRÜNE, l. B 656/04 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.05.2006 Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2004. Einnahmen: Im Berichtszeitraum wurden Ablösebeträge i. H. v. 21.719.149,88 € gem. § 44 Hessische Bauordnung (HBO), wie in nachfolgender Tabelle A aufgeführt, vereinnahmt. Rücklage: Es wurden im Berichtszeitraum 13.926.776,70 € aus der Rücklage entnommen, wie in nachfolgender Tabelle A aufgeführt. Die Rücklage beträgt zum 31.12.2004: 99.586.434,02 €. Tabelle A Einnahmen Ablösebeträge vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 Einnahmen 21.719.149,88 € Entnahme aus der Rücklage 13.926.776,70 € Gesamtsumme 35.645.926,58 € Ausgaben: Im Berichtszeitraum wurden insgesamt Ausgaben in Höhe von 35.645.926,58 € getätigt. Die angefallenen Ausgaben für das Jahr 2004 sind in der nachfolgenden Tabelle B, nach den jeweiligen Sachkonten gegliedert, dargestellt. Tabelle B Ausgaben Ablösebeträge vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 gegliedert nach Verwendungszweck Sachkonto Bezeichnung Ausgaben Anteil 940200 Herstellung v. zusätzl. Parkeinrichtungen aus Ablösungen 18.058.878,60 € 50,66 % 940300 Unterhaltung best. Parkflächen u. -einrichtungen aus Ablösungen 4.437.252,56 € 12,45 % 940400 Investive Maßnahmen des ÖPNV aus Ablösungen 11.644.344,45 € 32,67 % 940500 Investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs aus Ablösungen

  1. 505.450,97 € 4,22 % Insgesamt: 35.645.926,58 € 100 % Sachstand Einzelmaßnahmen: Die Mittelverwendung für eingenommene Stellplatzablösebeträge wird im § 44 II HBO geregelt. Danach ist der Geldbetrag nach Abs. 1, S. 2, Nr. 8, zu verwenden für

  2. die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes,

  3. die Unterhaltung bestehender Parkeinrichtungen,

  4. investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs oder

  5. investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs. Der Sachstand für die jeweiligen Maßnahmen gem. § 44 HBO im Stadtgebiet ist in der beiliegenden Aufstellung (Anlage) dargestellt. Anlage 1 (ca. 40 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 09.01.2006, OA 2218 Anregung vom 19.01.2006, OA 2228 Antrag vom 06.01.2006, OF 485/2